China verstärkt Kampf gegen Sozialversicherungsbetrug

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veröffentlicht am 8. Oktober 2018 / Lesedauer: ca. 2 Minuten 
Autoren: Kai Kang, Jing Wang, Ru You
 
Am 20. Juli 2018 wurde seitens des Generalsekretariats der Kommunistischen Partei und des Generalsekretariats des Staatsrates der Volksrepublik China der „Plan zur Reform des Steuer­verwaltungssystems der nationalen und lokalen Steuern” erlassen. Gemäß des verabschiedeten Plans wird ab dem 1. Januar 2019 die chinesische Sozialversicherung einheitlich von den Steuer­behörden erhoben. Wenngleich die Änderung zunächst nur eine behördeninterne Veränderung darstellt, gehen wir davon aus, dass in Zukunft vermehrte Lohn- und Sozial­ver­sicher­ungs­prüfungen durchgeführt werden.

 

 

 

Erste Unternehmensprüfungen und Sanktionsmöglichkeiten

Bei ersten Unternehmensprüfungen wurden bereits Vergehen festgestellt und entsprechende Strafen seitens der Behörden verhängt. So konnte in der Vergangenheit die Bemessungsgrundlage für Steuer- und Sozialabgaben von Unternehmen unterschiedlich bewertet werden. Da es keinen vollständigen Informations­austausch zwischen den Behörden gab, sind Sozialversicherungsvergehen in der Praxis nicht unbedingt aufgefallen, was mitunter zu erheblichen Steuer- und Beitragsausfällen führte.
 

Bspw. wurde ein Unternehmen in der Provinz Jiangsu geprüft und festgestellt, dass es in den letzten 10 Jahren insgesamt mehr als 2 Millionen RMB Sozialversicherung unterschlagen hatte. Das zuständige Gericht sanktionierte das Unternehmen entsprechend. Daneben gab es Fälle, bei denen es sich um gemein­schaftlichen Sozialversicherungsbetrug handelt, z.B., wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer bewusst zu wenig Sozialabgaben abführten, um sich die so ersparten Kosten zu teilen. In anderen Fällen wurde während der Probezeit des Arbeitnehmers keine Sozialversicherung gezahlt oder versucht, durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer die Sozialversicherungspflicht durch den „freiwilligen Austritt aus der Sozialversicherung” zu umgehen.
 

Nach den Bestimmungen des einschlägigen Sozialversicherungsgesetzes hat die Behörde das Recht, bei unterbezahlter oder ausstehender Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge die Überweisung durch den Arbeitgeber durchzusetzen und anfallende Verzugsgebühren zu erheben. Die Strafen für entsprechende Vergehen belaufen sich auf das bis zu 3-fache des fälligen Betrages. Neben der Sanktionierung von Unternehmen können auch Personen, die direkt für den Straftatbestand verantwortlich sind, mit Strafen belegt werden.
 

Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

Wir schätzen die Folgen und Änderungen für deutsche Unternehmen in der VR China als eher gering ein, da deutsche Unternehmen i.d.R. ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen oder entsprechende Sozial­ver­sicherungs­beiträge entweder in China oder aufgrund des Deutsch-Chinesischen Sozialversicherungsabkommen im Heimatland abführen.
 
Dennoch gilt für Unternehmen, die Ausländer einstellen oder ausländische Arbeitnehmer im Rahmen von internationalen Entsendungen beschäftigen, neben den allgemeinen Sozial­ver­sicher­ungs­bestimmungen (wie z.B. die Ermittlung der Beitrags­bemessungs­grundlage entsprechend den gesetzlichen Vorgaben) auch die einschlägigen Bestimmungen zur Sozialversicherung von Ausländern in China zu beachten.
 

Sonderfälle bei der Anstellung deutscher Arbeitnehmer

Bspw. können berechtigte deutsche Arbeitnehmer nach dem Sozialversicherungsabkommen Deutschland-China eine Befreiung von der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung in China beantragen, müssen jedoch zu chinesischen Kranken-, Arbeitsunfall- und Mutterschaftsversicherungen beitragen. In der Praxis haben die verschiedenen Provinzen und Städte unterschiedliche Anforderungen, wie sich ausländische Arbeitnehmer an der chinesischen Sozialversicherung beteiligen sollen. In Shanghai besteht die Möglichkeit, den Beitrag zur chinesischen Sozialversicherung durch gegenseitige Vereinbarung zwischen Arbeitergeber und Arbeiternehmer zu regeln. In Peking und in der Provinz Zhejiang hingegen sind ausländische Personen, die in China mit einem Arbeitsvisum arbeiten, verpflichtet, sich an der chinesischen Sozialversicherung zu beteiligen. 
 

Die Ausnahmen und verschiedenen Regelungen zeigen, dass die Vorgaben genau geprüft werden sollten, um nicht nur compliant zu handeln, sondern auch eine Risikominimierung in Bezug auf die Sozial­ver­sicherungs­pflicht in China zu erreichen.
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