Eigenwirtschaftlicher Antrag für die Erbringung des Stadtverkehrs in Pforzheim wird genehmigt

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Die Stadt Pforzheim beabsichtigte den ÖPNV weiterhin in städtischer Verantwortung zu betreiben, da sie nicht von einem eigenwirtschaftlichen Betrieb ausging. Hierzu sollte im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens ein strategischer Partner gefunden werden. Fristgerecht beantragte die Bahnbustochter RVS einen eigenwirtschaftlichen Verkehr für das „Linienbündel Stadtverkehr in Pforzheim”. Das zuständige Regierungspräsidium in Karlsruhe hat die eigenwirtschaftlichen Anträgen für die Dauer von zehn Jahren genehmigt.
​Die Stadt Pforzheim hatte im Mai 2015 eine Vorabbekanntmachung zur wettbewerblichen Vergabe des Stadtverkehrs in Pforzheim veröffentlicht. Nach ihrer Voraus-Kalkulationen ging die Stadt von einem Zuschussbedarf von ca. 1 Mio. Euro/a aus. Die Vorabbekanntmachung enthielt Minimalanforderungen zum Fahrplanangebot, Qualitätsstandards bei Fahrzeugen, Anforderungen an das Fahrpersonal, Barrierefreiheit und Verkaufsstellen. Im Rahmen der dreimonatigen Antragsfrist reichte die Bahntochter Regionalbusverkehr Südwest GmbH (RVS) fristgerecht eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge für das Linienbündel beim zuständigen Regierungspräsidium in Karlsruhe ein. Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens beantragten einige regionale Verkehrsunternehmen über die eigens gegründete PEbus GmbH die Erteilung eigenwirtschaftlicher Genehmigungen. Auch zu diesen Anträgen wurde ein Anhörungsverfahren durchgeführt.

Das Regierungspräsidium hat die Anträge der PEbus GmbH als nicht genehmigungsfähig abgewiesen, da diese verspätet und in Kenntnis der eigenwirtschaftlichen Anträge der Bahntochter gestellt worden waren. Den Anträgen der RVS hat die Genehmigungsbehörde entsprochen. Sie führt hierzu aus, dass die Einhaltung der qualitativen Minimalstandards verbindlich zugesichert worden seien und das quantitative Angebot die Minimalanforderungen deutlich überschreitet.
  

Bewertung für die Praxis

Die Bedeutung der Genehmigungsentscheidung liegt weniger in der rechtlichen Bewertung als vielmehr in einem möglichen Strategiewechsel der Bahnbusunternehmen. Waren die Bahnbusunternehmen bislang angetreten, um hohe konzerngetriebene Renditeerwartungen zu erreichen, ist die Verfolgung dies Ziels offenkundig kein Dogma mehr, jedenfalls nicht flächendeckend. Wird die Strategie der Bahnbusunternehmen nunmehr lokal ausgerichtet? In diesem Fall würde die Bewertung von Marktvergleichspreisen immer schwieriger. Dies wird kurzfristig Druck auf die Angebotspreise ausüben und lang- bis mittelfristig zu einem Rückgang der Anzahl der Bieter führen. Ebenfalls neu ist das Interesse der Bahn an Stadtverkehren mittlerer Größe. So liegt auch für den Stadtverkehr in Hildesheim eine eigenwirtschaftliche Interessenbekundung vor. Es wird sich zeigen, ob Pforzheim ein Einzelfall bleibt oder ob sich ein Paradigmenwechsel hin zu einer lokalen und flexiblen Angebotsstrategie des größten privaten ÖPNV-Betreibers in Deutschland abzeichnet.  
 
Für die genehmigungsrechtlichen Anforderungen ist insbesondere auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2013 zu verweisen. Das Gericht hatte damals über einen eigenwirtschaftlichen Antrag zu entscheiden. Dieser war nach Auffassung des Gerichts zu versagen, da Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Antragsteller die betreffenden Linien wegen fehlender Kostendeckung „nicht dauerhaft betreiben könne”. (siehe Kompass 01/2014 Rödl & Partner).

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