Zusammenfassung der Änderungen im polnischen Energiegesetz 2019

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​​​​veröffentlicht am 13. Februar 2020

 

2019 gab es viele Änderungen, die wesentlichen Einfluss auf die polnische Erneuerbare Energien-Branche hatten. Das Jahr wird sicherlich wegen des Rekordanstiegs der installierten Leistung der Photovoltaikanlagen um 157,7 Prozent im Gedächtnis bleiben. Die „magische Grenze” von 1 GW in PV wurde deutlich überschritten. Die Entwicklung war mit einem zuvor noch nie dagewesenen Boom im Sektor der Kleinstanlagen (bis 50 kWp) verbunden. 62 Prozent der installierten Leistung der Photovoltaikanlagen entfällt auf Kleinstanlagen. Ein anderes bahnbrechendes Ereignis im Jahr 2019 war die EE-Auktion, die sich lt. Angaben der polnischen Energieregulierungsbehörde als eine der weltweit größten erwies und die größte Auktion für Onshore-Windparks in Europa darstellte. Dieser Artikel fasst die rechtlichen Änderungen zusammen, die dazu beigetragen haben, dass Polen einen maßgeblichen Schritt zur Umsetzung des EU-Ziels (Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Polen i.H.v. 15 Prozent) gemacht hat.

 

Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien in Polen vom 29. August 2019

Die wichtigste normative Änderung, die den EE-Sektor in Polen beeinflusst, ist die am 29. August 2019 eingeführte Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien. Die Annahmen konzentrieren sich auf die Verbesserung der Situation der Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien und auf die Vorbereitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die geplanten EE-Rekordauktionen.


Die Novelle hat die Bedingungen der Auktionspflichten positiv verändert. Die Frist für den Verkauf von Strom, der durch eine Auktion entschieden wurde, verlängert sich. Die bisher geltenden Regelungen sahen vor, dass der erste Stromverkauf aus der Photovoltaikanlage innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung der Auktion erfolgen muss. Dieser Zeitraum wurde auf 24 Monate verlängert. Für Onshore-Windparks wurde dieser Zeitraum von 24 auf 33 Monate verlängert. Für andere EE-Anlagen beträgt dieser Zeitraum jetzt 42 anstatt 36 Monate. Unverändert bleibt der Zeitraum für den ersten Stromverkauf aus Offshore-Windparks (72 Monate). Zu erwähnen ist, dass die verlängerten Fristen auch diejenigen Stromerzeuger betreffen, die die Auktionen vor dem Inkrafttreten der Novelle gewonnen haben. Um die eingeführte Änderung in Anspruch nehmen zu können, müssen sie beim Direktor der polnischen Energieregulierungsbehörde einen entsprechenden Antrag stellen.


Eine andere interessante, vom Gesetzgeber vorgeschlagene Lösung ist die Möglichkeit, das Angebot, das den Zuschlag erhalten hat, einmalig zu aktualisieren. Die Aktualisierung kann das geplante Anfangsdatum des Zeitraums der Förderung im Rahmen der Auktion betreffen, unter dem Vorbehalt, dass die Frist für den Beginn der Förderung nicht die Frist für den ersten Stromverkauf überschreiten darf. Außerdem können die vom Erzeuger in das Netz eingespeisten Volumina in den einzelnen Jahren, in denen die Verpflichtung aufgrund der Auktion besteht, geändert werden. Beispiel: Hat sich der Erzeuger verpflichtet, innerhalb von 15 Jahren 15.000 MWh zu erzeugen und 1.000 MWh jährlich in das Netz einzuspeisen, so kann er im Wege der Aktualisierung eine andere Verteilung der Energie-Volumina bestimmen, bspw. im ersten Jahr 500 MWh, im nächsten Jahr 1.500 MWh und in weiteren Jahren je 1.000 MWh, sodass die Gesamtmenge des von ihm erzeugten Stroms in Summe gleich bleibt. Die letzte vom Gesetzgeber zugelassene Modifizierung des Gebotes bezieht sich auf die Änderung der installierten Leistung der Anlage. Vorzubehalten ist jedoch, dass das nicht zu einer Änderung der Einstufung der betreffenden Anlage als Mikroanlage, kleine Anlage bzw. Anlage unter oder über 1 MW führen darf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lesen Sie auch unsere Artikel „Analyse der Novelle des Gesetzes über Erneuerbare Energien Polen” und „Wichtige geplante Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von EE-Anlagen in Polen”.

 

 

 
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