Neuerungen im DIN Regelwerk – Betrieb und Instandhaltung stationärer Brandbekämpfungsanlagen

PrintMailRate-it


veröffentlicht am 3. November 2025



Der vorbeugende Brandschutz zählt zu den zentralen Säulen der Gebäudesicherheit – sowohl im Neubau als auch im Bestand. Technische Entwicklungen, gestiegene Sicherheitsanforderungen und die zunehmende Integration nachhaltiger ​​Gebäudetechnik führen dazu, dass bestehende Regelwerke regelmäßig überprüft und angepasst werden. Im Zeitraum von Dezember 2024 bis August 2025 sind mehrere überarbeitete Fassungen zentraler DIN-EN-Normen für stationäre Brandbekämpfungsanlagen erschienen.

Mit den Normen

  • DIN EN 671-1:2024-12, 
  • DIN EN 13565-1:2025-08, 
  • DIN EN 14972-1:2025-07, 
  • DIN EN 15004-1:2025-03 und 
  • DIN EN 17966:2024-12

steht nun ein umfassendes und aktualisiertes Normenpaket zur Verfügung, das zentrale Technologien des stationären Löschwesens abdeckt – von Wandhydranten und Schaum- über Wassernebel- bis hin zu gasförmigen und CO2-Löschanlagen. Diese Normen behandeln Faktoren für Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung moderner Brandschutzsysteme in Gebäuden, Industrieanlagen und Infrastrukturen.

Anwendungsbereiche – einheitliche Standards für unterschiedliche Löschsysteme

​Die überarbeiteten Normen regeln die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen für verschiedene Arten von Brandbekämpfungsanlagen und schaffen damit europaweit einheitliche Standards.

  • DIN EN 671-1 beschreibt die Anforderungen an Schlauchhaspeln mit formstabilem Schlauch, die fest an die Wasserversorgung angeschlossen und zum Gebrauch durch jedermann geeignet sind. Die Norm legt Bauart, Prüfverfahren, Konformität und CE-Kennzeichnung fest und stellt sicher, dass diese Systeme im Ernstfall zuverlässig und einfach zu bedienen sind.
  • DIN EN 13565-1 befasst sich mit Bauteilen ortsfester Schaumlöschanlagen, etwa Zumischeinrichtungen, Schaumdüsen oder Erzeugern. Die Norm definiert Materialien, Leistungsmerkmale und Prüfverfahren, um die sichere und wirksame Funktion der Anlagen sicherzustellen.
  • DIN EN 14972-1 legt die Anforderungen für ortsgebundene Wassernebelsysteme fest, die Brände mithilfe feinster Wassertröpfchen kontrollieren oder löschen. Wassernebel wirkt durch Wärmeaufnahme, Sauerstoffverdrängung und Strahlungsabschirmung und bietet eine umweltfreundliche, wassersparende Alternative zu klassischen Sprinkleranlagen. Die Norm beschreibt Aufbau, Dimensionierung und Nachweisführung solcher Systeme.
  • DIN EN 15004-1 behandelt Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln, wie etwa Inertgase. Diese Systeme schützen insbesondere empfindliche Bereiche wie Serverräume, Schaltzentralen oder Archive, in denen Löschwasser unerwünscht wäre. Die aktuelle Fassung enthält Erweiterungen im Anwendungsbereich, strengere Vorgaben zur Alarmierung, sowie neue Anforderungen zur Bewertung möglicher toxischer Wirkungen der Löschmittel. 
  • DIN EN 17966 schließlich definiert die Anforderungen an Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen (CO2-Anlagen). Sie richtet sich an Fachleute, die mit Planung, Installation, Prüfung und Instandhaltung dieser Systeme befasst sind. Die Norm betont die Bedeutung regelmäßiger Wartung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und enthält neue Anforderungen zur Vermeidung unnötiger CO2-Freisetzungen bei Prüf- und Inbetriebnahmeverfahren. Sie weist zudem darauf hin, dass CO2-Löschanlagen in besetzten Bereichen nur noch eingeschränkt verwendet werden sollten, da alternative Löschmittel in vielen Fällen ein geringeres Risiko für Personen darstellen.

