KfW-Corona-Hilfe: Bund übernimmt beim KfW-Schnellkredit 2020 100 Prozent des Risikos

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zuletzt aktualisiert am 15. April 2020 | Lesedauer: ca. 5 Minuten

 

Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen für Unternehmen auf Bundesebene: Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Dabei kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

 


Die KfW nutzt dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler und verbessert dort die Zugangsbedingungen und Konditionen. Zu beachten ist, dass es sich dabei nicht um Zuschüsse handelt. Die Antragsstellung hat stets über Hausbank bzw. Finanzierungspartner zu erfolgen.

 

Auf Basis des am 3. April 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens (sog. Temporary Framework) hat die Bundesregierung einen weiteren umfassenden KfW-Schnellkredite 2020 für den Mittelstand mit 100 Prozent Risikoübernahme durch die KfW (d.h. 100 Prozent Staatshaftung, wenn der Kredit nicht zurückbezahlt wird) beschlossen.

 

Hintergrund: Für die KfW-Kredite zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkung der Coronakrise gab es bislang nur eine 90 Prozent Risikoübernahme durch die KfW. In der Umsetzung stellt sich das Problem, dass die Hausbanken immer noch ein 10 Prozent Ausfallrisiko hatten. Deshalb wurden in den letzten Tagen viele Anträge von Unternehmern bei den Banken abgeblockt.

 

Der KfW-Schnellkredit 2020 bedarf noch der Genehmigung durch die EU-Kommission.


Förderprogramme der KFW
Die Förderprogramme sind grundsätzlich unterteilt in:


Kfw-Schnellkredit 2020

Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Der KfW-Schnellkredit 2020 richtet sich an Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mind. seit dem 1. Januar 2019 am Markt sind;
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu dem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen;
  • Gefördert werden Selbstständige und Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern,
    • die mind. seit Januar 2019 am Markt sind und
    • im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben – oder im kürzeren Zeitraum, wenn Sie noch nicht seit 2017 am Markt sind;
  • Gefördert werden auch Unternehmen, an denen Private-Equity-Investoren beteiligt sind. Es sei denn, maßgeblich beteiligte Investoren erhalten während der Kreditlaufzeit Ausschüttungen oder entnehmen Kapital. Möglich sind aber marktübliche Ausschüttungen oder Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen);
  • Der KfW-Schnellkredit 2020 ist verwendbar für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel);
  • Der KfW-Schnellkredit 2020 kommt nicht in Frage:
    • wenn bestehende Kredite umgeschuldet oder abgelöst werden sollen
    • wenn für ein abgeschlossene Vorhaben eine Nachfinanzierung, Anschlussfinanzierung oder Prolongation gesucht wird; 
  • Pro Unternehmensgruppe können max. bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 mitfinanziert werden, gedeckelt auf Maximalbetrag 800.000 Euro bei Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten (bzw. 500.000 Euro bei Unternehmen mit von bis zu 50 Beschäftigten);
  • Die Laufzeit des KfW-Schnellkredit 2020 beträgt bis zu 10 Jahre, auf Wunsch mit einer tilgungsfreien Zeit von bis zu zwei Jahren zu Beginn;
  • Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird spätestens mit Zusage der KfW festgelegt (aktuell rund 3 Prozent p.a. Auf Bereitstellungsprovision wird verzichtet; 
  • Falls das Unternehmen im Lauf der Zeit mehr Geld braucht als ursprünglich beantragt, können bis Ende 2020 weitere Anträge gestellt werden (im Rahmen der genannten Kredithöchstbeträge);
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent des zugesagten Betrags. Der Kreditbetrag ist nur komplett in einer Summe abrufbar, die Abruffrist beträgt 1 Monat nach Zusage;
  • Der KfW-Schnellkredit 2020 kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden – ohne Vorfälligkeitsentschädigung;
  • Das Unternehmen muss keine Sicherheiten stellen wie sonst bei Krediten üblich. Die Bank wird nur eine aktuelle Schufa-Auskunft einholen. Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Die Kreditbewilligung soll ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW erfolgt. Die Kreditvergabe erfolgt ohne Zukunftsprognose. Es ist eine Kreditvergabe allein auf Basis vergangenheitsbezogener Daten. Mit dem Programm sollen wirtschaftlich gesunde Mittelständische Unternehmen vor Corona-Insolvenz geschützt werden;
  • Kombination mit anderen Fördermitteln: Zusätzlich zum KfW-Schnellkredit 2020 können auch die Zuschüsse Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder genutzt werden. Der KfW-Schnellkredit 2020 kann bis spätestens 31. Dezember 2020 abgeschlossen werden, bis zu diesem Zeitpunkt können durch das Unternehmen keinen weiteren KfW-Kredit beantragt werden. Ausgeschlossen ist eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder mit den Programmen der Bürgschaftsbanken, die wegen der Coronakrise erweitert wurden.

