Beteiligungsbewertung bei Family Offices – Sicherstellung von Reporting und Dokumentation aussagekräftiger Anteilswerte

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veröffentlicht am 8. Oktober 2019 / Lesedauer ca. 3 Minuten
 

Die Asset-Klasse „Private Equity/Venture Capital” gewinnt für Family Offices neben den „klassischen“ Kapitalmarkt-Anlagen an Bedeutung: Statt indirekter Investments in Private Equity-Fonds suchen sie zunehmend die vielversprechenden Rendite-Chancen eines Direktinvestments – und mitunter sind sie bei einem Investment in Start-ups am größten. Für die Bewertung der Beteiligungen von Family Offices existieren beim Reporting an seine Vermögensträger keine gesetzlichen Reglemen­tierungen. Die Qualitätssicherung der festgelegten Bewertungsmethodik nimmt daher eine besondere Bedeutung ein.

   

   

Getätigte Direktinvestments von Family Offices unterliegen keinen gesetzlichen Reglementierungen bei der gegenwartsbezogenen Bewertung und dem Reporting an die Eigentümerfamilie. Im Gegensatz dazu sind die möglichen Wertansätze von Private Equity-Beteiligungen bei der Jahresabschluss- und Steuerbilanzerstellung gesetzlich geregelt (Anschaffungskosten- und Niederstwertprinzip). Das Family Office ist beim Reporting an die Vermögensträger hingegen nicht an handels- oder steuerrechtliche Werte gebunden, sondern kann ein Direktinvestment auch zu – ggf. höheren – Zeitwerten beurteilen. In der Wahl und Ausgestaltung der Methodik, die Wertgrundlagen der Beteiligung an einem nicht-börsennotierten Unternehmen im Sinne von Zeitwerten zu ermitteln, sind die Eigner eines Family Offices ebenfalls frei.
 

Bewertung anhand anerkannter Standards

Das Reporting an die Vermögensträger ist häufig Grundlage für die Erfolgs- und Risikokontrolle des Family Office sowie die Steuerung des Familienvermögens. Zur Qualitätssicherung der in einem Family Office verbindlichen Bewertungsmethodik ist daher die Aufstellung geeigneter und wirksamer Maßnahmen zur Einhaltung der intern definierten Richtlinien und Kodizes wesentlich. Es gilt, ein formales Regelwerk, Best Practice-Vorgaben sowie konkrete Prozesse zu etablieren, damit die Einschätzung von Private Equity-Beteiligungen nachvollziehbar, professionell und richtlinienkonform erfolgt.
 
Bei der Bestimmung möglicher Wertansätze der Beteiligungen sollte sich das Family Office an international anerkannten Richtlinien orientieren. Eine geeignete Methode stellt der Net Asset Value – als Differenz der Marktwerte des Vermögens abzüglich der der Verbindlichkeiten – dar. Der Marktwert der Assets wird als Barwert der mit den Vermögensgegenständen verbundenen künftigen Einnahmen und Ausgaben in den Mittelpunkt des Kalküls gestellt.
 
Hilfestellung bei der Ermittlung des Net Asset Values des Beteiligungsportfolios bieten z.B. die „International Private Equity and Venture Capital Valuation (IPEV)“-Guidelines. Sie geben einen Rahmen zur Vorgehensweise bei der Fair Value-Bestimmung. Ebenfalls stellen die Guidelines der European Private Equity and Venture Capital Association (EVCA) wichtige Bewertungsrichtlinien dar. Beide gelten heute als international an­erkannter Standard für die Bewertung von Private Equity-Beteiligungen. Sie gewährleisten, dass die Auf­stellung der Net Asset Values für Reporting-Zwecke frei von falschen Angaben gemacht sowie die Einschätz­ung nicht-börsennotierter Beteiligungen konsistent durchgeführt wird.
 
Entsprechend der genannten Richtlinien sollten bei Start-ups anerkannte Bewertungspraktiken wie Venture Capital (VC) oder Price of Recent Investment (PORI) verwendet werden. Die Methodengleichheit bei der Bewertung von (vergleichbaren) Vermögensposten ist von besonderer Bedeutung, um einheitliche Maßstäbe für die Messung der Performance der einzelnen Investitionen zu gewährleisten.
 

Qualitätsanforderungen an das Reporting

Außerdem sollten Qualitätsanforderungen an das Reporting unter Berücksichtigung verschiedener Perspek­tiven, wie die der Vermögensträger, von Steuerberatern oder Banken, klar definiert sein. Außerdem ist es essenziell, interne Regelungen festzulegen, in welchen Intervallen bestimmte Reportings ausgefertigt werden müssen. Im Nachgang sollten mittels interner Vorgaben die festgelegten Prozesse regelmäßig überprüft und sichergestellt werden, dass Bewertungsmethodik und -richtlinien wirksam implementiert wurden und auch angewandt werden.
 

Unterstützung bei der Qualitätssicherung

Zur Unterstützung bei der Umsetzung von Qualitätssicherungsmaßnahmen können Wirtschaftsprüfer engagiert werden, die sich auf Venture Capital-Beratung spezialisiert haben. Sie unterstützen das Family Office nach Bedarf sowohl bei der Neuerstellung sowie Qualitätssicherung bestehender interner Bewertungsrichtlinien – mit Blick auf Best Practice-Vorgehensweisen und anerkannte Standards – sowie bei der Umsetzung von Anteilsbewertungen. Das kann – bspw. durch die Bereitstellung relevanter Parameter wie Kapitalkosten, Multiplikatoren vergleichbarer Unternehmen oder Daten aus ähnlichen Finanzierungsrunden von Start-ups erfolgen. Zudem können externe Spezialisten die verwendeten Bewertungsmodelle plausibilisieren oder die Net Asset-Wertansätze der einzelnen Private Equity-Beteiligungen des Family Office unabhängig überprüfen (IPEV-Audit).

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