Das Einspeisevergütungssystem in der Türkei

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​​​​​​veröffentlicht am 16. Mai 2023 | aktuali​siert am 18. April 202​4 |​ Lesedauer ca. 2 Minuten

 

„YEKDEM” – so lautet das Kurzwort für den Mechanismus zur Förderung erneuerbarer Energiequellen.

Dieser Fördermechanismus garantiert Betreibern von grünen Anlagen, welche zwischen dem Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2030 in Betrieb genommen werden, eine feste Abnahmegarantie und Einspeisevergütung.​  ​​
Ausgezahlt werden die Einspeisevergütungen in TRY, doch erfolgt seit dem 01.06.2023 eine monatliche, USD-indizierte Neuberechnung unter Berücksichtigung von Mindest- und Höchstpreisen. Für die Neuberechnung ist ein Eskalationsmechanismus vorgesehen. Die Inflationsrate wird mit 40 % (25 % Herstellerpreisindex, 15 % Verbraucherpreisindex), die Wechselkursentwicklung hingegen mit 60 % (30 % USD, 30 % EUR) berücksichtigt.

Demnach sind die Einspeisetarife per 04.03.2024 wie folgt festgelegt:​
 
​Anlagentyp


​Vergütung 
(TRY Kurusch/kWh)​​
​Zeitraum (Jahr)

​Mindestpreis (USD-cent/kWh)
​Höchstpreis (USD-cent/kWh)
​Wasserkraftanlagen
​Speicherkraftwerk*
222,03
​10
​6,75
8,25
   ​Laufwasserkraftwerk
​208,16
​10
​6,30
​7,70
​Windkraftanlagen
​Onshore
​163,45
​10
​4,95
​6,05
​   Offshore
222,03
​10
​6,75
​8,25
​Geothermieanlagen
311,49
​15
​9,45
​11,55
​Biomasseanlagen
Deponiegas/Altreifen
​163,45
​10
​4,95
​6,05
   Biomethanisierung
​266,75
​10
​8,10
​9,90
​   Thermische 
   Nachverbrennung**
208,02
​10
​5,75
​8,00
​Solaranlagen
163,45
​10
​4,95
​6,05
​Mit Windkraft- oder Solaranlagen integrierte Energiespeicheranlagen***
​192,75
​10
5,85
​7,15
​Pumpspeicherkraftwerk****
311,49
​15
​9,45
​11,55
​Wellen- und Strömungskraftwerk
208,16
​10
​6,30
​7,70
 
Ferner ist eine zusätzliche Vergütung für den Einsatz von inländischen Komponenten vorgesehen: 
 
​Anlagentyp


​Vergütung 
(TRY Kurusch/kWh)
​Zeitraum (Jahr)

​Wasserkraftanlagen
​Speicherkraftwerk*
44,41
5
   ​Laufwasserkraftwerk
44,41
5
​Windkraftanlagen
​Onshore
44,41
5
​   Offshore
59,28
5
​Geothermieanlagen
​44,41
5
​Biomasseanlagen
Deponiegas/Altreifen
44,41
5
   Biomethanisierung
​44,41
5
  ​ Thermische 
   Nachverbrennung**
33,27
5
​Solaranlagen
44,41
5
​Mit Windkraft- oder Solaranlagen integrierte Energiespeicheranlagen***
59,28
​10
​Pumpspeicherkraftwerk****
59,28
​10
​Wellen- und Strömungskraftwerk
59,28
​10

 
* Die Förderung betrifft Anlagen mit einem Stauseebereich von 1 bis 15 km². 
** Die Förderung betrifft Anlagen, die zum Zeitpunkt der Verkündung des Präsidialdekrets bereits über eine Vorlizenz verfügen.
*** Die Förderung betrifft Strom, der in der Windkraft- oder Solaranlage erzeugt, in der integrierten Speichereinheit 
​​​​abgespeichert und danach in das Netz übertragen wird. Stromspeicher, die mit Strom vom Netz geladen werden, werden nicht gef​ördert. 

**** Eine Anwendungsverordnung zur Förderung von Stromerzeugung aus Pumpspeicherkraftwerken wird 
verkündet.

 
Das Ausbaupotenzial des Landes ist sehr groß. Obgleich es sich um einen etablierten Markt handelt, befindet sich der türkische Energiemarkt in einem ständigen Entwicklungsprozess. Neue Investitionen und Technologien sind daher zwingend erforderlich, nicht nur für den Bau von Neuanlagen, sondern auch für das Repowering.

 
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