 

 

Weitere Förderprogramme der KfW, die derzeit im Fokus stehen:

 

Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind

KfW-Unternehmerkredit (im Rahmen des KfW-Sonderprogramm 2020)

Das wichtigste in Kürze:

  • Der KfW-Unternehmerkredit fördert Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mind. 5 Jahren am Markt aktiv sind;
  • Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
    • Existenzgründer und junge Unternehmen (siehe hierzu ERP-Gründerkredit – Universell)
    • Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 in Schwierigkeiten waren; 
  • Der KfW-Unternehmerkredit finanziert
    • Investitionen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen,
    • Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes), Warenlager,
    • Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen,
    • auch für Vorhaben im Ausland,
    • Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für: sog. In-Sich-Geschäfte (bspw. Erwerb eigener Unternehmensanteile) oder Umschuldungen von bis zum 12. März 2020 gewährten Krediten, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen;
  • Folgende Laufzeiten stehen zur Verfügung:
    • Investitionen: bis zu 5 Jahre bei höchstens ein Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
    • Betriebsmittel inklusive Warenlager: bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 5 Jahre bei höchstens ein Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
    • Übernahme oder tätige Beteiligung: bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit;
  • Der KfW-Unternehmerkredit sieht Zinssätze ab 1,00 Prozent effektivem Jahreszins vor;
  • Die Kredithöhe des KfW-Unternehmerkredit beträgt: bis zu 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe, max.
    • 25 Prozent des Jahres­umsatzes 2019 oder 
    • das doppelte der Lohnkosten 2019 oder 
    • den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 
    • 50 Prozent der Gesamtverschuldung des Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro 
    • bis zu 100 Prozent der Investitionskosten und Betriebsmittel;
  • 100 Prozent des Kreditbetrages werden ausgezahlt, es fällt eine Bereitstellungsprovision 0,15 Prozent pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage an.
  • Der KfW-Unternehmerkredit sieht eine 90 Prozent Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 Prozent Haftungsfreistellung für große Unternehmen vor. Die KfW übernimmt somit 80 Prozent bzw. 90 Prozent des Kreditausfallrisikos übernimmt; das restliche Risiko trägt die Bank. Der Kreditnehmer haftet zu 100 Prozent für die Rückzahlung;
  • Die KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung. Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. Euro pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch.

 

 

Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit – Universell (im Rahmen des KfW-Sonderprogramm 2020)      

Das wichtigste in Kürze:

