Coronavirus: Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen der LfA Förderbank Bayern

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zuletzt aktualisiert am 6. April 2020 | Lesedauer: ca. 3 Minuten

 
Im Kontext des von der Bayerischen Staatsregierung beschlossenen Bayerischen Schutzschildes, mit dem der Freistaat Bayern in Bayern ansässige Unternehmen bei der Bewältigung der Corona Folgen finanziell unterstützt, erfolgen durch die LfA Förderbank Bayern (LfA) Liquiditätshilfen durch Kredite und Risikoübernahmen.

 


Der Bayerische Ministerrat hat am 31. März 2020 ein neues zusätzliches Förderprogramm „Corona-Schutzschirm-Kredit” der LfA Förderbank Bayern (LfA) beschlossen. Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung wird zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ausgereicht.


Voraussetzung für die Unterstützung der Unternehmen ist ein grundsätzlich tragfähiges Geschäftsmodell und die Bereitschaft der Hausbanken, die LfA-Förderangebote in die Gesamtfinanzierung einzubinden.

Wie bei den auf Bundesebene durch die KfW gewährten Krediten, gilt auf Landesebene ebenfalls das Hausbankprinzip:

 

Gefördert werden durch den Corona-Schutzschirm-Kredit Unternehmen, die in Folge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Für langfristige Konsolidierung und Umschuldungen stehen der Universalkredit und der Akutkredit der LfA zur Verfügung.


 

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen:


Corona-Schutzschirm-Kredit

Das Wichtigste in Kürze:

  • antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern, sofern
    • das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition einzustufen war und
    • nach Einschätzung der Hausbank zu erwarten ist, dass der Endkreditnehmer das Darlehen nach Überwindung der derzeitigen durch die Corona-Krise bedingten Probleme planmäßig bedienen kann.
  • gefördert wird die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln, wobei der bis Ende 2020 planmäßig zu erbringende Kapitaldienst einbezogen werden kann, nicht aber außerplanmäßige Tilgungen. Nicht förderfähig im Rahmen des Corona-Schutzschirm-Kredits sind Umschuldungen;
  • der Kredit wird mit bis zu 6-jähriger Laufzeit und maximal 2-jähriger Tilgungsfreiheit angeboten;
  • Zinssatz für die Darlehen wird zwischen Hausbank und Endkreditnehmer in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung – innerhalb vorgegebener Grenzen – festgelegt und beträgt aktuell;
    • für KMU: rund 1 Prozent Jahreszins;
    • für größere Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz: rund 2 Prozent Jahreszins
      (jeweils mit obligatorischer 90 Prozent Haftungsfreistellung);
  • der Darlehenshöchstbetrag je Vorhaben Darlehenshöchstbetrag 10 Mio.Euro pro Vorhaben, begrenzt auf:
    • 25 Prozent des Gesamtumsatzes aus 2019 oder
    • doppelte Lohnsumme aus 2019 oder
    • den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei Nicht-KMU;
  • vollständige oder teilweise vorzeitige außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich;
  • der Corona-Schutzschirm-Kredit ist über die Hausbank zu beantragen;
  • der Corona-Schutzschirm-Kredit kann teilweise (abhängig von den einzelnen Förderprogrammen und Regularien) mit anderen öffentlichen Finanzierungshilfen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombiniert werden.

 

Für langfristige Konsolidierung und Umschuldungen stehen der Universalkredit und der Akutkredit der LfA zur Verfügung:

 

Universalkredit

Das Wichtigste in Kürze:

  • antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien Berufe;
  • finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten;
  • Darlehenshöchstbetrag: 10 Mio. Euro je Vorhaben;
  • soweit ein Darlehen bis 4 Mio. Euro bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für Unternehmen mit einem Konzernumsatz bis einschließlich 500 Mio. Euro eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich
  • für Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro gilt zudem – in allen LfA-Förderkrediten mit Haftungsfreistellung – ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren.

Akutkredit

Das Wichtigste in Kürze:

  • antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft;
  • Darlehenshöchstbetrag: 2 Mio. Euro; 
  • auf die Einreichung eines Konsolidierungskonzeptes wird generell verzichtet, sofern die Hausbank bei der Beantragung einen Konsolidierungsanlass gegenüber der LfA bestätigt.

Bürgschaften

Das Wichtigste in Kürze:

  • antragsberechtigt sind mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe;
  • Bürgschaften der LfA können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden;
  • der maximale Bürgschaftssatz wird – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 80 Prozent des Kreditbetrages angehoben;
  • bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro;
  • Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 5 Mio. Euro übernommen, darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich;
  • für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.

Handlungsempfehlung

Bereiten Sie sich sehr intensiv und detailliert auf das Gespräch mit Ihrer Hausbank im Hinblick auf einen LfA-Antrag vor. Ist Ihre Ertrags-und Liquiditätsplanung – unter realistischen Annahmen und unter Einbezug des zu beantragenden Kredites – plausibel? Welche Möglichkeiten bieten sich evtl. noch an Sicherheiten in Ihrem Unternehmen? Haben Sie bereits alle Möglichkeiten des Forderungsmanagements ausgeschöpft?

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