Lockdown in Shanghai: Wiederaufnahme des Betriebs für qualifizierte Unternehmen

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veröffentlicht am 10. Mai 2022 | Lesedauer ca. 1 Minute

  

Einige Unternehmen dürfen trotz des Lockdowns weiter produzieren, allerdings nur in streng abgeschlossenen Kreisläufen („closed-loop"). Trotz "closed-loop" bleibt ein zentrales Problem, dass Unternehmen nicht an dringend benötigte Materialien und Rohstoffe gelangen bzw. ihre eigenen Waren nicht oder nur sehr schlecht aus der eigenen Fabrik bekommen. Shanghai hat mittlerweile eine sogenannte „White List" zur Wiederaufnahme des Betriebs für 666 qualifizierten Unternehmen erlassen, die sukzessive auf 1.188 Unternehmen ausgeweitet werden soll. Ferner besteht die Möglichkeit der Beantragung sogenannter Transportpässe für lebensnotwendige Güter, Arzneimittel, Lebensmittel und strategische Reserven, Stromversorgung, Schlüsselinformationstechnologie und Außenhandel.

  

  

  

Die Lokalregierung in Shanghai hat Anfang Mai Richtlinien für Industrieunternehmen sowie FAQs für Handelsunternehmen herausgegeben, nach deren Maßgabe eine Wiederaufnahme des Betriebs möglich ist. Industrieunternehmen müssen nach den Richtlinien  Sicherheitsvorkehrungen aus insgesamt sechs Bereichen treffen, darunter auch die Aufteilung der Betriebstätte in vier verschiedenfarbige Zonen die gemäß dem Risiko einer Übertragung entsprechen. Wobei die grüne Zone die normale Produktionszone ist, die blaue Zone die Beobachtungszone für Neuzugänge, die gelbe Zone die Quarantänezone und die rote Zone das Vorhandensein einer Infektion anzeigt. Für Mitarbeiter, die an ihren Arbeitsplatz zurückkehren und für Neueinstellungen sind zwei Tests pro Tag vorgeschrieben, ein Antigentest am Vormittag und ein PCR-Tests am Nachmittag; für die Mitarbeiter im produzierenden Gewerbe gelten je nach den "drei Zonen" des Unternehmensstandorts (locked down, controlled oder precautionary area) die entsprechenden Anforderungen für Nukleinsäure- und Antigentests. Bei der Wiederaufnahme des Betriebs durch Handelsunternehmen werden erwartungsgemäß zunächst Unternehmen bevorzugt, deren Waren oder Leistungen wichtig für die Pandemiebekämpfung oder die Versorgung der Bevölkerung sind. Alle anderen Unternehmen können einen Antrag der örtlich zuständigen Abteilung des Handelsministeriums auf Aufnahme in die White List stellen.

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