Neue Negativlisten für ausländische Investitionen in China

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veröffentlicht am 3. Februar 2022 | Lesedauer ca. 3 Minuten

von Christina Gigler

  
China verfügt im Allgemeinen über drei Negativlisten, von denen eine sowohl für chinesische als auch für ausländische Investitionen gilt (die Negativliste für den Marktzugang, "Negativliste") und zwei, die nur für ausländische Investitionen gelten, nämlich die Sonderverwaltungsmaßnahmen (Negativliste) für den Zugang zu ausländischen Investitionen ("FDI-Negativliste") und die Sonderverwaltungs­maßnahmen (Negativliste) für den Zugang zu ausländischen Investitionen in Pilot-Freihandelszonen ("FTZ-FDI-Negativliste").

 

  

  
    

Die Negativlisten werden in der Regel jährlich aktualisiert und legen fest, welche Industriesektoren in China für Investitionen verboten oder eingeschränkt sind. Alle Industriesektoren, die nicht in den Listen aufgeführt sind, sind im Allgemeinen für Investitionen offen.

 

Die FDI-Negativliste gilt landesweit, während die FDI-Negativliste für die Freihandelszonen nur für Investitionen in Pilot-Freihandelszonen in China gilt und in der Regel einen breiteren Investitionszugang bietet. Der Entwurf der Negativliste für den Marktzugang wurde im  Oktober 2021 veröffentlicht und zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit freigegeben -  Einzelheiten dazu finden Sie hier.

 

Die FDI-Negativliste und die FTZ-FDI-Negativliste wurden beide am 27. Dezember 2021 veröffentlicht und sind nun seit dem 1. Januar 2022 in Kraft. Zeitgleich mit dem Inkrafttreten der FDI-Negativliste 2021 und der FTZ-FDI-Negativliste 2021, wurden die vorherigen Listen aufgehoben und verloren ihre Gültigkeit.

 

Wesentliche Änderungen in der FDI-Negativliste 2021 und der FTZ-FDI-Negativliste 2021

In der vorherigen FDI-Negativliste 2020 und der FTZ-FDI-Negativliste 2020 war festgelegt, dass der chinesische Anteilseigner mit Ausnahme von Sonderfahrzeugen, Fahrzeugen mit neuer Energie und Nutzfahrzeugen nicht weniger als 50 Prozent der Anteile an der Herstellung von ganzen Fahrzeugen halten und dass ein ausländischer Investor in China höchstens zwei Joint Ventures zur Herstellung desselben Typs von Fahrzeugen gründen darf. Diese Beschränkungen wurden mit Inkrafttreten der neuen Listen abgeschafft. Das bedeutet, dass ausländische Investoren seit dem 1. Januar 2022 vollständig in ausländischem Besitz befindliche Unternehmen ("WFOEs") für die Herstellung von ganzen Fahrzeugen (einschließlich Sonderfahrzeugen, Fahrzeugen mit neuer Energie, Nutzfahrzeugen und Personenkraftwagen) gründen dürfen und nicht mehr verpflichtet sind, die Zahl der Joint Ventures in China für denselben Typ von Fahrzeugen zu begrenzen.

 

Die Beschränkung/Das Verbot zur Herstellung von Bodenempfangsanlagen und wichtigen Teilen für die Satellitenfernsehübertragung wurde aus der FDI-Negativliste 2021 und FTZ-FDI-Negativliste 2021 gestrichen, auf der Negativliste für den Marktzugang bleibt das jedoch enthalten. Das bedeutet, dass sowohl chinesische als auch ausländische Investoren eine behördliche Genehmigung für Investitionen in diesem Sektor benötigen.

 

Von der  FTZ-FDI-Negativliste 2021 vollständig gestrichen wurde die verarbeitende Industrie. Im Gegensatz dazu bleiben zwei Einträge im Bereich der verarbeitenden Industrie auf der FDI-Negativliste 2021 erhalten, nämlich der Druck von Publikationen und die Herstellung bestimmter chinesischer Arzneimittel.

