Covid-19 in China: Spezielle Einreisemöglichkeiten trotz Einreiseverbot

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veröffentlicht am 10. Juni 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

​Im Rahmen der Verhinderung einer erneuten Ausbreitung des Covid-19-Virus gilt seit 28. März 2020 in China ein weitgehendes Einreiseverbot für Ausländer. Das Einreiseverbot gilt zwar nur zeitweilig, allerdings ist zum derzeitigen Stand noch nicht absehbar, wann und zu welchen Bedingungen (beispielsweise für Staatsangehörige bestimmter Länder) es gelockert oder aufgehoben wird.

  

  

Insbesondere vor dem Hintergrund wirtschaftlicher Notwendigkeiten hat China zwischenzeitlich Regelungen erlassen, die die Einreise von Ausländern, die als Arbeitnehmer in China tätig sind, unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Eine wesentliche Voraussetzung für die Einreise ist, dass der Ausländer „unentbehrlich“ für die Wirtschaft des Landes ist, allerdings die „Unentbehrlichkeit“ nicht näher definiert ist.

Normale Einreise

Für das sogenannte normale Einreiseverfahren muss der Arbeitgeber zunächst einen Antrag bei der Behörde für Auslandsangelegenheiten (Foreign Affairs Office – FAO) – in der Regel auf Distriktebene – stellen. Hierbei ist insbesondere die „Unentbehrlichkeit“ des Arbeitnehmers ausführlich zu begründen. Ist aus Sicht der Behörde die Begründung ausreichend, leitet sie den Antrag an die FAO auf Provinzebene weiter. Diese prüft erneut und übermittelt dem Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs – MFA), der zuständigen chinesischen Botschaft (oder Konsulat) sowie dem Arbeitgeber eine Visum–Benachrichtigung. Mit dieser kann der ausländische Arbeitnehmer bei der chinesischen Botschaft oder Konsulat ein Visum beantragen, mit welchem er nach Erteilung nach China einreisen kann (siehe dazu auch unten). Nach der Einreise wird ein Test auf Covid-19 noch am Flughafen vorgenommen. Bei negativem Ergebnis muss der Ausländer 14 Tage in einer speziellen Einrichtung in Quarantäne – die Kosten trägt der Ausländer oder der Arbeitgeber; bei positivem Ergebnis erfolgt die Quarantäne in einer entsprechenden medizinischen Einrichtung.

Fast-Track-Channel

Für eine Einreise unter Nutzung des sogenannten Fast-Track-Channels ist zunächst Voraussetzungen, dass China mit dem Staat, dessen Angehöriger der Arbeitnehmer ist, ein entsprechendes Abkommen abgeschlossen hat. Dies ist mit Deutschland der Fall.

Das Verfahren ähnelt im Wesentlichen demjenigen der normalen Einreise. Allerdings bestehen strengere Anforderungen. So muss der Arbeitgeber im Detail darlegen, dass sich der ausländische Arbeitnehmer für 14 Tage nach der Einreise in einem geschlossenem Umfeld aufhält. Dies betrifft unter anderem eine separate Unterkunft, gesonderter Transport (Fahrzeug, Fahrer), Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz usw. Der Arbeitnehmer selbst darf sich 14 Tage vor Visumantrag nicht in einem Risikoland aufgehalten haben. Zudem ist beim Visumantrag ein negativer Covid-19-Test vorzulegen, der (für Deutschland) nicht älter als 48 Stunden sein darf. Nach der Einreise in China erfolgt ein weiterer Test auf Covid-19. Ist dieser negativ, darf sich der Arbeitnehmer ab Erhalt des Testergebnisses in dem geschlossenen Umfeld aufhalten und bewegen, und es ist keine Einhaltung einer Quarantäne erforderlich.

Gültigkeit bestehender Visa

Die Einreisebeschränkungen führen in aller Regel jedoch nicht dazu, dass bestehende Visa oder Aufenthaltstitel ungültig werden, auch wenn sich der Inhaber derzeit nicht in China befindet und kurzfristig nicht nach China zurückreisen kann. Läuft ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung allerdings während der Abwesenheit des Ausländers ab, muss grundsätzlich ein neues Visum im Heimatstaat beantragt werden. Nach derzeitigem Stand kann davon ausgegangen werden, dass bei einer Aufhebung der Einreisebeschränkungen auch die ursprünglichen Visa und Aufenthaltsgenehmigungen wieder gültig sein werden.

Auch wenn bestehende Visa und Aufenthaltsgenehmigungen gültig bleiben, berechtigen diese derzeit nicht zur Einreise nach China. Aus diesem Grund muss trotz Vorhandenseins eines gültigen, aber derzeit zeitweise suspendierten Visums oder Aufenthaltsgenehmigung ein neues Visum für die Einreise nach China beantragt werden, so wie oben bei beiden Einreise-Verfahren dargestellt. Das weitere Schicksal des Aufenthaltstitels bzw. ob trotz des eigentlich wirksamen und nur suspendierten Aufenthaltstitel ein neuer Titel beantragt werden muss, ist lokal sehr unterschiedlich. Eine verallgemeinernde Aussage hierzu kann zum jetzigen Stand nicht getroffen werden. 

Bisherige Erfahrungen

Die Einreise unter Nutzung des Fast-Track-Channels ist grundsätzlich möglich. So ist bereits ein Flugzeug mit deutschen Arbeitnehmern in Tianjin gelandet, wobei jedoch ein Passagier in China positiv auf Covid-19 getestet wurde. Ein weiterer Flug fand von Frankfurt am Main nach Shanghai statt.

Trotz dieser guten Nachrichten bestehen im Hinblick auf die Beantragung von Einreise-Visa nach den oben genannten Verfahren weiterhin große Unsicherheiten. Die Behörden prüfen jeden Antrag als Einzelfall, da es grundsätzlich auf die konkrete Situation des antragstellenden Arbeitgebers ankommt. Zudem bestehen in der Auslegung der Vorschriften und der nachzuweisenden Antragsvoraussetzungen erhebliche lokale Unterschiede. Als generelle Empfehlung können wir nur raten, die Situation im Hinblick auf die Voraussetzungen genauestens zu analysieren und sich als Arbeitgeber vor Antragstellung konkret und detailliert mit den zuständigen örtlichen Behörden abzustimmen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Schließlich ist zu beachten, dass sich die Situation, auch äußerst kurzfristig, jederzeit ändern kann. So erlaubte China kurzfristig beispielsweise ausländischen Fluggesellschaften künftig mehr Flüge nach China, wenn in einem bestimmten Zeitraum keine Passagiere positiv auf Covid-19 getestet worden sind. Solche Erleichterungen können bei Vorliegen positiver Testergebnisse aber auch wieder eingeschränkt werden. Rödl & Partner beobachtet die Situation auch in dieser Hinsicht genau und wird Sie entsprechend zeitnah informieren.
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