Datenschutzrechtlicher Dämpfer für die StVG-Novelle

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​veröffentlicht am 27. Jannuar 2021

 

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat nach Informationen des Handelsblatts seine Zustimmung zu den Entwürfen der StVG-Novelle des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), die einen fahrzeugführerlosen und automatisierten Fahrzeugbetrieb innerhalb bestimmter Betriebsbereiche vorsieht, verweigert.

 

Die Pläne zur Novellierung der StVG enthalten auch Regelungen über die Erhebung von Daten, die bei dem Betrieb des Fahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion anfallen, sowie deren Übermittlung an die zuständigen Behörden. Hier kritisiert das BMJV, dass diese (auch personenbezogenen) Daten nicht ausreichend geschützt seien und zudem nicht begründet werde, ob die Übermittlung zur Erreichung eines legitimen Zwecks auch geeignet, erforderlich und angemessen sei.

 

Zudem fehle dem BMJV eine klare Regelung zur Datenhoheit, die die Fahrzeugnutzenden zum Souverän über die bei der Nutzung generierten Daten macht.

 

Ob das Gesetzesvorhaben tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP noch zwischen den Jahren beschrieben wurde, erscheint vor dem Hintergrund fraglich.

 

Bewertung für die Praxis

Aufgrund der weltweit hohen Relevanz des Themas der Fahrzeugautomatisierung ist trotz des kurzfristigen Rückschlages damit zu rechnen, dass aufgrund des politischen Drucks in Bälde mit einem Kompromiss zu rechnen ist.

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