ZollkodexAnpG: Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

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In der Vergangenheit hat der Bundesrechnungshof mehrfach die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13a EStG) gerügt und angemahnt, diese zielgenauer zu regeln oder abzuschaffen. Die wesentlichen Mängel der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen betreffen die Erfassung von Gewinnen aus Tätigkeiten in Sonderbereichen, wie beispielsweise die erhebliche Tierzucht und Tierhaltung, Sondernutzungen wie Spargel-, Obst-, Wein- und Gartenbau, Dienstleistungen sowie die Veräußerung und Entnahme von wertvollem Anlagevermögen. Da sich die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bisher als Vereinfachungsregelung bewährt hat und für typische landwirtschaftliche Betriebe zu einer angemessenen Gewinnerfassungsquote führt, soll mit den Änderungen weiterhin an einer grundsätzlich insgesamt pauschalen Gewinnermittlung festgehalten werden. § 13a EStG wird zielgenauer ausgestaltet und weiter vereinfacht.
 
Anwendung erstmalig für das Wirtschaftsjahr, das nach dem 30. Dezember 2015 endet (§ 52 Abs. 22a EStG neue Fassung).
 
 
zuletzt aktualisiert am 28.01.2015

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