Auswirkungen des Coronavirus auf Sanierungsgutachten

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veröffentlicht am 12. März 2020 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, wie sich die aktuelle Entwicklung auf Sanierungsgutachten auswirkt und wie sie dort abgebildet werden kann. Aufgrund der noch vorherrschenden Unsicherheit bei Umfang, Dauer und Auswirkungen auf die betriebs- und volkswirtschaftliche Entwicklung ist sicherlich eine pauschale Aussage kaum möglich. Ebenso wenig können pauschale Empfehlungen hinsichtlich der Anpassung der Sanierungsmaßnahmen und des Sanierungskonzeptes abgegeben werden.

 

Vorangestellt ist zu sagen, dass es sicherlich stark von der jeweiligen Branche abhängig ist, in der das Unternehmen tätig ist. Das Geschäftsmodell ist dahingehend zu untersuchen, wie sich der Coronavirus auf welche Unternehmensteile, wie Gesellschaften in den betroffenen Regionen oder Teile der Wertschöpfungs­kette, auswirken könnte. Hier sind insbesondere die Umsatzentwicklung, Entwicklungen der Material-und Personalaufwendungen sowie sonstige betriebliche Aufwendungen zu betrachten. So können sich bspw. temporär auftretende Lieferengpässe in Form von durch Ersatzbeschaffungen sowie rückläufiger Absatzzahlen negativ auf die Materialaufwendungen und Umsätze auswirken. Es können sich umgekehrt jedoch im Einzelfall auch Chancen ergeben. So können Unternehmen im Vergleich zu Wettbewerbern lieferfähig bleiben, wenn sie Vorprodukte oder Rohstoffe im Unterschied zu den Wettbewerbern nicht aus Krisengebieten wie China beziehen.
 

Im Personalaufwand können hohe Krankheitskosten, Ersatz durch Leiharbeiter etc. auftreten. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind sicherlich Einmaleffekte wie Stornokosten für Reisen zu berücksichtigen.
 

Im Bilanzbild können sich weitere abgeleitete Folgen, insbesondere für das Working Capital, ergeben. Müssen bspw. Vorräte oder Kapitalreserven in größerem Umfang aufgebaut werden, um die kurz- und mittelfristige Leistungs- und Lieferfähigkeit zu sichern, sind diese Kapitalbindungseffekte ebenso in der integrierten Sanierungsplanung zu berücksichtigen. Weiterhin wird sicherlich zu prüfen sein, ob neben dem Ressourcenverkehr auch Beschränkungen für den Personen- und Kapitaltransfer zu erwarten sind. Letzteres wird besonders bei Geschäftsmodellen mit hohem Dienstleistungsanteil oder hohen und häufigen Kapitaltransaktionen eine wesentliche Bedeutung einnehmen.
 

Diese Sondereffekte sind zu bereinigen, um einen belastbaren Aufsatzpunkt für die Sanierungsplanung darzustellen. Um die Validität der Bereinigungen und abgeleiteten Planungsannahmen zu verbessern, empfehlen wir einen engen Austausch mit unabhängigen Markt- und Branchenexperten, Wirtschaftsprüfern oder prüfungsnahen Beratern. Auswertungen und Statistiken aus Buchhaltung, Controlling oder ähnlichen unternehmensinternen Informationsquellen eignen sich dabei als Grundlage zur Quantifizierung der Sondereffekte.
 

Insbesondere die Insolvenzreifeprüfung ist kritisch mit den Annahmen der Liquiditätsplanung abzustimmen und ggfs. anzupassen. Auch die Überschuldungsprüfung ist intensiv vorzunehmen, da die Fortführungs­prognose auch gefährdet sein könnte. Hier sehen wir umso mehr die Notwendigkeit der Anwendung der bekannten und etablierten Standards und rechtlichen Rahmenbedingungen (darunter der IDW S11, BGH-Rechtsprechung zu Insolvenzreifeprüfungen).
 

Die Krisenursachen sind sicherlich nicht direkt von dem Virus betroffen. Eher sind die virusbedingten Einflüsse als verstärkendes Instrument anzusehen, das einzelne Ursachen schneller sichtbar macht. Darunter zählen besonders die üblichen Krisenursachen wie Fehlende Frühwarnsysteme, Risikomanagementsysteme und Steuerungsinstrumente. Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Corona das aktuelle Krisenstadium verstärkt und somit in den meisten Fällen zusätzliche, insbesondere kurzfristige Maßnahmen zur Bewältigung der Krise erforderlich werden.
 

Im Rahmen der Sanierungsplanung kann nach der derzeitigen Einschätzung der ungewissen Lage und Entwicklung nur mit mehrdimensionalen Szenarien bzw. Sensitivitäten gearbeitet werden, d.h. sowohl vom Umfang der Auswirkungen auf die Ertrags- und insbesondere Liquiditätslage sowie auf der Zeitachse, je nachdem wie lange die Effekte anhalten. Hier sollte die Planung auch nach diesem Stresstest noch zu belastbaren Ergebnissen und am Ende des Planungszeitraums zu einer wettbewerbsfähigen Rendite und Eigenkapitalquote kommen. Diese Sensitivitätsanalysen führen zwar nicht zu einer Verminderung der inhärent bestehenden Planungsunsicherheiten, dienen jedoch hauptsächlich dazu, zusätzliche Unsicherheit durch Einflüsse aus dem veränderten mikro- und makroökonomischen Umfeld zu würdigen und in die Analyse der Fortbestehens- und Fortführungsprognose einzubeziehen. Hierbei erhöht eine ausführliche und umfassende Diskussion und Dokumentation der Analysen und Erwägungen mit den relevanten Parteien und Stakeholdern die Transparenz und damit meist die Akzeptanz der abgestimmten Sanierungsplanung.
 

Bei der Bemessung einer wettbewerbsfähigen Rendite des Sanierungsobjektes ist zu berücksichtigen, dass Wettbewerber, Kunden und Zulieferer naheliegend ebenfalls mit ähnlichen Herausforderungen kämpfen werden, was sich unter Umständen auf die Wettbewerbssituation, Renditestruktur und Attraktivität der gesamten Branche auswirkt. Als grober Anhaltspunkt für die Einschätzungen innerhalb der einschlägigen Branche können dabei hauptsächlich rechtliche Rahmenbedingungen sowie Marktanalysen und -prognosen, insbesondere im Umfeld kapitalmarktorientierter Unternehmen und von bspw. Investmentbanken bzw. Kapitalmarktanalysten herangezogen werden. Durch eine bislang zu geringe Stichprobengröße erscheinen statistische Bemessungsverfahren dabei eine als vergleichsweise schwache Instrumentarien zur Abschätzung der Auswirkungen.

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