Arbeitsreform 2023: Mexiko ändert gesetzlichen Mindesturlaub von Arbeitnehmern

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 3. Januar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten

  

Seit 52 Jahren lag der gesetzliche Urlaubsanspruch unverändert bei nur 6 Arbeitstagen und das erst nach einem Jahr der Betriebszugehörigkeit. Die Anzahl der Urlaubstage erhöhte sich schrittweise nach längerer Dauer der Beschäftigung. Um sich den heutigen internationalen Standards anzupassen, hat der mexikanische Gesetzgeber die Mindestanzahl der Urlaubstage erhöht.

 

  

  

 

Am 27. Dezember 2022 wurde im Amtsblatt Mexikos (Diario Oficial de la Federación) das Gesetz zur Änderung des Urlaubsanspruches der Arbeitnehmern veröffentlich und tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft. Diese Gesetzänderung ist schnellstmöglich auf die geltenden individuellen und kollektiven Arbeitsverträge anzuwenden.
 

Auch in Zukunft werden die Urlaubstage nach Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt. Das Ministerium für Arbeit und Soziales hat dazu die folgende Tabelle veröffentlicht: 

 

​Betriebszugehörigkeit
​Urlaubstage
​1 Jahr
​12 Tage
​2 Jahre
​14 Tage
​3 Jahre
​16 Tage
​4 Jahre
​18 Tage
​5 Jahre
​20 Tage
​6 bis 10 Jahre
​22 Tage
​11 bis 15 Jahre
​24 Jahre
​16 bis 20 Jahre
​26 Tage
​21 bis 25 Jahre
​28 Tage
​26 bis 30 Jahre
​30 Tage
​31 bis 35 Jahre
​32 Tage
 

Die wichtigsten Neureglungen der Reform des Bundesarbeitsgesetzes sind im Detail:

Artikel 76; Arbeitnehmer mit mehr als einem Jahr Betriebszugehörigkeit haben Anspruch auf einen bezahlten Jahresurlaub, der in keinem Fall weniger als 12 Arbeitstage betragen darf und sich für jedes weitere Jahr der Betriebszugehörigkeit um 2 Arbeitstage erhöht, bis 20 Arbeitstage erreicht sind. Ab dem 6. Jahr erhöht sich die Urlaubsdauer um 2 Tage je weitere 5 Dienstjahre.

 

Artikel 78 ermöglicht jetzt den Arbeitnehmern, die ihnen zustehenden Urlaubstage entsprechend ihrer Betriebszugehörigkeit in der von ihnen gewünschten Aufteilung geltend zu machen, wobei das Anrecht auf mindestens 12 zusammenhängende Tage gewährt werden muss.

 

Durch diese Erhöhungen soll auch durch verlängerte Erholungszeiten der Arbeitnehmern die Produktivität in den Unternehmen verbessert werden.

 

Über diesen neuen Mindesturlaubsanspruch hinausgehende und vertraglich festgelegte Vereinbarungen bleiben von der neuen Gesetzgebung unberührt. Diese Reform bringt zugleich für Arbeitgeber in Mexiko eine Verpflichtung zur Zahlung von erhöhtem Urlaubsgeld und erhöhten Zahlungen von Abfindungen mit sich.

Kontakt

Contact Person Picture

Dr. Dirk Oetterich, LL.M.

Niederlassungsleiter

Partner

+52 222 4310 027

Anfrage senden

Contact Person Picture

Liliana Becerra

Attorney at Law (Mexico)

Associate Partner

+52 222 689 45 19

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Mehr lesen?

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu