China: Ablauf der Steuerprüfungen und wie Unternehmen darauf reagieren sollten

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​veröffentlicht am 27. Dezember 2017

 

Mit der politischen Dezentralisierung des Staatsrats und der verbesserten Effizienz bei der Strafverfolgung hat die staatliche Steuerverwaltung (SAT) das Genehmigungsverfahren und das direkte Meldeverfahren für eine große Anzahl von Steuerangelegenheiten geändert. Die Änderungen sollen zu erheblichen Entlastungen der Steuerzahler führen. Jedoch bedeutet die Freisetzung nicht, dass die bisherige Verantwortung der Steuerpflichtigen gemildert wird – im Gegenteil: Tatsächlich wird sich in einigen Fällen das steuerliche Risiko erhöhen. Zugleich verstärkt die SAT die Anstrengungen was das Nachverwalten von Steuerangelegenheiten anbelangt und wird schrittweise das Steuerprüfungssystem weiterentwickeln, um eine Minimierung der Durchsetzungskosten zu erreichen und die Wirksamkeit bei der Strafverfolgung weiter zu maximieren. Unternehmen sollten sich vor diesem Hintergrund über die neusten Prüfungsentwicklungen informieren und auf mögliche Überprüfungen vorbereiten und aktiv auf sie reagieren.

 

 

 

Relevante Vorschriften und Hintergründe

In der Vergangenheit wurde die Auswahl und Genehmigung der zu prüfenden Objekte mit künstlichen Faktoren gemischt und anschließend intern in der Steuerabteilung zirkuliert. Eine objektive und faire Beurteilung der zu prüfenden Unternehmen konnte dadurch nicht gewährleistet werden. Um die Reform des Verwaltungssystem zu intensivieren, die Transformation der Regierungsfunktionen zu beschleunigen und die Dezentralisierung der Regierung weiter voranzutreiben, veröffentlichte der Staatsrat in 2015 das Rundschreiben zur Förderung der zufälligen Überprüfung von Post-Ordinary Events (Guo Fa [2015] Nr.29). Um die Stichproben der Steuerprüfung zu fördern und die Wirksamkeit der Strafverfolgung zu erhöhen, formulierte die SAT einen Implementierungsvorschlag (Shui Zong Fa [2015] Nr 104). Mit der Freigabe des Implementierungsvorschlags ist die Auswahl der Steuerprüfungsobjekte nicht mehr „willkürlich”, sondern wird durch Stichproben bestimmt.

 

Ablauf der Stichprobenprüfung

Ziel und Inhalt der Stichproben ist, dass die Steuerpflichtigen ihrer Steuerzahlungspflicht nachkommen, die Quellensteuern korrekt einbehalten werden und weitere relevante Steuervorschriften geachtet werden. Das gilt sowohl für Steuerzahler und Einbehaltungsvertreter als auch für andere steuerrelevante Parteien. Alle zu prüfenden Objekte müssen nach dem Zufallsprinzip durch eine Art Lotterie aus der Klassifizierungsliste der Steuerprüfungsobjekte und aus der Liste der anormalen Steuerprüfungsobjekte ausgewählt werden, sofern keine Hinweise hinsichtlich Steuerhinterziehung, Rechnungsfälschung oder sonstige steuerliche Verstöße zur Prüfung vorliegen.

 

Die Stichprobenprüfung gliedert sich in die direktionale und non-direktionale Prüfung. Die direktionale Prüfung wird auf Steueruntersuchungsobjekte anhand folgender Bedingungen ausgewählt: operativer Umfang, Steuerrisikoniveau usw. Die non-direktionale Prüfung ist an keine Bedingungen geknüpft. Zu prüfende Objekte werden, wie oben erwähnt, zufällig durch ein Lotterieverfahren ausgewählt. Die Steuerprüfungsabteilungen können direkt Stichprobenprüfungsobjekte untersuchen oder zunächst eine Selbstprüfung anfordern. Die Steuerprüfung wird dann jedoch auf Schlüsselpositionen vorgenommen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass die Selbstprüfung und die Prüfung der Schlüsselpositionen gleichzeitig durchgeführt werden.

