„Wachstumsdekret” Italien: Gesetzesdekret Nr. 34 vom 30. April 2019

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veröffentlicht am 3. Juni 2019 | Lesedauer ca. 3 Minuten

 

Am 1. Mai 2019 trat das sog. „Wachstumsdekret” (Gesetzesdekret Nr. 34 vom 30. April 2019) in Italien in Kraft. Dem gewerblichen Eigentum wird in den Artikeln 31 und 32 besondere Aufmerksamkeit beigemessen. Die wichtigsten Neuigkeiten sind im Folgenden dargestellt.

 

  

Historische Marke

Artikel 31 des Dekrets führt die Bezeichnung der „historischen Marke” von nationalem Interesse ein. Das „italienische Gesetz über gewerbliches Eigentum” (ital.: Codice della Proprietà Industriale Italiano, kurz: CPI) wird mit dem folgenden Grundsatz erweitert: Ausschließliche Eigentümer oder Lizenznehmer von Marken, die

a) seit mindestens 50 Jahren eingetragen sind oder für die nachgewiesen werden kann, dass sie seit mindestens 50 Jahren fortdauernd verwendet werden, und
b) durch ihre Verwendung auf dem Markt ein besonderes nationales historisches Interesse erlangt haben und
c) im Handel zur Kennzeichnung von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden, die in Produktionseinheiten auf dem Staatsgebiet  hergestellt werden,

 
können, nach den durch das Dekret des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung festgelegten Kriterien, die Eintragung der Marke als historische Marke in das entsprechende Register beantragen, das formell durch Ergänzung des CPI um Artikel 185-bis eingeführt wird.

 
Darüber hinaus wird ein Fond eingerichtet, auf den Unternehmen zugreifen können, die Eigentümer oder Lizenznehmer einer im Sonderregister für historische Marken von nationalem Interesse eingetragene Marke sind und, die die ursprüngliche Produktionsstätte oder jedenfalls die Hauptproduktionsstätte aufgrund der Einstellung der ausgeübten Tätigkeit oder der Verlagerung derselben außerhalb des Staatsgebiets mit anschließender Massenentlassung zu schließen beabsichtigen.

 
Ein Unternehmen, das dem Fond beitreten möchte, muss dem Ministerium für Wirtschaftsentwicklung unverzüglich sämtliche Informationen zukommen lassen, die die geplante Schließung oder Verlagerung der Niederlassung betreffen. Auf der Grundlage der erhaltenen Informationen leitet das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung das Verfahren zur Ermittlung bestimmter Maßnahmen ein, die mit der Unterstützung der Fondsmittel ergriffen werden.

 

Italian Sounding

Um den Schutz der Originalität italienischer Produkte – einschließlich der im Ausland verkauften Agrar­erzeugnisse – zu garantieren, wird gemäß Artikel 32 des Gesetzesdekrete nationalen Genossen­schaften, die auf ausländischen Märkten tätig sind, eine Begünstigung i.H.v. 50 Prozent der Kosten für den Rechtsschutz ihrer vom Phänomen des „Italian Sounding” betroffenen Produkte gewährt.
 

Darüber hinaus wird im CPI eine Definition der Italian Sounding-Praktiken eingeführt. D.h. Verfahren, die auf die falsche Anspielung der italienischen Herkunft von Produkten abzielen.

 

Innovative Start-ups

Innovative Start-Ups erhalten den Voucher 3I – in Innovation investieren, um die Aufwertung des  Innovationsprozesses der oben genannten Unternehmen im Zeitraum 2019 bis 2021 zu unterstützen.
 

Der Voucher ermöglicht es, die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen in Bezug auf die Überprüfung der Patentierbarkeit der Erfindung und die Durchführung von Recherchen, ob die anzumeldende Marke in identischer oder ähnlicher Form zum Datum der Vorbereitung der Patentanmeldung bereits existiert sowie in Bezug auf die Einreichung der Patentanmeldung beim italienischen Patent- und Markenamt oder auf die Erweiterung der nationalen Anmeldung auf das Ausland.

 

Kollektiv- oder Zertifizierungsmarken

Um sicherzustellen, dass die Verbraucher umfassend über den Produktionszyklus informiert sind und um den Export von Qualitätsprodukten zu fördern, wird das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung eine Begünstigung gewähren, die darauf abzielt, die Förderung italienischer Kollektiv- oder Zertifizierungsmarken im Ausland durch repräsentative Handelsgenossenschaften  zu unterstützen. Das Ministerium selbst wird die Tätigkeiten der Eigentümer der zu den oben erwähnten Begünstigungen zugelassenen Kollektiv- und Zertifizierungsmarken überwachen, indem es die korrekte Verwendung der Marke und die Durchführung der von den jeweiligen Regelungen vorgesehenen Kontrollen überwachen wird, auch zum Zwecke der koordinierten und kohärenten Förderung dieser Marken.

 

Patente

Im italienischen CPI werden einige Änderungen in Bezug auf die Bestimmung oder die Auswahl Italiens im Rahmen einer internationalen Patentanmeldung eingeführt.

 
Wenn bei einer internationalen Anmeldung Italien ausgewählt wird, entspricht diese Erweiterung einer am selben Tag in Italien eingereichten Patentanmeldung, die auch dieselben Wirkungen entfaltet, falls innerhalb von dreißig Monaten ab dem Datum der Einreichung oder dem Prioritätsdatum – sofern geltend gemacht – beim italienischen Patent- und Markenamt ein Antrag auf Eröffnung des nationalen Verfahrens zur Erteilung des italienischen Patents gestellt wird.

 
Der durch die Antragstellung gewährte Schutz beginnt ab dem Datum, an dem der Antragsteller, über das italienische Patent- und Markenamt, eine Übersetzung der Anmeldung in italienischer Sprache öffentlich zugänglich gemacht oder diese dem mutmaßlichen Fälscher direkt zugestellt hat.

 

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