Südafrika führt CO2-Steuer ein

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Von Dominik Skalet
 
Die CO2-Steuer ist eine Umweltsteuer auf den Ausstoß von Kohlendioxid und anderen Treibhausgasen und wird in Südafrika ab dem 1. Januar 2015 erhoben. Die Einführung der Steuer stellt eine der weitreichendsten Änderungen der Steuergesetze seit der Einführung der Kapitalgewinnsteuer (Capital Gains Tax) im Jahre 2001 dar. Ein entsprechendes Strategiepapier wurde am 2. Mai 2013 vom südafrikanischen Finanzministerium verabschiedet und veröffentlicht. 
 
Die geplante CO2-Steuer wird enorme Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit in Südafrika haben und auch Unternehmen bzw. Privathaushalte betreffen, die nicht zur Abgabe der Steuer verpflichtet sind. Die Steuer wird in zwei Phasen eingeführt: In der ersten Phase, vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2019, wird die zunächst niedrig tarifierte Steuer eingeführt und jährlich um 10 Prozent erhöht. In der zweiten Phase, vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2025, werden die Tarife noch einmal genauer untersucht und eventuell angepasst. 
 
Die Steuer beträgt zu Beginn 120 südafrikanische Rand (rund 10 Euro) pro direkt ausgestoßener Tonne CO2 bzw. CO2-eq (carbon dioxide equivalent), wobei es allerdings einen steuerlichen Freibetragsanteil gibt (je nach Industrie, zunächst bis zu 60 Prozent; in der zweiten Phase wird der Grundfreibetragsanteil reduziert bzw. durch einen festen Betrag ersetzt). Die konkrete Steuer beläuft sich somit im ersten Jahr der Einführung auf 12 bis 48 Rand (circa 1 bis 4 Euro) pro direkt ausgestoßener Tonne CO2 und erhöht sich jährlich bis Ende 2019. Gemäß Strategiepapier sind alle Unternehmen aus der Elektrizitäts-, Öl-, Eisen-, Stahl-, Zement-, Glas-, Chemie-, Papier- und Kohleindustrie sowie „sonstige” Unternehmen (der Begriff ist noch nicht näher definiert) zur Zahlung der Steuer verpflichtet. Ausgeschlossen sind hingegen land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen der Abfallwirtschaft.  
 
Mit der Überwachung der CO2-Steuer wurde das südafrikanische Umweltministerium (Department of Environmental Affairs) beauftragt. Zu den weiteren Aufgaben des Ministeriums gehören u. a. die Durchführung von Betriebsprüfungen sowie die (zivil- und strafrechtliche) Verfolgung von Straftätern. Wir empfehlen deshalb allen deutschen Unternehmen in der Region sich rechtzeitig mit der neuen Gesetzeslage auseinanderzusetzen und entsprechende Gegenmaßnahmen in die Wege zu leiten. Der Einfluss der CO2-Steuer kann z. B. durch entsprechende Betriebsveräußerungen, Energieeinsparmaßnahmen (analog dazu ermöglicht z. B. das Einkommensteuergesetz eine Sonderabschreibung für Energiesparmaßnahmen in Höhe von 45 Cent pro Kilowatt-Einsparung), ein verbessertes Supply-Chain-Management oder die Anpassung von langfristigen Einkaufsverträgen minimiert werden.

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