Corona-Pandemie in der Ukraine – erste Lockerungen ab 11. Mai

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veröffentlicht am 14. Mai 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Die Ukraine befindet sich, wie auch viele andere Länder weltweit, seit 12. März im Lockdown. Die ukrainische Regierung verlängerte die Quarantäne im April nochmal bis 22. Mai. Die Zahl der infizierten in der Ukraine ist stabil, wobei anzumerken ist, dass bis jetzt ein relativ geringer Anteil der Bevölkerung getestet worden ist. Die Lockerungen sollen schrittweise in 5 Etappen erfolgen. Ab 11. Mai soll die erste Etappe erfolgen. Dennoch sinken die Zahlen nicht. Darum hat der Ministerpräsident angekündet, dass die Quarantäne auch nach dem 22. Mai verlängert wird.

  

  
 

Trotzdem hat die ukrainische Regierung einen Plan für Lockerungen ausgearbeitet. Zuerst werden Parks sowie Frisörsalons, Biergärten, Zahnarztpraxen unter strengen Auflagen (nur ein Kunde und Maskenpflicht) geöffnet. Die Metro soll weiterhin in Kiev, Charkiv und Dnipro geschlossen bleiben, so dass öffentlicher Verkehr noch nicht im vollen Umfang funktioniert.

 

Geschäfte, die keine Lebensmittelprodukte verkaufen, sollen geöffnet werden (pro Kunden soll mindestens 10 qm Platz sein. Auch Servicecenter, Bibliotheken ohne Lesesäle, Freilichtmuseen sollen wieder geöffnet werden.

Schulen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen, am 22.Mai soll darüber neu entschieden werden.- Im Moment wird nur über eine Notbetreuung für Kinder des medizinischen Personals und Unterricht für Abschlussklassen nachgedacht.

 

Die dritte Etappe soll erfolgen, wenn Krankenhäuser keine Infizierten mehr behandeln müssen. Die ukrainische Regierung will sich nicht festlegen, wann diese Etappe erfolgen soll. Fest steht, es sollen dann Theater, Kurhäuser, Kinos und Hotels geöffnet werden. Auch die vollständige Eröffnung der U-Bahn soll erfolgen. Zu beachten ist, dass täglich ca. 2 Millionen Menschen nach offiziellen Angaben die Kiewer U-Bahn benutzen. Die Menschen fahren v.a. in den Stoßzeiten dicht gedrängt, daher stellt der U-Bahn-Betrieb ein besonders hohes Infektionsrisiko dar.  Auf der anderen Seite stehen Arbeitnehmer vor großen Herausforderungen um täglich zum Arbeitsplatz zu kommen. Die Arbeit in den meisten Behörden und Büros soll schrittweise wieder aufgenommen werden, wobei hier im Einzelfall entschieden werden soll, wie die Arbeit organisiert wird, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.

 

In jedem Fall sollen die Abstandsregelungen, Hygiene-Maßnahmen im öffentlichen Leben sowie in den Büros und Betrieben, Maskenpflicht etc. weiter eingehalten werden. Die Grenzen wurden am 17. März 2020 für ausländische Bürger geschlossen (Ausnahmen: Diplomaten und deren Familien, Ausländern mit Aufenthaltsgenehmigung, Fahrer, Piloten, etc.) Zu beachten ist, dass Ausländer die ukrainische Grenze nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis überqueren dürfen. Wenn die Aufenthaltserlaubnis während des Auslandsaufenthalts beendet worden ist, ist keine Einreise mehr erlaubt. Es muss erneut Visa Typ D beantragt werden und eine neue Prozedur für den Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung bei der ukrainischen Behörde eingeleitet werden.

 

Stand 5. Mai 2020 sollten die Grenzen am 11. Mai wieder geöffnet werden. Allerdings ist noch kein offizielles Datum bekannt, wann die Eröffnung der Grenzen erfolgen wird. Nach Angaben der ukrainischen Regierung muss zuerst die Zahl der Infizierten deutlich gesunken sein. Auch die anderen europäischen Länder müssen die Grenzen öffnen. Es werden Gespräche mit Finnland und Polen geführt, um die Ausreise von Saison-Arbeitern zu erlauben.

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