Indonesien: Aktuelle Informationen zu Reise- und Einwanderungsbestimmungen aufgrund des Coronavirus

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veröffentlicht am 12. März 2020 | Lesedauer: ca. 4 Minuten

 

 

 

 

I. Verordnung Nr. 7/2020 des Minister of Law and Human Rights über die Erteilung von Visa und Aufenthaltsgenehmigungen zum Schutz vor einem Coronavirus-Ausbruch

Die Verordnung Nr. 7/2020 des Minister of Law and Human Rights (die „Verordnung“) wurde erlassen, um den Zugang chinesischer Staatsangehöriger und/oder anderer ausländischer Bürger, die aus dem Gebiet der Volksrepublik China nach Indonesien kommen, angesichts der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus zu kontrollieren und zu beschränken. Die Erteilung von Visiting Visa und Visiting Visa on Arrival für chinesische Staatsbürger und/oder andere ausländische Bürger, die innerhalb von 14 Tagen vor der gewünschten Einreise nach Indonesien in der Volksrepublik China wohnhaft waren und/oder sie besucht haben, wird vorübergehend beschränkt.
 
Nachstehend finden Sie die Bedingungen für die beschränkte Erteilung von Reisevisa und anderen indonesischen Einwanderungsgenehmigungen:

 

1. Visumanträge in der Volksrepublik China

Ausländischen Staatsbürgern, die bei Beamten des Auswärtigen Dienstes in den diplomatischen Vertretungen Indonesiens in der Volksrepublik China ein Visum beantragen, kann in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Vorschriften ein Visiting Visa oder ein Limited Stay Visa erteilt werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. ein Gesundheitszeugnis in englischer Sprache vorweisen, das besagt, dass er/sie frei vom Coronavirus ist, und das von den Gesundheitsbehörden seines/ihres Herkunftslandes ausgestellt wurde („Coronavirus-Free Health Certificate“);
  2. sich in den letzten 14 Tagen ausschließlich in Gebieten der Volksrepublik China aufgehalten haben, die frei vom Coronavirus sind; und
  3. eine Einverständniserklärung zu den folgenden Punkten abzugeben:
    •   sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben, die von der indonesischen Regierung verhängt wird; oder
    •   sich vor der Einreise nach Indonesien 14 Tage lang ausschließlich in Ländern frei von dem Coronavirus aufzuhalten/sie zu durchreisen.

 
Reisende erhalten von den Einwanderungsbehörden im Anschluss an einen Gesundheitscheck einen Einreisestempel in ihrem Reisepass.

 

2. Visumanträge in anderen Ländern und Notfall-Wiedereinreisegenehmigungen

Chinesische Staatsbürger, die ein Visiting Visa oder ein Limited Stay Visa bei indonesischen diplomatischen Vertretern in anderen Ländern ohne Coronavirus beantragen, müssen ähnliche Anforderungen erfüllen:

  1. ein gültiges Gesundheitszeugnis, das sie für virenfrei erklärt, vorweisen („Coronavirus-Free Health Certificate“);
  2. eine Einverständniserklärung zu den folgenden Punkten abzugeben:     
    •   sich für 14 Tage in Quarantäne zu begeben, die von der indonesischen Regierung verhängt wird; oder
    •   sich vor der Einreise nach Indonesien 14 Tage lang ausschließlich in Ländern frei von dem Coronavirus aufzuhalten/sie zu durchreisen.

 

Reisende erhalten von den Einwanderungsbehörden im Anschluss an einen Gesundheitscheck einen Einreisestempel in ihrem Reisepass. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, so wird der Visumantrag abgelehnt.
 
Dieselben Anforderungen und Bedingungen gelten auch für die Beantragung von Notfall-Wiedereinreise­genehmigungen für ausländische Staatsbürger, die eine indonesische Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen und aus der Volksrepublik China kommen.

