USA: „Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act” (CARES Act)

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zuletzt aktualisiert am 22. April 2020 | Lesedauer ca. 5 Minuten

  

 

Erschienen in: Rödl & Partner Tax Matters Vol 2020 – 3 | Zum Originaltext in Englisch »

  

US-Präsident Trump hat den neuen „Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act (CARES-ACT)“ in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes werden nachstehend erörtert. Weitere Details zu den Besonderheiten der einzelnen Rege­lungen sollen in Kürze bekannt gegeben werden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei Rödl & Partner.  

  

        

   

Regelungen für Unternehmen

Erstattungsfähige Lohnsteuergutschrift

Die Regelung sieht eine rückerstattungsfähige Lohnsteuergutschrift für 50 Prozent der Löhne vor, die von den Arbeitgebern während der Covid-19-Krise an die Arbeitnehmer weiterhin gezahlt wurden. Die Gutschrift steht Arbeitgebern zur Verfügung, deren (1) Betrieb aufgrund einer Covid-19-bezogenen Schließungsanordnung ganz oder teilweise eingestellt wurde oder deren (2) Bruttoeinnahmen im Vergleich zum Vorjahresquartal um mehr als 50 Prozent zurückgegangen sind. Es gibt jedoch Grenzen für diese Lohnsteuergutschrift.

 

Stundung der Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung

Arbeitgeber und Selbständige können die Zahlung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung, den sie sonst für ihre Arbeitnehmer an die Finanzbehörde zahlen müssen, aufschieben. Die Regelung verlangt, dass der gestundete Arbeitgeberanteil in den folgenden zwei Jahren gezahlt werden muss, wobei die Hälfte bis zum 31. Dezember 2021 und die andere Hälfte bis zum 31. Dezember 2022 zu zahlen ist.

 

Neuregelung bei steuerlichen Verlusten

Steuerliche Verluste, die in einem Steuerjahr entstehen, das 2018, 2019 oder 2020 beginnt, können fünf Jahre zurückgetragen werden, um sich womöglich gezahlte Steuern erstatten lassen zu können. Die Regelung hebt auch vorübergehend die Begrenzung des Abzugs auf 80 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens auf, so dass nunmehr steuerliche Verluste bis zur vollen Höhe des steuerpflichtigen Einkommens angerechnet werden können.

 

Änderung der Verlustabzugsbegrenzung für transparente Personengesellschaften und Einzelunternehmer

Die Verlustabzugsbegrenzung, die für transparente Personengesellschaften und Einzelunternehmer gilt, wurde geändert, so dass diese Steuerpflichtigen überschüssige betriebliche Verluste sofort verwerten können.

 

Änderung bei Guthaben für die Mindestbesteuerung (AMT) von Kapitalgesellschaften

Unternehmen können jetzt eine volle Rückerstattung ihrer verbleibenden AMT-Guthaben beantragen.
 

Änderung der Begrenzung des Abzugs von Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben

Der Betrag der Zinsaufwendungen, den Unternehmen in ihrer Steuererklärung abziehen dürfen, wird für die Jahre 2019 und 2020 von 30 auf 50 Prozent des angepassten steuerpflichtigen Einkommens erhöht.
 

Technische Änderung bezüglich qualifizierter Verbesserungen von Immobilien 

Bestimmte Unternehmen können die mit der Verbesserung von Geschäftsgebäuden verbundenen Kosten sofort geltend machen, anstatt diese über die bei Gewerbe-Immobilien gewöhnliche Nutzungsdauer von 39 Jahren abschreiben zu müssen. Die Regelung korrigiert einen Fehler im Steuererleichterungs- und Beschäftigungsgesetz von 2017 („Tax Cuts and Jobs Act of 2017”).
 

Vorübergehende Befreiung von der Verbrauchsteuer für Alkohol, der zur Herstellung von Handdesinfektionsmitteln verwendet wird

Die Bundesverbrauchsteuer auf Alkohol, der für Handdesinfektionsmittel verwendet wird oder darin enthalten ist und der in Übereinstimmung mit den von der Lebensmittelbehörde (Food and Drug Administration „FDA“) herausgegebenen Richtlinien hergestellt und verkauft wird, wurde für das Kalenderjahr 2020 aufgehoben.

