Mexiko: Legal Update zu der NOM-035

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veröffentlicht am 11. Dezember 2020 | Lesedauer ca. 1 Minute

    
Am 23. Oktober 2019 wurde im Amtsblatt der mexikanischen Föderation die Norm „NOM-035-STPS-2018, Psychosoziale Risikofaktoren bei der Arbeit – Erkennung, Analyse und Prävention“ veröffentlicht, die auch am selben Tag in Kraft trat. Sinn und Zweck dieser Norm ist es, das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Insbesondere müssen psychosoziale Risiken identifiziert, analysiert und verhindert werden, sowie ein positives organisatorisches Arbeitsumfeld geschaffen werden.

 

  

    
    

Seit Oktober 2020 werden nun auch vermehrt Inspektionen seitens der zuständigen Behörde, dem Ministerium für Arbeit und Soziales, der sog. Secretaría de Trabajo de Prevención Social, durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Unternehmen die genannte Norm ordnungsgemäß umgesetzt haben und einhalten. Bei Nichteinhaltung bzw. in dem Fall, dass keine entsprechenden Nachweise zur Umsetzung vorgelegt werden können, werden Bußgelder verhängt, die sich zwischen dem 250- und 5.000-fachen des mexikanischen Mindestlohns (123,22 MXN) bewegen, d.h. von 26.767,00 MXN bis zu 535.350,00 MXN.

 
Mit derartigen Inspektionen müssen sämtliche Unternehmen rechnen, da die Regelungen der NOM-035 verpflichtendes mexikanisches Recht ist und für jedes Unternehmen Anwendung findet. Lediglich der Umfang der auferlegten Maßnahmen variiert je nach Unternehmensgröße.

 
So muss jedes Unternehmen unabhängig seiner Mitarbeiteranzahl i) die psychosozialen Risiken in der Arbeitsstätte ermitteln, ii) einer schriftlichen Richtlinie zur Prävention psychosozialer Risiken erstellen, iii) Maßnahmen, zur Verhinderung und zur Kontrolle psychosozialer Risiken ergreifen, iv) Mitarbeitern, die während oder aufgrund ihrer Arbeit einem traumatischem Ereignis ausgesetzt waren, identifizieren und v) umfassende Informationen an seine Mitarbeiter übermitteln.

 
Unternehmen, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigen, werden darüber hinaus dazu verpflichtet i) psychosoziale Risiken nach einem in der Norm festgelegten Verfahren zu ermitteln, ii) ärztliche Untersuchungen und psychologische Bewertung von Arbeitnehmern, die Gewalt am Arbeitsplatz und/oder psychosozialen Risikofaktoren ausgesetzt sind, durchzuführen und iii) umfassende Aufzeichnungen über sämtliche Maßnahmen zu führen.

 
Ab einer Mitarbeiterzahl von mehr als 50 muss das Unternehmen neben den oben genannten Verpflichtungen auch eine Bewertung des organisatorischen Arbeitsumfelds vornehmen. Das erfolgt anhand einer stichprobenartigen Befragung der Mitarbeiter mittels eines Evaluationsbogens, der speziell auf das Unternehmen ausgerichtet sein sollte.

 
Bei Umsetzung sämtlicher auferlegter Maßnahmen, ist seit diesem Jahr auch das Thema Covid-19 zu inkludieren. So sollten zum Beispiel Covid-19 spezifische Fragen in den Evaluationsbögen mit aufgenommen werden und berücksichtigt werden, dass die Tätigkeit in dem Home-Office für Mitarbeiter auch ein psychosozialer Risikofaktor sein kann.

 
Zur Nachweisbarkeit der Umsetzung der NOM-035 wird auch Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen, empfohlen, zweimal pro Jahr eine stichprobenartige Befragung der Mitarbeiter durchzuführen; in diesem Rahmen können auch weitere Information, die zur Erfüllung der Norm notwendig sind, wie zum Beispiel die Identifizierung von Mitarbeitern, die während oder aufgrund ihrer Arbeit einem traumatischem Ereignis ausgesetzt waren, abgefragt werden.

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