 

3. Notfall-Aufenthaltsgenehmigung und Verlängerung bestehender Genehmigungen

Notfall-Aufenthaltsgenehmigungen für Indonesien können für folgende Gruppen ausländischer Staatsbürger erteilt werden:

  1. Chinesische Staatsbürger;
  2. Ausländische Staatsbürger, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Volksrepublik China besitzen; oder
  3. Ehemänner, Ehefrauen oder Kinder chinesischer Staatsbürger

 

Diese Notfall-Aufenthaltsgenehmigung wird nur in Verbindung mit dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärten Ausbruch des Coronavirus und für den Fall erteilt, dass kein Transportmittel zur Verfügung steht, um die chinesischen Bürger und/oder andere ausländische Bürger aus dem Gebiet Indonesiens in die Volksrepublik China zu überführen.
 
Die Notfall-Aufenthaltsgenehmigung wird nicht an derzeitige Inhaber einer noch gültigen und nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften verlängerbaren Aufenthaltsgenehmigung oder einer begrenzten Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Verlängerung bestehender befristeter Aufenthaltsgenehmigungen im Besitz von chinesischen Staatsbürgern kann jedoch gewährt werden, vorausgesetzt, dass diese Genehmigung noch nicht die Höchstdauer von sechs Jahren überschritten hat.
 
Verlängerungen von befristeten und unbefristeten indonesischen Aufenthaltsgenehmigungen im Besitz von ausländischen Staatsbürgern, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Hoheitsgebiet der Volksrepublik China aufhalten, können in ihrem Namen von ihrem Sponsor beantragt werden.
 
Mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung, dem 28. Februar 2020, wird die Verordnung Nr. 3 des Minister of Law and Human Rights von 2020 widerrufen und für ungültig erklärt.

 

II. Vorübergehende Reisebeschränkungen durch das Außenministerium

Quelle: Offizielle Seite des Außenministeriums

    
Es gab einen erheblichen Anstieg der Fälle von Coronavirus oder COVID-19 außerhalb des Territoriums der Volksrepublik China auf der ganzen Welt, insbesondere im Iran, in Italien und Südkorea („Länder mit Beschränkungen“). Für einen vorübergehenden Zeitraum setzt die indonesische Regierung die folgenden besonderen Richtlinien für Reisende aus diesen Ländern mit Beschränkungen um:

  1. Verbot der Einreise nach und der Durchreise durch Indonesien für Reisende, die innerhalb der letzten 14 Tage in die unten aufgeführten Gebiete („Territorien“) gereist sind:
     
    Iran: Teheran, Qom und Gilan
    Italien: Lombardei, Venetien, Emilia Romagna, Marken und Piemont
    Südkorea: Stadt Daegu und Provinz Gyeongsangbuk-do
  2. Reisende aus Ländern mit Beschränkungen außerhalb der oben genannten Gebiete müssen ein Gesundheitszeugnis (Surat Keterangan Sehat) erwerben, das von den Gesundheitsbehörden der jeweiligen Länder ausgestellt wird. Das Gesundheitszeugnis muss gültig sein und der Fluggesellschaft beim Check-in vorgelegt werden. Reisenden ohne ein solches Gesundheitszeugnis wird die Einreise nach oder der Transit durch Indonesien verweigert.
  3. Vor der Landung müssen Reisende aus den Ländern mit Beschränkungen eine vom indonesischen Gesundheitsministerium vorbereitete Gesundheitsbescheinigung (Kartu Kewaspadaan Kesehatan) ausfüllen. In dieser Health Alert Card müssen Fragen zur Reisegeschichte des Reisenden beantwortet werden und wenn der Reisende innerhalb der letzten 14 Tage in eines der oben genannten Gebiete gereist ist, wird dem Reisenden die Einreise nach oder der Transit durch Indonesien verweigert.
  4. Indonesische Staatsbürger, die in die Länder mit Beschränkungen und insbesondere in die oben genannten Gebiete gereist sind, müssen sich bei der Ankunft auf indonesischen Flughäfen zusätzlichen Gesundheitskontrollen unterziehen.


Diese Richtlinie gilt seit Sonntag, den 8. März 2020, um 00.00 Uhr WIB für einen vorübergehenden Zeitraum und wird entsprechend der weiteren Entwicklungen angepasst werden.

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