Steuerrisiken für Ausländer in China

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veröffentlicht am 20. Juni 2018

 

Im Jahr 2015 berichteten wir, dass die städtische Steuerverwaltung in Peking ihre Aufmerksamkeit verstärkt auf Ausländer richtete, die durch eine vorzeitige Unterbrechung des Fünfjahreszyklus die Offenlegung ihres gesamten Welteinkommen und dadurch die Besteuerung in China vermieden. Mit der Förderung des permanenten Aufenthalts von Ausländern in China und der Durchführung des Common Reporting Standards („CRS”) in den letzten Jahren, müssen in China ansässige Ausländer die damit einhergehenden Risiken im Fokus haben.

   

  

 

Fünfjahreszyklus

Nach dem geltenden chinesischen Steuergesetz muss das Welteinkommen ab dem sechsten Jahr in China erklärt und die persönliche Einkommensteuer („Individual Income Tax – IIT”) gezahlt werden, wenn die Person ohne Wohnsitz in China kontinuierlich länger als fünf Jahre in China bleibt. Dieser sogenannte „Fünfjahreszyklus“ kann unterbrochen und neu begonnen werden, wenn sich die Person mehr als 30 Tage in einer einzigen Reise oder mehr als 90 Tage in mehreren Reisen außerhalb von China, aber innerhalb eines der oben genannten fünf Kalenderjahre, aufhält.

 

Gewöhnlicher Aufenthalt

Viele Ausländer leben mit ihren Familien in China, besitzen ein Geschäft oder eine Firma oder sogar Immobilien. Gemäß den chinesischen Regelungen wird die Steueransässigkeit nach dem gewöhnlichen Aufenthalt und der Aufenthaltsdauer statt nach der Staatsangehörigkeit bestimmt. Für solche ausländischen Personen kann die chinesische Steuerbehörde beurteilen, dass sie „einen Wohnsitz in China hat” (d.h. gewöhnlicher Aufenthalt in China aufgrund von Haushaltsregistrierung, Familie, wirtschaftlichen Interessen).

 

Selbst wenn sie den „Fünfjahreszyklus” bewusst unterbrechen, hilft dies nicht dabei, die chinesische Steueransässigkeit zu umgehen. 

 

Da Unterschiede bei nationalen Steuergesetzen in verschiedenen Staaten existieren, kann die Beurteilung der Steueransässigkeit unterschiedlich sein. In einigen Fällen muss auf das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern Bezug genommen werden. Unserer Erfahrung nach halten sich die chinesischen Steuerbehörden bei diesen Beurteilungen zurück und konzentrieren sich mehr auf die tatsächliche Ausgestaltung der Fälle.

 

Permanente Aufenthaltsgenehmigung

Seit 2016 führt China, im Rahmen der „Bringing-In” und „Going-Out”-Strategie, aktiv eine effektive Politik in Bezug auf den permanenten Aufenthalt von Ausländern ein. Die Veröffentlichung der „Stellungnahme zur Stärkung der Verwaltung von Daueraufenthaltsdienstleistungen für Ausländer” präzisiert, dass die Anforderungen für die Beantragung einer „Permanent Residence Permit“ (d.h. Green Card) deutlich reduziert und entsprechende Verfahren vereinfacht werden.

 

Ausländer, die über eine permanente Aufenthaltsgenehmigung verfügen, genießen grundsätzlich die gleichen Rechten und Pflichten wie chinesische Staatsbürger, mit Ausnahme politischer Rechte und bestimmter gesetzlicher Vorschriften. Zu den Rechten und Pflichten im Rahmen der Gleichbehandlung, der „nationalen Behandlung”, zählen bspw. die unbeschränkte Aufenthaltsdauer, Befreiung von Arbeitsvisa, das Recht auf Kindererziehung, das Einzahlen in die  Sozialversicherung oder auch der Immobilienkauf in China usw. Unter solchen Umständen können Ausländer erwägen, eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in China zu beantragen.

 

Weitere Anpassungen der IIT in China

Am 19. Juni 2018 wurde der Entwurf zur Gesetzänderung der IIT bekannt gegeben. Die Änderungen werden eine grundlegende Reform der IIT einleiten.

 

Die Reform umfasst u.a. folgende Änderungen:
  • Die Erhöhung des Freibetrages von 3.500 CNY auf 5.000 CNY pro Monat (60.000 CNY pro Jahr);
  • Die Einführung der speziellen zusätzlichen Abzüge von Erziehungsausgaben für Kinder, Weiterbildungsausgaben, medizinischen Ausgaben für schwere Krankheiten, Hypothekenzinsen für Häuser und Wohnungsmieten usw.;
  • Löhne und Gehälter, Dienstleistungsvergütungen, Autorenhonorare und Lizenzgebühren werden einer komplexen Besteuerung unterliegen;
  • Die Einführung einer Anti-Steuerumgehungsklausel;
  • Für ausländische Personen wird der monatliche Freibetrag von derzeit 4.800 CNY auf  einheitliche 5.000 CNY angehoben.

 

Fazit

Im Großen und Ganzen wird die IIT-Verwaltung auf die in China tätigen Ausländer strenger. Unsere Erfahrung zeigt, dass diejenigen Ausländer, die seit vielen Jahren in China mit unbefristeten Arbeitsverträgen vor Ort wohnen, chinesische Ehepartner haben oder Immobilien in China besitzen ein erhöhtes Risiko tragen, von den chinesischen Steuerbehörden zu ihrem gewöhnlichen Aufenthalt befragt zu werden.

 

Obwohl Inhaber der chinesischen Green Card über ein Daueraufenthaltsrecht verfügen, müssen sie die IIT-Pflichten gemäß den chinesischen Steuergesetzen und -vorschriften sowie die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen erfüllen. Es bestehen keine Regelungen, die  eine direkte Verbindung zwischen Green Card und Beurteilung der Steueransässigkeit festlegen. Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz in China haben, können gebietsansässige oder gebietsfremde Steuerpflichtige sein, je nachdem, ob der Ausländer seinen Wohnsitz in China hat, wo er wohnhaft ist und ob enge wirtschaftliche Interessen und andere Faktoren bestehen.

 

Mit der globalen Implementierung der CRS-Richtlinien werden  ausländische Investitionen, Versicherungen mit Barwert, Gehaltseinkommen/Dienstleistungseinkünfte, Familientreuhandvereinbarung und andere Informationen von Finanzkonten für die chinesischen Steuerbehörden offen gelegt. Dies führt zu einem höheren steuerlichen Risiko, wenn Ausländer als chinesische Steueransässige eingestuft werden. Selbst wenn sie nicht als in China steueransässig anerkannt sind, werden ihre Finanzkonten in China als „Konten Nichtansässiger” behandelt und deren Informationen mit dem Staat ihrer Steueransässigkeit ausgetauscht.

Wir empfehlen ausländischen Personen in China, sich selbst über ihren Ansässigkeitsstatus zu informieren, um so das Risiko einer Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  

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