Das deutsche Lieferkettengesetz: Kontrolle der Arbeitsstandards und des Umweltschutzes in Ägypten

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veröffentlicht am 15. September 2022 | Lesedauer ca. 5 Minuten

von Dr. Christian Ule


Die Menschenrechtsstandards und Unternehmenspflichten sind in einem Ent­­wick­lungs­­land wie Ägypten sicherlich nicht mit denen Deutschlands oder anderer euro­päischer Länder zu vergleichen. Mit der praktischen Anwendung des deutschen Liefer­kettengesetzes geht daher ein höheres Maß an Risikoanalyse und Risikomanage­ment einher.



Welche sind die Risiken in der Lieferkette in Ägypten?

Als Entwicklungsland leidet die ägyptische Bevölkerung unter extremer Armut und Arbeitslosigkeit, was dazu führt, dass diejenigen, die eine Arbeit finden können, über die Verstöße hinwegsehen, die ihnen bei dieser Arbeit widerfahren könnten. Dies erklärt die Gleichgültigkeit der Arbeitgeber und sogar der auf­ei­nan­der­fol­gen­den Regierungen gegenüber der Umsetzung von Rechtstexten.

Obwohl Ägypten über einen umfassenden Rechtsrahmen mit einschlägigen Arbeitsnormen verfügt, gibt es immer noch Lücken bei deren praktischer Umsetzung und es fehlt an wirksamen Überwachungs- und Durch­setzungsmaßnahmen. Infolgedessen sind die Rechte der Arbeitnehmer nicht immer vollständig gesichert.


Diskriminierung von Arbeitnehmern

Obwohl alle Gesetzestexte Diskriminierung verbieten und bestrafen, gibt es keinen wirklichen Willen dies zu verhindern. An der Spitze der Pyramide dieser Texte steht die ägyptische Verfassung von 2014.

Artikel 53 der Verfassung besagt:
„Die Bürgerinnen und Bürger sind vor dem Gesetz gleich, haben gleiche Rechte und öffentliche Pflichten und dürfen weder aus Gründen der Religion, der Weltanschauung, des Geschlechts, der Herkunft, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, einer Behinderung, der sozialen Stellung, der politischen oder geografischen Zu­ge­hörig­keit noch aus anderen Gründen diskriminiert werden.

Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass stehen unter Strafe.


Der Staat ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und das Gesetz regelt die Einsetzung einer unabhängigen Kommission zu diesem Zweck.“

In Ägypten, insbesondere in den Branchen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, wie in der Textil- und Bekleidungsindustrie, ist häufig eine bestimmte religiöse Kleidung vorgeschrieben. Dabei handelt es sich in der Regel um das Kopftuch (Hijab), das Angehörige anderer Religionen von der Arbeit ausschließt. In der Tou­ris­mus- oder Verkaufsbranche werden Personen, die ein solches Kopftuch tragen, hingegen nur mit geringer Wahrscheinlichkeit eingestellt. Das Gleiche gilt für Berufe, die von Männern dominiert werden. Frauen erhalten zu diesen Arbeitsplätzen bestenfalls dann Zugang, wenn sie eine geringere Bezahlung als ihre männlichen Kollegen akzeptieren. Diese Probleme werden noch verschärft, sobald eine Frau dunkelhäutig ist.


Kinderarbeit

Das Kindergesetz, Gesetz Nr. 126 von 2008, legt das Mindestalter für reguläre Beschäftigung auf 15 Jahre fest. Die Einstellung von Kindern unterhalb dieser Altersgrenze ist nur in bestimmten Fällen wie Saisonarbeit oder Lehrlingsausbildung zulässig. Hausarbeit, Arbeit in Familienbetrieben und Kinder, die in der Landwirtschaft arbeiten, sind jedoch vom Mindestalter und anderen Beschränkungen ausgenommen. In der Praxis spielt das Alter eines Kindes jedoch ohnehin nur eine untergeordnete Rolle.


Verstoss gegen die Verpflichtung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewähren

Unfälle, von denen Arbeitnehmer in der Arbeitswelt betroffen sind, spiegeln die Merkmale des Arbeitsmarktes wider: Vernachlässigung der Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, hohe Arbeitslosenquoten, die eine großen Teil der erwerbsfähigen Bevölkerung betreffen und jährlich zunehmen, und Billigung gefährlicher Tätigkeiten ohne Arbeits-, Gesundheits- und Sozialschutz.

Deutlich werden die harten Arbeitsbedingungen und Risiken, denen die Arbeiter in Ägypten ausgesetzt sind, durch jüngste Unfälle wie den Fabrikbrand in Obour City im März 2021, bei dem mehr als 20 Arbeiter ums Leben kamen [1].


Einige Branchen in Ägypten scheinen besonders anfällig für negative Auswirkungen auf Menschen-und Arbeitsrechte oder Umweltfragen zu sein

Wenn es um den Schutz der Menschenrechte und die Verringerung von Umweltrisiken geht, darf kein Wirt­schafts­zweig ausgeschlossen werden. Um das gewünschte Ziel zu erreichen, müssen vielmehr alle an einem Strang ziehen. Außerdem ist es notwendig, dass Gesetze nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden. Dennoch gibt es Branchen, die einen besonderen Fokus benötigen. Dies ist der Fall bei Industrien, die eine starke Umweltverschmutzung verursachen oder in denen extrem harte Arbeitsbedingungen herrschen.


