ZollkodexAnpG: Steuerfreier INVEST-Zuschuss

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Der im Mai 2013 eingeführte Zuschuss für Wagniskapitalbeteiligungen (max. 20% für bis zu 250.000 Euro Investment) wird in § 3 Nr. 71 EStG rückwirkend ab 2013 steuerfrei gestellt.
 

Kapitalertragsteuerabzug:

  • Bei Aktien, deren Dividendenanforderung durch den Steuerpflichtigen und nicht durch eine Wertpapiersammelbank vorgenommen wird (z.B. zur Erlangung der Freistellung nach DBAs oder EU-Richtlinien), hat die ausschüttende Gesellschaft den Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen (§ 44 Abs. 1 S. 4 Nr. 3 Buchst. c EStG).
    Anwendung ab dem 1. Januar 2015.
  • Der Abzugsschuldner wird verpflichtet, für einen Steuerpflichtigen, der Bescheinigungen für ein Absehen vom Steuerabzug verspätet vorlegt, das Erstattungsverfahren für den Gläubiger der Kapitalerträge zu führen. Diese Pflicht endet erst mit der Erteilung der Steuerbescheinigung (§ 44b Abs. 5 S. 3 EStG).
    Anwendung ab dem 1. Januar 2015.
 

Umsatzsteuer:

  • Ausdehnung der Verlagerung des Leistungsortes von Bank- und Finanzumsätzen an im Drittland ansässige Unternehmer an den Sitzort des Leistungsempfängers (§ 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 Buchst. a UStG)
    Anwendung ab 31. Dezember 2014.
  • Steuerbefreiung für Einrichtungen, die aufgrund von Verträgen nach SGB V nichtärztliche Dialyseleistungen erbringen (§ 4 Nr. 14 Buchst. b Doppelbuchst. hh) UStG)
    Anwendung ab 1. Januar 2015.
  • Beschränkung des Reverse Charge bei Lieferungen von Erdgas auf Wiederverkäufer im Sinne des § 3g UStG (§ 13b Abs. 5 S. 3 UStG)
    Anwendung ab 31. Dezember 2014.

 

zuletzt aktualisiert am 28.01.2015

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Dr. Hans Weggenmann

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