Der Bayerische Schutzschild: Maßnahmenpaket des Freistaates Bayern zur Unterstützung der Unternehmen zur Bewältigung der Corona-Krise

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veröffentlicht am 23. März 2020 | Lesedauer ca. 2 Minuten

 

Der Freistaat Bayern hat am 17. März 2020 ein Maßnahmenpaket (Bayerisches Schutzschild) auf Landesebene beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.

 

Die Unterstützung erfolgt auf Landesebene durch

  • Bürgschaften,
  • Zuschüsse (Soforthilfe Bayern) sowie
  • Bayernfond.

 
Da auch das Instrumentarium der KfW auf Bundesebene ausgeweitet wurde (siehe gesondertes Informations­schreiben), steht gerade großen bayerischen Unternehmen mit erheblichem Finanzierungsbedarf Hilfe durch den Bund zur Verfügung, um unkalkulierbare Risiken für den bayerischen Staatshaushalt zu vermieden.

 

Änderung des Förderinstrumentarium der LfA Förderbank Bayern für alle Anträge ab dem 17. März 2020

Der Freistaat Bayern ermöglicht im Rahmen des aktivierten Mittelstandsschirms die Erhöhung des Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank Bayern (LfA) auf 500 Mio. Euro. Dadurch können die Hausbanken den Unternehmen umfangreiche und unbürokratische Finanzierungshilfen gewähren. Der Freistaat erhöht dabei die Bürgschaftsquote bei Betriebsmittelfinanzierungen und die Haftungsfreistellung im Universalkredit auf jeweils 80 Prozent. Zudem wird die Haftungsfreistellung im Universalkredit bis vier Mio. Euro auch für größere Mittelständler geöffnet.


Bei Akutkrediten wird der Verzicht auf Erstellung eines Konsolidierungskonzepts ermöglicht, sofern die Hausbank bestätigt, dass akute Liquiditätsschwierigkeiten infolge der Corona-Auswirkungen und sie die eingeleiteten bzw. geplanten Konsolidierungsmaßnahmen mitträgt.
 

Die Hausbanken sollen mit Unterstützung durch die LfA jetzt schnell und möglichst unbürokratisch die Möglichkeit haben, die Liquidität kleinerer und mittlerer Unternehmen zu sichern. Zur Beschleunigung der Antragsprozesse bei Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften wird bis auf Weiteres der Schwellenwert, bis zu dem ein vereinfachtes Verfahren der Risikoprüfung angewendet wird, auf 500.000,00 Euro angehoben (dadurch müssen für diese Fälle weniger Unterlagen eingereicht werden, z.B. wird auf die Bilanzeinreichung sowie die Anlagen persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse verzichtet).

 

Soforthilfe Corona

Das Förderprogramm „SOFORTHILFE BAYERN“ richtet sich an Freiberufler, Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern in Bayern. Die Soforthilfe in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschuss wird gestaffelt und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden. Die Staffelung: bis fünf Mitarbeiter 5.000,00 Euro, bis zehn Mitarbeiter 7.500,00 Euro, bis 50 Mitarbeiter 15.000,00 Euro, bis 250 Mitarbeiter 30.000,00 Euro.
 
Einzelheiten sind unserem Beitrag „Soforthilfeprogramm des Freistaats Bayern: SOFORT­HILFE CORONA (Zuschuss, nicht zurückzuzahlen)“ im Themenspecial CORONA zu entnehmen.
 

Bayernfonds

Bisher gesunde mittelständische Unternehmen mit einer Schlüsselfunktion für die Wirtschaft sollen auf jeden Fall die Krise überstehen. Sofern die Corona-Krise bei diesen zu massiven Verlusten und damit zu einem starken Eigenkapitalverbrauch führt, sollen staatliche Beteiligungen an systemrelevanten Betrieben möglich werden. Derzeit wird gemeinsam mit der Wirtschaft und potenziellen Finanzierungspartnern geprüft, welche Unternehmen das sein könnten.
 

Fazit

Der Freistaat Bayern hat mit dem Bayerischen Schutzschild ein Maßnahmenpaket für bayerische Unternehmen geschnürt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona Krise abzufedern. Es handelt sich hierbei um ein Rahmengerüst, das jetzt – operativ – durch die beteiligen Banken und öffentlichen Institutionen umgesetzt werden muss. Aufgrund der Dynamik der Ereignisse ist hier noch einiges im Fluss.

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