Update: Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss

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veröffentlicht am 30. März 2023

 

Wie in unserem Newsletter 01/2023 berichtet, änderten sich durch den aktuell herrschenden Russland-Ukraine-Krieg und die dadurch begründete Inflation zum 31.12.2022 wichtige Parameter zur Bewertung von Altersversorgungsrückstellungen. Aus den Literaturbeiträgen von Fodor/Puschinski (BB 2023, S. 111) und Goldbach/Rasch/Ricken (DB 2023, S. 152 f.) ergaben sich Änderungen bezüglich der Inflationserwartung sowie der Anpassung des Rententrends. Die genannten Rechnungszinssätze nach HGB/IFRS wurden in den beiden Literaturbeiträgen bestätigt.


Das Statistische Bundesamt hat die Inflationsrate für 2022 deutlich auf 7,9% nach unten korrigiert. Für Energieprodukte ergab sich eine Teuerungsrate von 34,7% im Jahresdurchschnitt. Auch im neuen Jahr liegt die Inflationsrat weiterhin sehr hoch bei 8,7%. Die letzten Tarifabschlüsse lassen deutliche Lohnsteigerungen auch für den öffentlichen Bereich erwarten. Für die kommenden Jahre erwarten Experten eine Inflation deutlich oberhalb des von der EZB gesetzten Ziels von 2,0%. Jedoch dürfte sich die Inflationsentwicklung aufgrund der angesetzten Entlastungen von dem Bund abschwächen, sodass das ifo Institut (Stand Dezember) für die Jahre 2022, 2023 und 2024 von einer mittleren Inflation von 7,8%, 6,4% bzw. 2,8% ausgeht. Obwohl mittel- bis langfristig ein Absinken der Teuerungsrate auf das ausgesprochene Ziel von 2,0% unterstellt wird, dürfte aufgrund der kurzfristig hohen Inflationserwartung in den meisten Fällen für die Bewertung der Renten ein Rententrend oberhalb von 2,0% angemessen sein. Vergleichbares gilt hier für langfristige Rückstellungen, für die die allgemeine Preisentwicklung herangezogen werden kann.

 

Die Renten werden entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (VPI) angepasst. Diese Anpassung erfolgt i.d.R. alle drei Jahre, wodurch die Inflationsentwicklung vor dem Stichtag auch künftige Rentenanpassungen beeinflusst (sog. Anpassungsstau). So hat die hohe Inflation aus dem Jahr 2022 bis ins Jahr 2025 eine Auswirkung auf die Rentenanpassungsstichtage und dürfte bei der Bewertung der Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen sein.

 

Bei der Ableitung der erwarteten Teuerungsrate aus Kapitalmarktdaten wird die Inflationskurve auf Basis der Kurse von Inflationsswaps ermittelt. Diese gibt die mittlere jährliche Inflation für verschiedene Zeiträume an. Zum Stand 31.12.2022 ergibt sich nach der Auffassung von Goldbach/Rasch/Ricken (DB 2023, S. 153) für den Anwärter-, den Misch- (Anwärter und Rentner) und den Rentnerbestand ein jährlicher Rententrend von 2,6% bis 2,7% (31.12.2021: 2,2% bis 2,4%).1

 

Fodor/Puschinski (BB 2023, S. 111) empfehlen für typische Bestände in Deutschland langfristige jährliche Rentenanpassungsraten zwischen 2,0% und 2,5%.2

 

Da in den Folgejahren mit steigenden Abzinsungssätzen gerechnet werden muss, ergibt sich hier eine gegenläufige Verringerung des Anstiegs. Diese wird aber erst ab ca. 2026 entsprechende Wirkung entfalten. Bis dahin wird sich zeigen, wie sich die Zinsen tatsächlich entwickeln.

 

Insgesamt wird sich somit nicht nur für Pensionsverpflichtungen, sondern auch bei anderen langfristigen Rückstellungen ein entsprechender Mehraufwand ergeben.

 


 

Quellen:
1 Vgl. Goldbach/Rasch/Ricken, DB 2023, S. 152 f.
2 Vgl. Fodor/Puschinski, BB 2023, S. 11.

 

Autorin

Luisa Jörres
Mit Unterstützung von: Gina Mewes

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