Spanien: Die Balearen schaffen die Schenkungssteuer ab

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​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​veröffentlicht am 28. August 2025 | Lesedauer ca. 1 Minute
 

Die Regierung der Balearen hat eine bedeutende Steuerreform verabschiedet, die neue Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer einführt. Die Maßnahme, festgehalten im Gesetz 6/2025 vom 23. Juli, verfolgt das Ziel, die steuerliche Belastung von Familien zu verringern und die Vermögensübertragung innerhalb des familiären Umfelds zu erleichtern. 

 

 

Die Regierung der Balearen hat eine bedeutende Steuerreform verabschiedet, die neue Vergünstigungen bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer einführt. Die Maßnahme, festgehalten im Gesetz 6/2025 vom 23. Juli, verfolgt das Ziel, die steuerliche Belastung von Familien zu verringern und die Vermögensübertragung innerhalb des familiären Umfelds zu erleichtern.

 

Die zentrale Neuerung der Reform ist die 100 prozentige Steuerbefreiung für Schenkungen zwischen Eltern, Kindern und Ehepartnern. Für Verwandte der Gruppe III – darunter Geschwister, Onkel und Tanten sowie Neffen und Nichten – gelten Steuerermäßigungen von 60 Pro​zent, sofern keine direkten Nachkommen vorhanden sind, und von 35% in Fällen mit Nachkommen. Zuvor waren auf den Balearen bereits Erbschaften unter Familienangehörigen begünstigt, während Schenkungen weiterhin steuerpflichtig waren.

 

Erweiterung der Steuervergünstigungen bei Erbschaften 

Das Gesetz stärkt auch die bestehenden Vergünstigungen bei Erbschaften, einschließlich solcher mit Erbvertrag. Für Verwandte der Gruppe III wird der Steuersatz auf 60 Prozent reduziert, wenn keine direkten Nachkommen vorhanden sind, und auf 35 Prozent, wenn solche bestehen. Vermögensübertragungen zwischen Eltern, Kindern und Ehepartnern bleiben vollständig steuerfrei, was eine erhebliche steuerliche Entlastung für Familien bedeutet.

 

Mit dieser Reform reiht sich die Region Balearen in die Gruppe der autonomen Gemeinschaften ein, die die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen unter Familienangehörigen abgeschafft haben – darunter Madrid, Andalusien und die Kanarischen Inseln – und stärkt damit ihre steuerliche Attraktivität.

 

Die Gesetzesänderung ist bereits in Kraft und gilt für Vermögensübertragungen ab dem 25. Juli 2025. Steuerpflichtige müssen die üblichen Verfahren bei der Steuerbehörde der Balearen beachten und dabei die neuen Vergünstigungen berücksichtigen.​​​​​​

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Katja Conradt

Abogada, Rechtsanwältin, Fachanwältin für internationales Wirtschaftsrecht

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Tax adviser (Spanien), Abogada

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