Coronavirus: Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung

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veröffentlicht am 30. März 2020

  

​Eröffnung eines Open-House-Verfahrens durch die Bundeszollverwaltung

Der Zoll unterstützt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bei der Beschaffung dringend benötigter medizinischer Schutzausrüstung.

  

  

 

Über die Generalzolldirektion wurde deshalb ein sogenanntes Open-House-Verfahren als neuer Ansatz zur Beschaffung von Schutzausrüstungen eingeleitet. Bei diesem Verfahren erfolgt der Vertragsabschluss mit allen Lieferanten, welche die vom BMG festgelegten Vertragsbedingungen akzeptieren.

 
Damit können Unternehmen und Lieferanten relativ unbürokratisch helfen, die dringend benötigte Schutzkleidung schnell allen Bedarfsträger im Bund und in den Ländern zur Verfügung zu stellen.

 
Das Verfahren läuft zunächst bis zum 30. April 2020.

 
 

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Ewald Plum

Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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