Geimpft, genesen, getestet in Litauen – digitaler Nachweis nun fast überall notwendig

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veröffentlicht am 14. September 2021 | Lesedauer ca. 2 Minuten

  

Ab dem 13. September dürfen alle Kontaktdienstleistungen nur noch von Personen erbracht werden, die die im digitalen Pass (litauisch galimybių pasas) festgelegten Kriterien erfüllen. Nur Personen, die einen gültigen Nachweis vorlegen können, dürfen Kontaktdienstleistungen in Anspruch nehmen.

 

  

  

 

Ausnahmen: Der Nachweis ist in folgenden Fällen nicht erforderlich:

  • Verkäufe in Geschäften und auf Marktplätzen, deren Haupttätigkeit der Verkauf von Lebensmitteln ist;
  • Bestellung kleinerer Reparaturen, wenn der Kontakt zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer nicht länger als 15 Minuten dauert;
  • persönliche Gesundheitsdienstleistungen (gemäß den vom Gesundheitsminister festgelegten Anforderungen, einschließlich derjenigen für Tests);
  • Personenbeförderungsdienste;
  • bezahlte Beförderung von Personen mit Taxis oder privaten, im Voraus gebuchten Fahrzeugen;
  • Erbringung von Rechtsdienstleistungen (Notare, Gerichtsvollzieher, obligatorische Schlichtung, Rechtsanwälte, die Rechtsdienstleistungen im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Anwalt und Mandant erbringen, und Rechtsanwälte, die sekundäre Prozesskostenhilfe leisten) und gerichtliche Tätigkeiten;
  • Finanzdienstleistungen, bei denen der Kontakt zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer nicht länger als 15 Minuten dauert;
  • Vorschul-, Primar-, Grund- und Sekundarschulbildung, berufliche Erstausbildung, nichtformale Bildung von Kindern und pädagogische Unterstützung.

  

Einer der folgenden Nachweise ist in allen anderen Fällen nötig:

Geimpft

  • Comirnaty- oder Spikevax-Impfstoff - Eine Woche nach der zweiten Impfstoffdosis;
  • Covid-19-Impfstoff Janssen-Impfstoff - Zwei Wochen nach der Einzeldosis des Impfstoffs;
  • Vaxzevria-Impfstoff - Vier Wochen, aber nicht mehr als 13 Wochen, nach der ersten Impfdosis und unmittelbar nach einer zweiten Impfdosis;
  • Wenn eine Person Covid-19 erhalten hat - Zwei Wochen nach der ersten Dosis eines beliebigen Impfstoffs.
      

Vom Coronavirus genesen

Wenn eine Person an Covid-19 erkrankt und wieder genesen ist, ist sie für 210 Tage nach dem positiven Covid-19-Testergebnis den Geimpften gleichgestellt, sowie im Falle eines positiven quantitativen oder halbquantitativen serologischen Immunoassays für Covid-19 IgG-Antikörper oder eines Testergebnisses für die Gesamtheit der Antikörper (nicht länger als 60 Tage gültig).

 

Getestet

Ein negatives, bezahltes SARS-CoV-2-PCR-Testergebnis ist 48 Stunden nach Entnahme der Probe gültig. Der Test wird nur in privaten medizinischen Einrichtungen und Laboren angeboten, und die Dienstleistung ist kostenpflichtig. Es wird keine Möglichkeit geben, einen bezahlten Test an mobilen Punkten zu erhalten.

 

Digitales EU-Zertifikat ist dem litauischen Pass gleichgestellt

Zugang zum litauischen Pass haben alle Personen, die in Litauen eine persönliche Identifikationsnummer haben und deren Daten (über Impfungen, Tests und Coronavirus-Erkrankungen) in das elektronische Gesundheitssystem Litauens eingegeben wurden. Vollständig geimpfte ausländische Bürger können mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU denselben Nachweis erbringen.

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