Leitlinien des BVerfG-Urteils

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von Dr. Hans Weggenmann und Tanja Creed
 
Die Ausführungen des BVerfG-Urteils lassen sich zu den folgenden Leitlinien zusammenfassen, an denen die zukünftige Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung zu messen ist:

 

 

 

Aus dem Urteil des BVerfG ergeben sich – bei dem erklärten Ziel einer minimal-invasiven Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes – die folgenden Aufgaben für den Gesetzgeber:
  • Festlegung von präzisen und handhabbaren Kriterien
    - zur Abgrenzung von kleinen / mittleren Unternehmen von großen Unternehmen
    - für die Bedürfnisprüfung von großen Unternehmen
  • Begrenzung der Lohnsummenfreistellung auf Betriebe mit einigen wenigen Beschäftigten
  • Ausnahme des Verwaltungsvermögens von der Verschonung durch Wegfall/Reduzierung der Verwal-tungsvermögensquote
  • Vermeidung von missbräuchlichen Steuergestaltungen (Cash-GmbH, Betriebsaufspaltung zur Umgehung der Lohnsummenpflicht, Nutzung der 50%-Regel in Konzernstrukturen).

 

Das BVerfG betont wiederholt den großen Beurteilungs-, Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, der dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung sowie einer Begünstigung von Betriebsvermögen zukommt. Aus Sicht der Familienunternehmer in Deutschland ist es eigentlich sehr erfreulich, dass die höchsten Richter die vom Gesetzgeber festgestellte besondere Bedeutung der Familienunternehmen und deren Bestandssicherung für den Wirtschaftsstandort und die Erhaltung der Arbeitsplätze in Deutschland ausdrücklich anerkennen: der Gesetzgeber darf davon ausgehen, dass die Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer geeignet ist, die Entwicklung eines Unternehmens und den Bestand seiner Arbeitskräfte bis hin zu einer Existenzgefährdung zu beeinträchtigen, weshalb eine Begünsti-gung bis hin zur vollständigen Befreiung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer zulässig ist, ja sogar als notwendig betrachtet wird.

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Dr. Hans Weggenmann

Diplom-Kaufmann, Steuerberater

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