 

Regelungen für Einzelpersonen

2020 konjunkturbefördernde Einmalzahlung an Einzelpersonen

Alle US-Bürger mit einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von bis zu 75.000 US-Dollar  (150.000  US-Dollar verheiratet), die nicht von einem anderen Steuerzahler abhängig sind, und die eine zur Arbeit berechtigende Sozialversicherungsnummer haben, haben Anspruch auf eine volle Einmalzahlung von 1.200 US-Dollar (2.400 US-Dollar bei Zusammenveranlagung). Darüber hinaus haben diese Personen Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung von 500 US-Dollar pro Kind. Dies gilt auch für Personen, die kein Einkommen haben, sowie für diejenigen, deren Einkommen vollständig aus nicht steuerpflichtigen, bedürftigkeitsabhängigen Leistungsprogrammen wie den SSI („Supplemental Security Income“) -Leistungen stammt. In der Regel sind keine gesonderten Anträge erforderlich, um die Einmalzahlung zu erhalten. Die Einmalzahlung wird bei einem darüber hinausgehendem Einkommen stufenweise vermindert und bei Personen mit Einzelveranlagung mit einem steuerpflichtigen Gesamteinkommen von mehr als 99.000 US-Dollar, für Haushaltsvorstände  mit einem Kind und mit einem Gesamteinkommen von 146.500 US-Dollar und für Paare mit Zusammenveranlagung ohne Kinder mit einem Gesamteinkommen von 198.000 US-Dollar vollständig eingestellt.

 

Besondere Regeln für die Verwendung von Mitteln aus Rentensparplänen

Mit dieser Regelung wird die 10-prozentige Strafe für eine vorzeitige Auszahlungen von bis zu 100.000 US-Dollar aus qualifizierten Rentensparplänen für Coronavirus-bezogene Zwecke, die am oder nach dem 1. Januar 2020 erfolgen, aufgehoben. Darüber hinaus wird das auf solche Auszahlungen entfallende Einkommen über drei Jahre hinweg steuerpflichtig sein, und der Steuerzahler kann die Mittel innerhalb von drei Jahren ohne Berücksichtigung der Beitragsobergrenze des betreffenden Jahres wieder in einen qualifizierten Rentensparplan einzahlen. Die Regelung bietet auch Flexibilität für Darlehen aus bestimmten Rentensparplänen für Coronavirus-bezogenen Bedarf.

 

Eine Coronavirus-bezogene Auszahlung an eine Person ist gegeben, wenn (1) diese mit Covid-19 diagnostiziert wurde, (2) bei deren Ehepartner oder deren Unterhaltsberechtigten Covid-19 diagnostiziert wurde, oder (3) bei der nachteilige finanzielle Folgen auftreten durch Quarantäne, Zwangsurlaub, Entlassung, Arbeitszeitverkürzung, Arbeitsunfähigkeit wegen mangelnder Kinderbetreuung aufgrund von Covid-19, Schließung oder Arbeitszeitverkürzung eines Unternehmens, das der Person gehört oder von ihr betrieben wird aufgrund von Covid-19, oder aufgrund anderer vom Finanzministerium festgestellter Faktoren.

 

Vorübergehender Aussetzung von erforderlichen Mindestausschüttungsregeln für bestimmte Rentensparpläne und -konten

Die Regelung verzichtet auf die erforderlichen Mindestausschüttungsregeln für bestimmte beitragsorientierte Pläne und IRAs („Individual Retirement Accounts“) für das Kalenderjahr 2020. Diese Regelung bietet Erleichterungen für Personen, die sonst während des wirtschaftlichen Abschwungs aufgrund des Covid-19 gezwungen wären, Gelder von solchen Rentensparplänen und -konten abzuheben und zu versteuern.

  

Gewährung eines teilweisen Abzugs für wohltätige Spenden oberhalb der steuerlichen Abzugsgrenze

Einzelpersonen können bis zu 300 US-Dollar an Barspenden für wohltätige Zwecke abziehen, unabhängig davon, ob sie ihre Abzüge gesondert steuerlich absetzen oder den Pauschbetrag nutzen.
 

Änderung der Abzugsbeschränkungen für wohltätige Spenden im Jahr 2020

Die Regelung erhöht die Abzugsbeschränkungen für wohltätige Spenden von Einzelpersonen, die einen Einzelnachweis führen, sowie von Kapitalgesellschaften. Für Einzelpersonen wird die Begrenzung auf 50 Prozent des steuerpflichtigen Gesamteinkommens für das Jahr 2020 ausgesetzt. Für Kapitalgesellschaften wird die Begrenzung von 10 auf 25 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens erhöht. Mit dieser Bestimmung wird auch die Begrenzung der Abzüge für Lebensmittelspenden an Hilfsorganisationen von 15 auf 25 Prozent erhöht.

 

Steuerbefreiung für bestimmte Arbeitgeberzahlungen von Studentendarlehen

Arbeitgeber können Arbeitnehmern einen Zuschuss bei der Rückzahlung von Studentendarlehen auf steuerfreier Basis gewähren. Gemäß dieser Bestimmung kann ein Arbeitgeber jährlich bis zu 5.250 US-Dollar zur Tilgung von Studiendarlehen eines Mitarbeiters beitragen, und eine solche Zahlung wäre für den Mitarbeiter steuerfrei. Die Obergrenze von 5.250 US-Dollar gilt sowohl für den neuen Zuschuss zur Darlehenstilgung als auch für andere Ausbildungsbeihilfen (z.B. Studiengebühren, andere Gebühren, Bücher), die der Arbeitgeber nach geltendem Recht gewährt. Die Regelung gilt für alle Zahlungen für die Tilgung von Studiendarlehen, die von einem Arbeitgeber im Namen eines Arbeitnehmers nach dem Datum der Verabschiedung dieses Gesetzes und vor dem 1. Januar 2021 geleistet werden.


Regelungen zur Arbeitslosigkeit

Arbeitslosenhilfe im Zusammenhang mit der Pandemie

Es wird ein bis zum 31. Dezember 2020 befristetes Programm ausgelegt, um Zahlungen an diejenigen zu leisten, die normalerweise keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben (Selbständige, unabhängige Unternehmer, Personen mit begrenzter Berufserfahrung und andere) und die als direkte Folge von COVID-19 arbeitsunfähig sind.


Erhöhung der Leistungen der Arbeitslosenhilfe

Die Regelung gewährt jedem Empfänger von regulärer Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosenhilfe im Zusammenhang mit der Pandemie eine zusätzliche Zahlung von 600 US-Dollar pro Woche für bis zu vier Monaten.

 

Vorübergehende volle Finanzierung der Kosten für die in der ersten Woche regulär zu zahlende Arbeitslosenhilfe durch den Bund für Bundesstaaten, die keine Wartefrist von einer Woche haben.

 

Der Bund stellt Mittel zur Verfügung, um die Kosten für die erste Woche der Arbeitslosenhilfe bis zum 31. Dezember 2020 für Bundesstaaten zu übernehmen, die die Empfänger bezahlen, sobald sie arbeitslos werden, anstatt eine Woche zu warten, bevor die Person Anspruch auf Leistungen hat.

 

Pandemie-Notstandsentschädigung bei Arbeitslosigkeit

Der Bund stellt bis zum 31. Dezember 2020 weitere 13 Wochen Arbeitslosenhilfe zur Verfügung, um denjenigen zu helfen, die nach dem Wegfall der bundesstaatlichen Arbeitslosenhilfe noch immer arbeitslos sind.

 

Vorübergehende Finanzierung von Kurzarbeitergeldern

Der Bund stellt Mittel zur Unterstützung von "Kurzarbeitergeld"-Programmen zur Verfügung, bei denen Arbeitgeber die Arbeitszeit der Mitarbeiter reduzieren, anstatt sie zu entlassen, und die Mitarbeiter wegen reduzierter Arbeitszeit anteilige Arbeitslosenhilfe erhalten. Diese Bestimmung deckt bis zum 31. Dezember 2020 100 Prozent der Kosten ab, die den Arbeitgebern durch die Bereitstellung dieser Kurzarbeitsent­schädigung entstehen und übernimmt 50 Prozent der Kosten, die einem Bundesstaat durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2020 entstehen.

 

Erlassungsfähige Notfallkredite für Gehaltszahlungen („Paycheck Protection Program“)

Das Gesetz sieht ein Darlehensprogramm zur Sicherstellung von Gehaltszahlungen für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Veteranenorganisationen oder von indigenen Bevölkerungsgruppen geführte Unternehmen mit 500 oder weniger Arbeitnehmern vor. Der Höchstbetrag des Darlehens ist der niedrigere der beiden folgenden Beträge: (1) das 2,5-fache der durchschnittlichen monatlichen Gesamtlohnkosten des Unternehmens, die während des 12-Monats-Zeitraums vor Darlehensgewährung, angefallen sind, oder (2) 10 Millionen US-Dollar. Diese Mittel können nur für folgende Zwecke verwendet werden: Lohn- und Gehaltskosten; Krankenversicherungsbeiträge für die Fortsetzung von Leistungen während bezahlter Krankheits-, Kranken- oder Familienurlaubszeiten; Provisionen oder ähnliche Vergütungen für Mitarbeiter; Zinsen auf Hypothekenverpflichtungen; Mieten; Versorgungsleistungen; und Zinsen auf alle anderen Verbindlichkeiten, die vor dem geregelten Zeitraum entstanden sind. Die Rückzahlung dieser Darlehen kann bis zu einem Jahr gestundet werden.
 
Anspruchsberechtigte Kreditnehmer können sich für einen vollständigen oder teilweisen Erlass qualifizieren. Der Betrag, der für einen Erlass in Frage kommt, entspricht den Kosten für Löhne- und Gehälter, Hypothekenzinsen, Mieten und Nebenkosten, die während der acht Wochen nach der Kreditvergabe angefallen sind. Der erlassene Betrag kann insoweit verringert werden, als die Lohn- und Gehaltszahlungen an einen jeden Mitarbeiter im Vergleich zu der Zeit vor der Covid-19 Krise etwa reduziert werden.
 
Der Betrag des Schuldenerlasses wird nicht in das steuerpflichtige Einkommen des Steuerzahlers einbezogen.
 
Das CARES-Gesetz enthält zahlreiche weitere Bestimmungen zu Beschäftigungs- und Arbeitsgesetzen, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsdienstleistern, Unternehmen aus dem Bereich Biowissenschaften und Biotechnologie sowie zu den US-amerikanischen indigenen Bevölkerungsgruppen. Bitte schauen Sie weiterhin auf unserer Website nach Aktualisierungen oder kontaktieren Sie Ihren Rödl & Partner Ansprechpartner für weitere Informationen.

Hinweis

​Die Ausführungen in diesem Artikel stellen keine erschöpfende, rechtsverbindliche Behandlung der relevanten Fragestellungen dar. Dazu ist eine umfassende Beratung auf Basis des konkreten Einzelfalls zwingend erforderlich. Die Ausführungen begründen keine Beratung, keine andere Form rechtsverbindlicher Auskünfte oder ein rechtsverbindliches Angebot von Rödl & Partner. Die Ausführungen geben die Interpretation von Rödl & Partner der relevanten steuergesetzlichen Bestimmungen, die hierzu ergangene Rechtsprechung sowie die hierzu ergangenen Verlautbarungen der Finanzverwaltung wieder.

 
Die vorliegenden Ausführungen beruhen auf dem Rechtsstand zum Zeitpunkt des Datums des Artikels. Im Zeitablauf können Änderungen bei Steuergesetzen, Verwaltungsanweisungen, Auffassungen der Finanzver­waltung, der Interpretation dieser Rechtsquellen, der Auslegung des Abkommensrechts sowie der Rechtspre­chung eintreten. Derartige Änderungen können die Gültigkeit der Aussagen dieses Artikels beeinflussen. Rödl & Partner ist nicht verpflichtet, auf Änderungen in der rechtlichen Beurteilung von Themen hinzuweisen, die in diesem Artikel behandelt wurden. Rödl & Partner übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Inhalte dieses Artikels. Soweit gesetzlich zulässig, übernimmt Rödl & Partner keine Haftung für ein Tun oder Unterlassen, das sich allein auf Informationen aus diesem Artikel gestützt hat. Das gilt auch dann, wenn diese Information ungenau oder unrichtig gewesen sein sollten.

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