Einmaleins der Rechtsformwahl

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zuletzt aktualisiert am 14. Februar 2022

 

Eine wesentliche Frage, die bei der Unternehmenspositionierung und -führung nicht unterschätzt werden darf, ist die der Rechtsformwahl. Das gilt nicht nur für den Zeit­punkt der Unternehmens­gründung; auch wenn das Geschäftsmodell schon etabliert ist, können sich Gründe für einen Rechtsformwechsel ergeben. Dabei gilt es, eine ganze Reihe von Kriterien zu beachten, die zum Teil miteinander verwoben sind und an eine Gleichung erinnern.
 
Unsere Experten haben für Sie signifikante Bestimmungsfaktoren der Rechtsformwahl zusammen­gestellt. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschafts­prüfer.
 

Unsere Formel für eine erfolgreiche Rechtsformwahl: 

 

 

Rechnungslegung

Publizitätspflichten

  • Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger (eBanz)
  • Hinterlegung bei Kleinstkapitalgesellschaften (Einsicht nur auf Antrag durch Übermittlung einer Kopie)

  

Prüfungspflichten

  • Pflicht für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personenhandels­gesellschaften (§ 264a HGB)
  • Keine Pflicht für Personenhandelsgesellschaften mit natürlicher Person als Vollhafter

 

Rechnungslegungsgrundsätze für den Jahresabschluss

  • Anwendung der HGB-Regelungen für alle Kaufleute
  • Anwendung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften und bestimmte (haftungsbeschränkte) Personenhandelsgesellschaften (u. a. Pflicht zur Aufstellung von Anhang und Lagebericht)
     

Konzernrechnungslegung

  • Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
  • Konsolidierungskreis (Holdingstruktur oder familiengeführter Gleichordnungskonzern)
  • Anzuwendende Rechnungslegungsgrundsätze (HGB/IFRS)

 

Pflicht zur Aufstellung und Prüfung eines Abhängigkeitsbereichs

  • Pflicht für abhängige Aktiengesellschaft ohne Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag​

Recht

​Gesellschafter und Beteiligung

  • Personengesellschaft: Mindestens 2 Gesellschafter; eingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Beteiligung
  • Kapitalgesellschaft: Mindestens 1 Gesellschafter; gute Verkehrsfähigkeit der Beteiligung
  • Eine konkrete Nachfolgeplanung kann für die Wahl maßgeblich sein

 

Geschäftsführung

  • Personengesellschaft: Grundsatz der Selbstorganschaft: Geschäftsführung durch die (persönlich haftenden) Gesellschafter; eingeschränkte Kontrolle bzw. Überwachung durch die Gesellschafterversammlung
  • Kapitalgesellschaft: Sowohl Gesellschafter-Geschäftsführer als auch Fremdgeschäftsführer sind möglich; weitreichende Kontrolle bzw. Überwachung / Weisungsbefugnis durch die Gesellschafterversammlung

 

Haftung

  • Personengesellschaft: Unbeschränkt persönliche Haftung der Gesellschafter (Ausnahme Kommanditisten)
  • Kapitalgesellschaft: Keine unbeschränkt persönliche Haftung der Gesellschafter

 

Kapital

  • Personengesellschaft: Kein Mindestkapital; keine Kapitalerhaltungsvorschriften
  • Kapitalgesellschaft: Mindestkapital; Kapitalerhaltungsvorschriften

 

Arbeitnehmer

  • Personengesellschaft: Grundsätzlich keine Mitbestimmung der Arbeitnehmer; Mitarbeiterbeteiligungs­modell schwierig
  • Kapitalgesellschaft: Mitbestimmung unter bestimmen Voraussetzungen; Mitarbeiterbeteiligungsmodell möglich​

Steuern

​Verlustverrechnung

  • Kapitalgesellschaft: Verbleib der Verluste auf Ebene der Gesellschaft; Möglichkeit einer steuerlichen Ergebnispoolung durch Organschaftsverträge
  • Personengesellschaft: Verrechnung der Verluste mit anderen Einkünften der Gesellschafter möglich; Beschränkung nach Regeln des § 15a EStG bei Kommanditisten

 

Ausschüttung/Thesaurierung

  • Kapitalgesellschaft: Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent bei Thesaurierung; weitgehende Steuerfreiheit für Ausschüttungen auf Unternehmensebene; Kapitalertragsteuerabzug für Ausschüttungen auf Gesellschafterebene
  • Personengesellschaft: Grundsätzliche Belastung der Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz der Gesellschafter (bis 45 Prozent); auf Antrag abgemilderte Besteuerung des thesaurierten Gewinns; bei Inanspruchnahme und späterer Ergebnisentnahme Erhöhung der Gesamtsteuerbelastung

 

Eigentum wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • Unterschiedliche steuerliche Erfassung wesentlicher Betriebsgrundlagen im Eigentum des Gesellschafters
  • Kapitalgesellschaft: Möglichkeit der Entstehung einer Betriebsaufspaltung, die ebenfalls zu gewerblichen Einkünften führt; Verbleib im steuerlichen Privatvermögen ebenfalls möglich
  • Personengesellschaft: Grundsätzlich Entstehung von Sonderbetriebsvermögen, das zu gewerblichen Einkünften führt

 

Rechtsbeziehungen der Gesellschafter zur Gesellschaft

  • Kapitalgesellschaft: Rechtsbeziehung wie unter fremden Dritten; teilweise Einschränkung der Anwendung von Abgeltungsteuer und Ausgabenabzug
  • Personengesellschaft: Berücksichtigung von Sondervergütungen als Sonderbetriebseinnahmen bzw. -ausgaben bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns

 

Rechtsform/Sitz der Tochtergesellschaft

  • Möglichkeiten der steuerfreien Thesaurierung von Beteiligungserträgen in Deutschland
  • Nutzung von Schachtelprivilegien bei einem Doppelbesteuerungsabkommen oder der Europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie

 

Veräusserung von Beteiligungen

  • Kapitalgesellschaft: Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerfrei
  • Personengesellschaft: Veräußerungsgewinn grundsätzlich steuerpflichtig

 

Optionsmodell

  • Für bestehende Personengesellschaften: Es besteht die Wahlmöglichkeit zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft
  • Ein Steuerrechtlicher Formwechsel ohne zivilrechtlicher Rechtsformwechsel ist möglich Vorteilhaftigkeit und Steuerneutralität abhängig u.a. von Ergebnissituation, Beteiligungsverhältnissen, Sondervermögen, Altkapital: ist im Einzelfall zu prüfen

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