 

Eine Kombination aus direktionaler und non-direktionaler Prüfung kann für Unternehmen wichtiger Steuerquellen vorgenommen werden. Der Anteil der Stichprobe liegt bei ca. 20 Prozent pro Jahr und die Prüfung wird grundsätzlich alle 5 Jahre durchgeführt. Für Unternehmen, die nicht in diese Gruppe unterteilt werden, gilt die direktionale Prüfung als Hauptmethode und die non-direktionale Prüfung wird als Assistenzverfahren eingesetzt. Der Anteil dieser Prüfmethode übersteigt i.d.R. nicht die 3-Prozenthürde im Jahr. Für Steuerzahler, die keine Unternehmenssteuern zu entrichten haben, wird die non-direktionale Prüfung eingesetz. Der Anteil dieser Prüfungen liegt unter 1 Prozent pro Jahr.

 

Steuerprüfungsobjekte, die innerhalb von 3 Jahren zufällig ausgewählt wurden, werden nicht erneut der Stichprobe zugeführt.

 

Hauptobjekte der Steuerprüfung

Zu den Objekten für die Steuerprüfung nach dem Stichprobenverfahren können gehören:
  

  • Unternehmen, die der Gruppe „wichtige” Steuerquellen entsprechen;
  • Unternehmen mit neu hinzugefügten oder fortwährend bevorzugten Projekten;
  • Unternehmen, die durch eine bevorzugte Behandlung die Steuerbemessungsgrundlage in hohem Maße beeinträchtigen (z.B. große Buchgewinne, aber nur geringe Steuerzahlungen);
  • Projekte mit großen Risiken (z.B. Hoch- und Neutechnologie Unternehmen, Unternehmen mit einer großen Anzahl von Forschungs- und Entwicklungsprojekten);
  • Unternehmen, die umfangreiche Transaktionen mit verbundenen Parteien vornehmen oder mit komplexen Unternehmensmodellen und anormalem Gewinnniveau;
  • Unternehmen, deren Mehrwertsteuer- oder Körperschaftsteuerbelastung unter dem Branchendurchschnitt liegt usw.

 

Mögliche Einzelfaktoren der Steuerprüfung

Im Mittelpunkt der Steuerprüfung stehen steuerbezogene Sachverhalte, einschließlich:
 

  • Ob die Steuervorteile anspruchsberechtigt sind;
  • Ob die Preispolitik bei Transaktionen mit verbundenen Parteien den Vorschriften entspricht;
  • Steuerrisikopunkte im Tagesgeschäft (bspw. alle steuerbezogenen Punkte u.a. Umsatzsteuer und Einkommensteuer);
  • Steuerliche Behandlung in Spezialfällen (z.B. Steuerumstrukturierungsanträge, Steuerbefreiungsanträge in Bezug auf Doppelbesteuerungsabkommen, steuerliche Behandlung von Umsiedlungen und Übernahmen usw.);
  • Verlustausgleich der Unternehmen (einschließlich inländischer und ausländischer Steuergutschriften) usw.

 

Wie Unternehmen reagieren sollten

Unternehmen sollten sich bei Steuerfragen immer up-to-date halten, um über mögliche Änderungen der Gesetzgebung informiert zu sein. Darüberhinaus raten wir Unternehmen dazu, regelmäßig die Intiative zu ergreifen und aktiv die sogenannte Selbstprüfung durchzuführen, um mögliche Steuerverstöße oder Fehler rechtzeitig zu registrieren, zu korrigieren und das Risiko zu einer erhöhten Steuerbelastung minimieren. Zum anderen sollten Unternehmen die buchhalterische Behandlung richtig regeln und rechtzeitig mit den Steuerbehörden kommunizieren, um die Korrektheit der steuerlichen Behandlungen zu gewährleisten. Das Zusammenstellen relevanter interner Unterlagen sollte bereits im Vorfeld der Prüfung vorgenommen werden.

  

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