Die Internationale Kammer des Handelsgerichts und die Internationale Kammer des Berufungsgerichtshofs Paris

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veröffentlicht am 4. Mai 2021 | Lesedauer ca. 1 Minute


Bislang konzentrierte sich ein Großteil der internationalen Handels-, Bank- und Finanzstreitigkeiten am Standort London. Infolge des Brexits bestehen nunmehr Unsicherheiten bezüglich der künftigen Lage. Mit den beiden internationalen Kammern möchte Paris den Wirtschaftsteilnehmern eine Alternative zu London bieten, um europaweit anerkannte und vollstreckbare Urteile erwirken zu können, und so die Attraktivität Frankreichs als Gerichtsstand für internationale Streitigkeiten erhöhen.1




In der ersten Instanz war bereits 1995 am Handelsgericht Paris eine Kammer für internationales Recht eingerichtet worden, die 2015 mit der 1997 geschaffenen Kammer für das Recht der Europäischen Union zusammengelegt worden ist.2 Insoweit erfolgte eine Modifikation der Verfahrensvorschriften.


In der zweiten Instanz wurde am Berufungsgerichtshof Paris 2018 eine neue Kammer eingerichtet, die für internationale Handelsstreitigkeiten zuständig ist.


Die beiden Protokolle, mit denen die Errichtung und Modifikation beschlossen wurden, traten am 1. März 2018 in Kraft.3


Die Internationale Kammer des Handelsgerichts Paris

Zuständigkeit

Die sachliche Zuständigkeit der internationalen Kammer des Handelsgerichts Paris ist zum einen gegeben für Wirtschafts- und Handelsstreitigkeiten von internationaler Reichweite und soweit europäisches oder ausländisches Recht zur Anwendung kommen.4 Zum anderen für Handelsstreitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die ihre Verträge dem französischen Recht unterworfen haben, dem Recht eines anderen Staates unterliegen oder eine dahingehende Gerichtsstandvereinbarung getroffen haben.5


Verfahren

Das Verfahren und die mündliche Verhandlung werden einschließlich der Schriftsätze auf Französisch geführt, es ist jedoch möglich, Dokumente in englischer Sprache ohne Übersetzung in das Verfahren einzuführen. Darüber hinaus können nicht französischsprachige Zeugen, Sachverständige oder Prozessvertreter Englisch sprechen, sofern sie das wünschen. Das Verfahrensprotokoll wird in Französisch abgefasst.6


Entscheidung

Das abschließende Urteil ergeht mit einer englischen Übersetzung auf Französisch.7


Die Internationale Kammer des Berufungsgerichtshofs Paris (CICAP)

Zuständigkeit

Die internationale Kammer des Berufungsgerichtshofs Paris ist zuständig für Handelsstreitigkeiten zwischen Wirtschaftsteilnehmern, die ihre Verträge dem französischen Recht unterworfen haben, dem Recht eines anderen Staates unterliegen oder eine dahingehende Gerichtsstandvereinbarung getroffen haben.8 Zu den Kompetenzen zählen insbesondere Handelsverträge, Streitigkeiten nach Abbruch von Handelsbeziehungen und Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs.9


Verfahren

Das Verfahren wird einschließlich der Schriftsätze auf Französisch geführt, es ist jedoch möglich, Dokumente in englischer Sprache ohne Übersetzung in das Verfahren einzuführen. Darüber hinaus können nicht französischsprachige Zeugen, Sachverständige oder Prozessvertreter Englisch sprechen, sofern sie das wünschen.10


Entscheidung

Das abschließende Urteil ergeht mit einer englischen Übersetzung auf Französisch.11




1 Cahiers de droit de l'entreprise n° 1, Janvier 2019, entretien 1, « Quels défis pour les chambres commerciales internationales de Paris ? ».

2 Préambule Protocole T. com. Paris, 7 févr. 2018.

3 Art . 8 Protocole CA Paris, 7 févr. 2018.

4 Préambule Protocole T. com. Paris, 7 févr. 2018.

5 Art. 1 Protocole T. com. Paris, 7 févr. 2018.

6 Art. 2 Protocole T. com. Paris, 7 févr. 2018.

7 Art. 7 Protocole T. com. Paris, 7 févr. 2018.

8 Préambule Protocole CA Paris, 7 févr. 2018; Art. 1.2 Protocole CA Paris, 7 févr. 2018.

9 Art . 1.1 Protocole CA Paris, 7 févr. 2018.

10 Art . 2 Protocole CA Paris, 7 févr. 2018.

11 Art . 7 Protocole CA Paris, 7 févr. 2018.

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