 

In der FTZ-FDI-Negativliste 2020 war klargestellt worden, dass Marktstudien nur in Form von Joint Ventures durchgeführt werden dürfen und dass bei Radio- und Fernsehumfragen sowie bei Einschaltquotenerhebungen die chinesische Seite des Joint Ventures die Mehrheit der Anteile halten muss. Nun wurde das Erfordernis der Gründung eines Joint Ventures für ausländische Investitionen in der Marktforschung abgeschafft.

 

Das Verbot, in Sozialerhebungen zu investieren, wurde für ausländische Investitionen in Pilot-Freihandelszonen gestrichen, aber es wird verlangt, dass der Anteil chinesischer Anteile an Sozialerhebungen nicht unter 67 Prozent liegt und der gesetzliche Vertreter die chinesische Staatsangehörigkeit hat. Das Verbot besteht weiterhin in der FDI-Negativliste 2021, die außerhalb von Pilot-Freihandelszonen gilt. Bei Radio- und Fernsehumfragen sowie bei Erhebungen zur Einschaltquote muss die chinesische Seite des Joint Ventures nach wie vor die Mehrheit der Anteile halten, so dass sich in dieser Hinsicht nichts ändert.

 

Klarstellungen in den Negativlisten 2021

Es wird klargestellt, dass für inländische und ausländische Investoren einheitlich die einschlägigen Bestimmungen der Negativliste für den Marktzugang gelten. Außerdem wird festgelegt, dass ausländisch investierte Unternehmen ("FIEs") die einschlägigen Bestimmungen der FDI-Negativliste 2021 und der FTZ-FDI-Negativliste 2021 einhalten müssen, wenn sie innerhalb Chinas investieren. Das ist in der Tat nicht neu und wurde von den chinesischen Behörden in der Praxis schon vorher so gehandhabt. Obwohl FIEs eigentlich als inländische Unternehmen gelten, fallen sie dennoch unter die FDI-Negativliste und die FTZ-FDI-Negativliste.

 

Darüber hinaus benötigen inländische Unternehmen, die im Ausland an die Börse gehen, eine Genehmigung, wenn sie in Bereichen tätig sind, die nach der FDI-Negativliste 2021 oder der FTZ-FDI-Negativliste 2021 verboten sind. Ausländische Investoren dürfen sich nicht am Betrieb oder an der Verwaltung solcher Unternehmen beteiligen, und ihre Eigenkapitalquote unterliegt den einschlägigen Vorschriften für Wertpapierinvestitionen ausländischer Investoren in inländische Unternehmen.

 

Ob die FDI-Negativliste 2021 und die FTZ-FDI-Negativliste 2021 Auswirkungen auf die Börsennotierung von Unternehmen mit Variable Interest Entity-Strukturen im Ausland haben, ist derzeit noch nicht ganz klar.

 

Zusammenfassend

Die Negativlisten der Vergangenheit haben bereits gezeigt, dass China dazu tendiert, sie schrittweise zu kürzen. Auch in der neuen FDI-Negativliste 2021 und der FTZ-FDI-Negativliste 2021 wurden Verbote und Beschränkungen in bestimmten Industriezweigen aufgehoben.

 

Die FDI-Negativliste 2021 wurde in der verarbeitenden Industrie um zwei Einträge (von 33 auf 31) gekürzt, während die FTZ-FDI-Negativliste 2021 um drei Einträge (von 30 auf 27) in der verarbeitenden Industrie und im Bereich Leasing und Unternehmensdienstleistungen gekürzt wurde.

 

Das kann als ein positives Zeichen gewertet werden. Bis zur Inländerbehandlung ist es jedoch noch ein weiter Weg, nicht nur in Bezug auf die Negativlisten, sondern auch hinsichtlich anderer regulatorischer und bürokratischer Hürden.

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