  • Der ERP-Gründerkredit - Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen (darunter fallen alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung von Unternehmen, deren Übernahme oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung (auch im Nebenerwerb sowie Nachfolgeregelungen). Zudem werden Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert;
  • Im Wesentlichen wird gefördert:
    • Investitionen (z.B. Anlagen und Maschinen, Grundstücke und Gebäude, Baukosten, Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente, Software),
    • Betriebsmittel (Liquide Mittel, Personalkosten, Mieten, Aufwendungen für Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten),
    • Material- und Warenlager;
  • Der ERP-Gründerkredit – Universell fördert:
    • Existenzgründer und Unternehmensnachfolger,
    • Freiberufler,
    • Unternehmen,
    • für Investitionen im Ausland: auch Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland;
  • Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
    • Unternehmen, die vor mehr als 5 Jahren ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben. (siehe dazu KfW-Unternehmerkredit),
    • Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 in Schwierig­keiten waren. für Investitionen im Ausland: auch Tochtergesellschaften solcher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland;
  • Der Kreditbetrag beläuft sich auf
    • max. 1 Mrd. Euro pro Unternehmensgruppe (im Sinne verbundener Unternehmen),
    • begrenzt auf max. 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten 2019 oder den aktuellen Liquiditätsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen beziehungsweise 12 Monate bei großen Unternehmen,
    • bei Krediten größer als 25 Mio. Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 50 Prozent der Gesamtverschuldung des Unternehmens begrenzt;
  • Für den ERP-Gründerkredit - Universell stehen folgende Laufzeiten zur Verfügung:
    • Investitionen: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kredit­laufzeit,
    • Betriebsmittel inklusive Warenlager: bis zu 2 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit oder bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit,
    • Übernahme oder tätige Beteiligung: bis zu 5 Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit;
  • Der ERP-Gründerkredit - Universell sieht Zinssätze ab 1,00 Prozent effektivem Jahreszins vor;
  • Wenn das Unternehmen mind. 3 Jahre am Markt aktiv ist bzw. 2 Jahresabschlüsse vorweisen kann,
    • sieht der KfW-Unternehmerkredit auf Wunsch eine 90 Prozent Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmen bzw. 80 Prozent Haftungsfreistellung für große Unternehmen vor,
    • Die KfW übernimmt somit 80 Prozent bzw. 90 Prozent des Kreditausfallrisikos übernimmt; das restliche Risiko trägt die Bank. Der Kreditnehmer haftet zu 100 Prozent für die Rückzahlung;
  • Wenn das Unternehmen weniger als 3 Jahre am Markt ist, bzw. noch keine 2 Jahresabschlüsse vorlegen kann, kann ebenfalls der ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden, jedoch mit der Voraussetzung, dass die Bank oder Sparkasse das volle Risiko trägt (Alternative wäre ERP-Gründerkredit – Startgeld: iHv bis zu 100.000 Euro, davon bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel und bis zu 80 Prozent Risikoübernahme durch die KfW); 
  • Die KfW verzichtet bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro pro Unternehmen auf eine eigene Risikoprüfung. Bei Kreditbeträgen bis einschließlich 10 Mio. Euro pro Unternehmen führt die KfW eine vereinfachte Risikoprüfung durch;
  • Der ERP-Gründerkredit - Universell kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung;
  • Die Art und Höhe der Sicherheiten sind mit der Hausbank zu vereinbaren;
  • Zu beachten sind beihilferechtliche Regelungen: Das Förderprodukt stellt einen zinsverbilligten Kredit dar, Zinsverbilligungen gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden. Für Subventionen gelten Höchstwerte (falls Höchstwerte bereits ausgeschöpft, ist ein sog. beihillfefreier Zinssatz nutzbar).

 

So helfen die einzelnen Bundesländer Unternehmern      

Nicht nur der Bund springt den Unternehmen zur Seite. Auch die Regierungen der 16 Bundesländer wollen ihren örtlichen Unternehmen helfen. Je nach Bundesland fallen die Hilfen jedoch unterschiedlich aus.
(siehe Beitrag: Übersicht zu Hilfsprogrammen im Zusammenhang mit der Corona-Krise)

 

Handlungsempfehlung

Bereiten Sie sich intensiv und detailliert auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank im Hinblick auf die KFW-Corona Hilfe vor. Eruieren sie im Vorfeld welches Förderproramm bzw. welche Kombination aus steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Fördermaßnahmen von Bund und Land für Ihr Unternehmen in Frage kommt und Sie bei der Bewältigung der negativen Folgen der Corona-Krise am besten unterstützen kann.

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