Reform des italienischen Insolvenzrechts: Gesetzbuch zur Regelung der Unternehmenskrise und Insolvenz

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​veröffentlicht am 31. Januar 2019 / Lesedauer ca. 2 min

 

Die italienische Regierung hat am 10. Januar 2019 das Gesetzbuch zur Regelung der Unternehmenskrise und Insolvenz (Codice della crisi d'impresa e dell'insolvenza) verabschiedet und damit das Gesetz Nr. 155 vom 19. Oktober 2017 umgesetzt.

 

 

Das neue Gesetzbuch hat zum Ziel, das italienische Insolvenzrecht umfassend zu reformieren, um (i) eine frühzeitige Wahrnehmung der Schieflage eines Unternehmens zu erwirken und (ii) das unternehmerische Potential eines Unternehmens in der Krise zu bewahren.

 

Unter den wichtigsten Neuerungen sind nachfolgende hervorzuheben:

  • der Begriff Konkurs (fallimento) wird durch den Begriff „gerichtliche Liquidation” ersetzt, wie es in anderen europäischen Ländern, wie beispielsweise in Frankreich oder Spanien, bereits der Fall ist, um das Stigma zu vermeiden, das historisch mit dem Wort „Bankrott” einhergeht;
  • Einführung einer Definition der „Krisensituation” (stato di crisi), bezogen auf die Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Insolvenz, und des „Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen” (COMI), entsprechend der Definition in der aktuellen EU Verordnung;
  • es werden Frühwarnsysteme zur frühzeitigen Feststellung einer Unternehmenskrise eingeführt sowie die Unternehmen  dazu angehalten, geeignete Maßnahmen einzuführen, um Krisen rechtzeitig bewältigen zu können;
  • es wird Maßnahmen, welche die Bewältigung der Krise durch Unternehmenskontinuität zum Gegenstand haben, Vorrang gegeben;
  • die im italienischen Insolvenzrecht vorgesehenen Verfahren werden vereinfacht und vereinheitlicht;
  • es wird die Reduzierung der Dauer und der Kosten der Konkursverfahren vorgesehen;
  • es wird beim Justizministerium ein Verzeichnis von Personen und Unternehmen eingerichtet, die vom Gericht zur Wahrnehmung von Leitungs- oder Kontrollfunktionen im Rahmen von Verfahren gemäß dem italienischen Insolvenzrecht beauftragt werden können, unter Angabe der für die Registrierung erforderlichen Anforderungen bzgl. Berufserfahrung und Unabhängigkeit;
  • es werden die Verfahren zur Bewältigung der Krise und der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmerschutz abgestimmt;
  • Anpassung des italienischen Zivilgesetzbuches, u.a. Herabsetzung der Schwellenwerte für die Ernennung des gesetzlich zwingenden Prüfungsorgans; 
  • es werden Regelungen zur Gruppeninsolvenz vorgesehen.

 

Der Codice della crisi d'impresa e dell'insolvenza tritt mit wenigen Ausnahmen, für die ein Inkrafttreten nach 30 Tagen vorgesehen ist (darunter die Herabsetzung der Schwellenwerte für die Ernennung des Prüfungsorgans), 18 Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik (Gazzetta Ufficiale) in Kraft. Die Veröffentlichung des Gesetzbuches dürfte spätestens bis zum 24. Februar 2019 erfolgen. 

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