Themenspecial: Unternehmerische Mitbestimmung

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Societas Europaea (SE) und andere Gestaltungen

In Deutsch­land ansässige Unter­nehmen in der Rechts­form der AG, GmbH, KGaA, aber auch der GmbH & Co. KG sind ab einer gewissen Unter­nehmens­größe mit der unter­nehmer­ischen Mit­bestim­mung konfrontiert, die sich nach der Anzahl der Arbeit­­nehmer richtet, die dem Unter­nehmen angehören. Einschlägig sind v.a. das Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) sowie das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG).

Die Societas Europaea (SE) wird weder vom MitbestG noch vom DrittelbG erfasst. Die unternehmerische­­ Mit­bestimmung in der SE richtet sich viel­mehr nach einer mit einem Arbeit­nehmer­gremium aus­zu­handelnden Verein­barung. Dadurch lässt sich ein gefundener mit­bestimmungs­recht­licher Status „einfrieren”, ohne dass weiteres Unter­nehmens­wachstum daran etwas ändert. Neben der individuellen Gestaltung der Mit­bestim­mung sind die Gründe für die Wahl der SE als Rechts­form viel­fältig. Sie bringt die globale Aus­richtung des Unter­nehmens zum Aus­druck und ist international an­erkannt – zudem reizt die Mög­lich­keit einer schlanken und effizienten Cor­porate Governance mit kleinem Auf­sichts­rat bzw. monistischen Ver­waltungs­rat-System.

Erfahren Sie mehr über den Weg in die Europa-AG, wie die Mit­bestim­mung gestaltet werden kann, wie die Ar­beit­nehmer­beteiligung bei einer SE-Gründung funktioniert und welcher Rechtsweg im Fall von Streitigkeiten zu wählen ist sowie über die aktuellste Rechtsprechung zur Mitbestimmung in der SE.

Weitere Bei­träge beleuchten die rechtlichen Grund­lagen sowie Er­fahrungen mit der SE in Italien, Frankreich, Spanien und Tschechien. Hoch­aktuell werden die Auswirkungen des Brexits auf den SE-Betriebs­rat sowie die Ef­fekte der Frauen­quote untersucht. Lesen Sie auch zu weiteren interessanten Gestaltungs­möglich­keiten der Mit­bestim­mung, z.B. die Strukturierung mittels einer Stif­tung & Co.

​zuletzt aktualisiert am 28. Februar 2023

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