Außenhandel mit ASEAN: Vielversprechende Möglichkeiten

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zuletzt aktualisiert am 15. Januar 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Die Staatengemeinschaft ASEAN zählt zu den wichtigsten Handelspartnern der EU außerhalb Europas. Die Attraktivität des Raumes wird einerseits durch günstige Produktionsbedingungen andererseits durch vielfältige Freihandelsabkommen erreicht, die u.a. zur Erleichterung der Geschäftsabwicklung beitragen.



Welche Bedeutung der ASEAN-Raum für den europäischen Außenhandel hat, lässt sich sehr gut anhand einer einfachen Zahl feststellen. So weist die Europäische Union, laut Angaben der Europäischen Kommission, ein jährliches Handelsvolumen für Waren und Dienstleistungen von etwa 175 Mrd. Euro auf – Tendenz steigend. Das bedeutet, dass der ASEAN-Raum der drittgrößte Handelspartner der EU außerhalb Europas ist.
 
Relevanter Faktor für funktionierende Außenhandelsbeziehungen sind möglichst geringe Aufwände in der Geschäftsabwicklung sowie niedrige Zollsätze, um den Warenhandel zwischen den Ländern preisgünstig gestalten zu können.
 
Dem Umstand tragen u.a. Freihandelsabkommen Rechnung, die auf zwischenstaatlicher Ebene regeln, dass bspw. Zölle für gewisse Produkte abgebaut und weitere Handelsschranken reduziert werden.
 
Weltweit bestehen mehr als 300 bilaterale und multilaterale Freihandelsabkommen. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass künftig fast 90 Prozent der weltweiten Nachfrage außerhalb der EU bedient wird. Das stellt für die europäischen Staaten ein gewaltiges Potenzial dar. Freihandelsabkommen beinhalten je nach Ausgestaltung unterschiedliche Erleichterungen, wie insbesondere den Abbau nichttarifärer Handels­hemmnisse und die Reduzierung von Zöllen. Trotz der Ergebnisse von Bali werden auch weiterhin Freihandels­abkommen zwischen einzelnen Staaten geschlossen schon um sich voneinander abzugrenzen.
 
Die ASEAN-Freihandelszone umfasst die folgenden zehn Länder:
  • Brunei,
  • Indonesien,
  • Kambodscha,
  • Laos,
  • Malaysia,
  • Myanmar,
  • Philippinen,
  • Singapur,
  • Thailand,
  • Vietnam.

Diese Länder haben wiederum eine Freihandelszone mit China, die ACFTA (ASEAN-China Free Trade Area), geschlossen. Aktuell bestehen neben dem mit China weitere Freihandelsabkommen der ASEAN-Staaten mit
  • Australien und Neuseeland,
  • Hongkong,
  • Indien,
  • Japan und
  • Südkorea.
 
Die EU verhandelt derzeit nicht mit allen ASEAN-Staaten über ein gemeinsames Abkommen. Stattdessen sollen mit einzelnen Ländern sukzessive Abkommen geschlossen werden. Die Verhandlungen u.a. mit Malaysia wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Das Abkommen mit Vietnam ist ausverhandelt und soll 2020 in Kraft treten. Das im Jahr 2012 geschlossene Freihandelsabkommen mit Singapur, dessen Handelsteil im November 2019 in Kraft getreten ist, diente dabei als Vorbild. Der investitionsschutzbezogene Teil des Singapur-Abkommens wurde ausgegliedert und muss von sämtlichen EU-Länderparlamenten ratifiziert werden, was noch einige Jahre andauern kann.

Verhandlungen mit Thailand wurden seitens der EU 2014 aufgrund des Putsches nach fünf Runden unterbrochen. Nach den Wahlen 2019 wurde eine Wiederaufnahme der Verhandlungen avisiert und derzeit läuft eine Bestandsaufnahme. Zudem laufen Verhandlungen mit Indonesien und den Philippinen.
 
Die Inanspruchnahme der sich aus den Abkommen ergebenden Zollpräferenzen, d.h. ein gegenüber dem normalen Drittlandszollsatz reduzierter Zollsatz, ist im internationalen Handel und insbesondere bei der Planung eines neuen Produktions- oder auch Logistikstandorts von großer Bedeutung. Bei solchen Projekten sind bereits frühzeitig unternehmensstrategische Entscheidungen zu treffen, bei denen die Vorteile aus einer Freihandelszoneneinbindung nicht vernachlässigt werden dürfen – insbesondere, da Zollsätze die Preis­kalkulation in der Produktplanung und auch im Produktlebenszyklus maßgeblich beeinflussen können. Somit sollte in solchen Projekten bereits zu Beginn eine mögliche Inanspruchnahme von Präferenzen, resultierend aus den unterschiedlichen Freihandelsabkommen, geprüft werden.
 
Es kann bspw. für ein Unternehmen interessant sein, eine Produktionsstätte mit entsprechender Wert­schöpfungs­tiefe in einem Land aufzubauen, das sehr viele Freihandelsabkommen geschlossen hat, um sich so u.a. den günstigen Zugang zu einer ganzen Region, wie bspw. dem ASEAN-Raum, zu verschaffen. Das kann einerseits zu höheren Margen führen, andererseits kann es aber auch gegenüber den Wettbewerbern ein Vorteil sein, um sich Marktanteile zu sichern oder auszubauen.
 
Die in den Abkommen festgelegten Zollersparnisse können jedoch nicht uneingeschränkt in Anspruch genommen werden, da die Nutzung der Zollpräferenz meist abhängig von dem jeweiligen Ursprungsland der Ware ist. Nur Güter mit Herkunft aus den Abkommensländern sind präferenzbegünstigt. Wann ein Gut als Ursprungsware eines Landes gilt, bestimmt sich nach den in den Abkommen festgelegten Bedingungen. Freihandelsabkommen können also einen echten Wettbewerbsvorteil für ein Land darstellen.
 
Die Komplexität der international bestehenden Freihandelsabkommen und deren unterschiedliche Ausprägungen stellen für viele Unternehmen, die in die entsprechenden Märkte investieren möchten, ein teilweise kaum zu durchdringendes Dickicht an Regelungen und Informationen dar. Nichtsdestotrotz besteht sehr großes Potenzial, das neben der Kosten-/Preis-Seite, auch die Marktanteilsabsicherung/-gewinnung betrifft.

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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