Harmonisierung und Zukunftsfähigkeit

​Mit der Veröffentlichung dieser 5 überarbeiteten Normen wird das europäische Regelwerk für Brandbekämpfungsanlagen weiter vereinheitlicht. Die Dokumente wurden vom CEN/TC 191 „Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen“ in Zusammenarbeit mit nationalen Normungsausschüssen erstellt. Sie berücksichtigen neue technische Erkenntnisse, ökologische Rahmenbedingungen und Anforderungen aus der Praxis. Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung eines hohen Qualitäts- und Sicherheitsniveaus im baulichen Brandschutz.

Klare Vorgaben für CO2- und Gaslöschanlagen

​Die DIN EN 17966 (Kohlenstoffdioxid-Löschanlagen) und die DIN EN 15004 (Löschanlagen mit gasförmigen Löschmitteln) regeln nahezu identisch die Anforderungen an den Betrieb der jeweiligen Löschanlage. Beide Normen verlangen mindestens einmal jährlich eine vollständige Prüfung durch Fachkräfte, bei Bedarf auch häufiger. Dabei sind Funktion, Dichtheit und Vollständigkeit der Anlagen zu prüfen. Zentral ist die regelmäßige Überwachung der Löschmittelbehälter. Bei CO2-Anlagen ist der Füllstand alle 6 Monate zu kontrollieren; Verluste von über 10 Prozent erfordern Nachfüllung oder Austausch. Bei Anlagen mit halogenierten Löschgasen oder Inertgasen gelten ähnliche Grenzen.

Auch Schläuche, Ventile und die Raumdichtheit müssen jährlich geprüft werden, da Leckagen die Wirksamkeit des Löschmittels gefährden können. Die Wiederholung der Raumdichtigkeitsprüfung ist ausdrücklich vorgeschrieben, wenn Veränderungen an baulichen Umfassungen festgestellt werden.

Beide Normen fordern zudem ein Inspektions- und Wartungsprogramm, das vom Errichter bereitgestellt und vom Betreiber regelmäßig umgesetzt werden muss. Dieses Programm umfasst unter anderem wöchentliche Sichtkontrollen auf Beschädigungen sowie eine lückenlose Dokumentation aller Prüfungen. 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Umgang mit dem Löschmittel selbst. Während CO2-Anlagen die Freisetzung des Gases bei Wartungsarbeiten weitestgehend vermeiden müssen, fordert die DIN EN 15004 zusätzlich, dass entnommene Löschmittel gesammelt und wiederverwendet oder ordnungsgemäß entsorgt werden. Beide Normen unterstreichen damit den hohen Stellenwert von Umwelt- und Arbeitsschutz.

Wassernebelanlagen: anderer Löschansatz, ähnliche Betreiberpflichten

Die DIN EN 14972-1 behandelt Wassernebelsysteme, also Anlagen, die im Gegensatz zu gasbasierten Systemen mit Wasser als Löschmittel arbeiten. Ihr Instandhaltungskonzept unterscheidet sich im Detail, orientiert sich jedoch in Aufbau und Systematik an den bekannten VdS-Richtlinien für Sprinkleranlagen.

Auch hier gilt: Regelmäßige Inspektionen, dokumentierte Routineprüfungen und geschultes Personal sind entscheidend. Die Norm sieht eine Kombination aus wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Kontrollen vor. Dabei stehen insbesondere die Funktionsfähigkeit von Pumpen, Alarmventilen und Absperreinrichtungen sowie die Überprüfung der Düsen und Rohrleitungen im Mittelpunkt. In längeren Abständen – etwa alle 3, 5 oder 10 Jahre – sind zusätzlich umfassendere Prüfungen vorgesehen, die Korrosionsschutz, Behälterzustand oder Ventilfunktionen einschließen.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die überarbeiteten Normen für stationäre Brandbekämpfungsanlagen europaweit einheitliche, zukunftsfähige Standards für Planung, Betrieb und Wartung moderner Löschsysteme schaffen. Sie vereinen technische Innovation, Sicherheitsanforderungen und Nachhaltigkeit und sorgen so für mehr Klarheit und Verlässlichkeit im Brandschutz. Ein besonderer Fokus liegt auf Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie auf regelmäßigen, dokumentierten Prüfungen. Damit bilden die Normen eine solide Grundlage für den wirksamen und nachhaltigen Einsatz moderner Brandschutztechnik in baulichen Anlagen.


AUS DEM NEWSLETTER

Kontakt

Contact Person Picture

Sebastian Kick

staatl. geprüfter Techniker, B. Sc. technische Betriebswirtschaft

Senior Associate

Anfrage senden

WIR BERATEN SIE GERN!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu