Förderprogramme und Steuererleichterungen für Unternehmen in Südafrika

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veröffentlicht am 18. August 2020

 

Steuererleichterungen

Am 1. April 2020 veröffentlichte der südafrikanische Finanzminister zwei Gesetzesentwürfe mit Steuererleichterungen für südafrikanische Unternehmen zu Zeiten von Covid-19. Das sind der Disaster Management Tax Relief Bill und der Disaster Management Tax Relief Administration Bill. Es ist vorgesehen, dass diese Gesetzesentwürfe rückwirkend zum 1. April 2020 in Kraft treten. Aktuell liegen  sie dem südafrikanischen Parlament vor.

 

Erweiterung des Employment Tax Incentive (ETI) Programms

Zweck des Employment Tax Incentive (ETI) Programms, das 2013 startete, besteht darin, Arbeitgeber im Privatsektor zu ermutigen, junge und wenig erfahrene Arbeitnehmer einzustellen. Das geschieht durch eine Reduzierung der Lohnsteuer für diese Arbeitnehmer, während die Vergütung davon unberührt bleibt.

 

Die Gesetzesentwürfe sehen vor, das ETI  Programm für den Zeitraum 1. April 2020 – 31. Juli 2020 auf alle Arbeitnehmer, die weniger als ZAR 6.500 monatlich verdienen, ausweiten. Unternehmen können im Rahmen dieses Programms bis zu ZAR 1.750 monatlich pro Arbeitnehmer steuerlich geltend machen. Der genaue Betrag hängt von der Gehaltshöhe und des Alters des jeweiligen Arbeitnehmers ab. Diese Steuerrückzahlungen sollen monatlich erfolgen.  

 

Stundung von Lohnsteuerzahlung

Als weitere Steuererleichterung ist eine teilweise Stundung der Lohnsteuerzahlung vorgesehen. Unternehmen  mit einem Bruttoeinkommen von nicht mehr als ZAR 100 Millionen sollen für den Zeitraum 1. April 2020 – 31. Juli 2020 35 Prozent der Lohnsteuerverpflichtung ohne Straf- und Zinszahlungen stunden können.

 

Stundung von Steuervorauszahlungen

Für Unternehmen mit einem Bruttoeinkommen von nicht mehr als ZAR 100 Millionen ist auch eine Stundung der vorläufigen Steuerzahlungen nach folgendem Schema vorgesehen:

  • 15 Prozent statt 50 Prozent der geschätzten Steuerschuld als erste vorläufige Steuerzahlung; und
  • 65 Prozent statt 100 Prozent der geschätzten Steuerschuld als zweite vorläufige Steuerzahlung.

Auf den gestundeten Betrag werden keine Zinsen oder Strafen erhoben. Der gestundete Betrag soll nach dem Ende des Veranlagungsjahres als zusätzliche (dritte) vorläufige Steuerzahlung fällig werden.

 

Aussetzung der Zahlung der Skills Development Levy

Die Pflicht der Arbeitergeber zur Entrichtung der sogenannten Skills Development Levy („SDL") ist für einen Zeitraum von vier Monaten (Mai bis August) ausgesetzt. Die SDL ist grundsätzlich von allen Arbeitgebern mit einer jährlichen Lohnsumme von mehr als ZAR 500,000.00 zu entrichten. Die SDL beträgt 1 Prozent der monatlichen Lohnsumme des Arbeitgebers.

 

Arbeitslosenversicherung

Eine bereits beschlossene finanzielle Erleichterung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist der Covid-19 temporary employee/employer relief scheme (Covid-19 TERS). Im Rahmen des Covid-19 TERS übernimmt die südafrikanische Arbeitslosenversicherung (unemployment insurance fund, kurz UIF) für bis zu drei Monate einen Anteil der Gehaltszahlungen für Arbeitnehmer von Unternehmen, deren Betriebe infolge von Covid-19 ganz oder teilweise geschlossen wurden. UIF zahlt je nach Höhe des Gehalts zwischen 38 Prozent und 60 Prozent, wobei die Höchstsumme der UIF Leistung auf ZAR 6.730,00 pro Monat beschränkt ist.

 

Förderprogramme

Staatliche Förderprogramme stehen für qualifizierte Kleinunternehmen bereit. Förderungsfähig sind Unternehmen, die u.a. zu 100 Prozent im Eigentum von Südafrikanern stehen und mindestens 70 Prozent südafrikanische Arbeitnehmer haben. Die Förderprogramme umfassen einen Schuldenerlassfond (Debt Relief Fund) und Förderung für Unternehmenswachstum und -stabilität (Business Growth/Resilience Facility).

Der Schuldenerlassfond verfolgt das Ziel, Unternehmen bei der Tilgung von Schulden, die in direktem Zusammenhang mit Covid-19 stehen sowie bei der Beschaffung von Rohstoffen und der Deckung von Arbeits- und Betriebskosten zu unterstützen.

 

Die Fördermaßnahmen für Unternehmenswachstum und –stabilität sollen Kleinunternehmen ermöglichen, weiterhin an der Wertschöpfungsketten teilzunehmen, insbesondere in Bezug auf lokale Produktion von Gütern, die im Rahmen der Covid-19-Pandemie gefragt sind. Umfasst sind Betriebskapital, Lagerbestände und Finanzierungsoptionen. Darüber hinaus bestehen sektorspezifische Förderprogramme (z.B. für Landwirtschaft und Tourismusbranche).

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