Sozialversicherung in China: Maßnahmen zur Entlastung von Unternehmen verlängert

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veröffentlicht am 20. Juli 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie einzudämmen, gewährte die Regierung der Volksrepublik China Anfang März 2020 verschiedene Maßnahmen mit Bezug zur Sozialversicherung, die zu einer finanziellen Entlastung der Unternehmen führen.

 


Nun nahmen das Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit (Ministry of Human Resources and Social Security, MOHRSS), das Finanzministerium (Ministry of Finance, MOF) und die staatliche Steuerverwaltung (State Administration of Taxation, SAT) gemeinsam Stellung zur Aktualisierung der „Umsetzungsfristen für die Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge und andere Angelegenheiten“, um die wirtschaftliche Last von Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), weiter zu verringern.

Unternehmen, die während der Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, erhalten entsprechend der Stellungnahme verlängerte Unterstützungen für ihren Geschäftsbetrieb.

Die folgende Tabelle fasst die Fristen für die Befreiungen und Entlastungsmaßnahmen  für die Bereiche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Arbeitsunfallversicherung zusammen:

Für eine optimale Darstellung der Tabelle empfiehlt sich die Nutzung von Desktop-PC oder Tablet.
​Landesebene
​zu entlastende Unternehmen
​Maßnahme
​Aktualisierter Zeitraum
National
​KMU
​Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung
​Verlängert bis Ende Dezember 2020

​Besonders betroffene Unternehmen
​Aufschiebung aller Beiträge ohne zusätzliche Strafzahlungen
​Verlängert bis Ende Dezember 2020
National (ausgenommen Provinz Hubei)
​Große Unternehmen (ausgenommen öffentliche Institutionen)
​Verringerung der Arbeitgeberbeiträge um 50% für Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung
​Verlängert bis Ende Juni 2020
Provinz Hubei
​​Große Unternehmen (ausgenommen öffentliche Institutionen)
​Befreiung von Arbeitgeberbeiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung
​Verlängert bis Ende Dezember 2020

Um die verlängerten Hilfsmaßnahmen bestmöglich zu nutzen, empfehlen wir eine direkte Koordination mit den zuständigen lokalen Behörden, da sich die Umsetzung der Maßnahmen von Region zu Region unterscheiden kann. Rödl & Partner unterstützt Sie gerne bei diesem Prozess.

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