Gibt es in Ägypten Rechtsvorschriften, die sich mit diesen Risiken befassen? Wie werden diese Gesetze in der Praxis umgesetzt?

Risiken im Zusammenhang mit Menschen-und Arbeitsrechten

Auch wenn es kein Gesetz gibt, das inhaltlich mit den deutschen Arbeitsvorschriften vergleichbar ist, regelt das Arbeitsgesetz Nr. 12 aus dem Jahr 2003 die meisten Rechte der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber eine ägyp­tische Person oder Einrichtung ist, und zwar sowohl für ägyptische als auch für ausländische Arbeitnehmer. Zu erwähnen sind das Recht auf Arbeitssicherheit, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der Hautfarbe und das Verbot der Kinderarbeit bis zum Alter von 15 Jahren. Im weiteren Sinne unterliegt das Arbeitsverhältnis auch dem ägyptischen Zivilgesetzbuch für Angelegenheiten, die nicht durch das Arbeitsgesetz geregelt sind. Darüber hinaus wird ein Teil des Arbeitsverhältnisses durch das ägyptische Sozialversicherungsgesetz Nr. 79 von 1975 geregelt.


Kinder unter 18 Jahren sind nach dem Erlass 118, Artikel 1 des Ministeriums für Arbeit und Migration (MOMM) von 44 spezifischen gefährlichen Berufen ausgeschlossen. Erlass 118, Artikel 2 verbietet Kindern unter 16 Jahren Arbeiten, bei denen sie physischer, psychischer oder sexueller Ausbeutung oder chemischen, bio­lo­gi­schen oder mechanischen Gefahren ausgesetzt sind.

Nach einem neuen Gesetzesentwurf muss jeder Arbeitgeber, der ein Kind unter 15 Jahren beschäftigt, einen Ausweis vorlegen, der das Foto des Minderjährigen und die Art der Arbeit enthält, die es ausübt. Der Ausweis muss von einer zuständigen Verwaltungsbehörde genehmigt, gestempelt und gesiegelt werden. Der Ge­set­zes­ent­wurf sieht auch vor, dass das beschäftigte Kind nicht mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten darf, wobei betont wird, dass die Arbeitszeit eine oder mehrere Pausen zum Essen und Ausruhen einschließen sollte, und diese Pausen insgesamt eine Stunde betragen müssen. Ob dies für alle Tätigkeiten gilt, bleibt abzuwarten.


Risiko der Umweltverschmutzung
Im Rahmen des Umweltschutzes hat der ägyptische Gesetzgeber ein spezielles Gesetz erlassen, nämlich das Gesetz Nr. 4 von 1994, geändert mit Gesetz Nr. 9 von 2009. Es stellt die meisten Umweltverstöße unter Geld­strafe, wenngleich für diese lediglich ein Rahmen zwischen 1.000 und 20.000 EGP vorgesehen ist und damit für jedes größere Unternehmen kaum abschreckende Wirkung zur Folge hat.


Umsetzung in der Praxis

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass einige Bereiche des Arbeitsrechts und die damit verbundenen Vor­schrif­ten kaum oder gar nicht angewendet werden. Verstöße werden oft nicht ernst genommen, und die Arbeitnehmer haben selten die Möglichkeit, ihre Rechte mit staatlicher Hilfe durchzusetzen. Zu groß ist die Angst vor Arbeitslosigkeit und Brandmarkung und zu lang ist der Hebel, an dem die Arbeitgeber sitzen.


Recht haben ist nicht gleich Recht bekommen

Der Fall der Alexandria-Werft zeigt, dass es den ägyptischen Arbeitnehmern schwer gemacht wird, die ihnen auf dem Papier zugestandenen Rechte durchzusetzen. Konkret führte ein friedlicher Streik der Beschäftigten der Alexandria-Werft – die einen Vertrag mit dem französischen Unternehmen Naval Group hat – im Jahr 2016 zu einem Verfahren vor dem Militärgericht. Nachdem sie Mindestlöhne, Sicherheitsausrüstung und Prämien für die Arbeit während des Fastenmonats Ramadan gefordert hatten, wurden 26 Arbeiter unter dem Vorwurf des Protests und der Arbeitsverweigerung verhaftet [2]. Die Gewerkschaftsführer sahen darin einen „klaren und eindeutigen Verstoß gegen Artikel 15 der ägyptischen Verfassung, gegen das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation, in dem das Streikrecht der Arbeitnehmer verankert ist, und gegen das ägyptische Arbeitsgesetz“. Generell wird in den letzten Jahren jeder Protest ägyptischer Arbeitnehmer im Keim erstickt. Erleichtert wird dies durch eine Reihe von Gesetzen, die darauf abzielen, potenzielle Gegner mundtot zu machen. Die ägyptische Gewerkschaftswelt ist durch das Quasi-Monopol der ETUF (Egyptian Trade Union Federation) gekennzeichnet, einer direkt vom Staat kontrollierten Gewerkschaft, die 1957 von Nasser gegründet wurde.




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