Schweiz: Steuerreform und AHV-Finanzierung am 19. Mai 2019 durch das Volk angenommen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 20. Mai 2019 | Lesedauer ca. 2 Minuten
 
Am 1. Januar 2020 tritt die Vorlage in Kraft. Durch die Annahme der Steuerreform und AHV*-Finanzierung (STAF) werden Steuerprivilegien, welche mit den internationalen Standards nicht mehr vereinbar sind, aufgehoben. So kann die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und gerät nicht auf die schwarze Liste der EU für nicht kooperative Länder. Welche Änderungen auf Sie zukommen, erfahren Sie nachfolgend.
 
 ​

Was ändert sich in steuerrechtlicher Hinsicht?

Von den steuerlichen Änderungen sind insbesondere Unternehmen und Aktionäre betroffen. Die Steuer­privilegien für Statusgesellschaften werden aufgehoben, sodass in Zukunft für sämtliche Unternehmen dieselben Besteuerungsregeln gelten.
 

Den Kantonen und Gemeinden stehen zur Ermittlung der Gewinn- und Kapitalsteuer neu die nachfolgenden steuerlichen Instrumente zur Verfügung:
  • Einführung der Patentbox und reduzierte Besteuerung des daraus resultierten Gewinnes;
  • Sonderabzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen;
  • Steuerabzug für Eigenfinanzierung: Die Kantone dürfen auf dem Eigenkapital einen Zinsaufwand zulassen;
  • Reduzierte Besteuerung des Eigenkapitals auf Beteiligungen, Patente und vergleichbare Rechte.


Zu den weiteren Änderungen gehören die steuerneutrale Offenlegung der stillen Reserven im Falle eines Ausstiegs aus der Statusbesteuerung und die Ausdehnung der pauschalen Steueranrechnung. Die Kantone erhalten vom Bund zusätzliche Mittel, damit sie bei Bedarf die kantonalen Gewinnsteuern senken können, um so als Wirtschaftsstandort attraktiv zu bleiben.

 

Auswirkungen und Massnahmen bei den Aktionären:
  • Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf Bundesebene auf 70 Prozent und auf Kantonsebene auf mindestens 50 Prozent;
  • Beschränkung der steuerfreien Rückzahlung aus Kapitaleinlagereserven bei börsenkotierten Unternehmen;
  • Der Gewinn aus Aktienverkäufen bleibt grundsätzlich steuerfrei, es sei denn, der Verkauf der Aktien erfolgt an eine vom Aktionär beherrschte Gesellschaft.

 

Wie wirkt sich die AHV-Finanzierung auf die Unternehmen aus?

Mit der neuen Unternehmensbesteuerung geht eine soziale Kompensationsmassnahme einher, die eine zusätzliche Finanzierung der AHV vorsieht. Diese erfolgt unter anderem durch Erhöhung der AHV-Beiträge um 0,3 Prozent (je 0,15 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber).
 

Lieber Vorsicht als Nachsicht?

Im Hinblick auf die Abschaffung der Steuerprivilegien für Statusgesellschaften ist es für Gesellschaften und Aktionäre sinnvoll, die eigene Steuersituation neu zu analysieren.
 
*Alters- und Hinterlassenenversicherung
 

Deutschland Weltweit Search Menu