Versicherungsschutz für Prokuristen bei paralleler Ausübung von Tätigkeiten

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Eine parallele Ausübung von Tätigkeiten, in deren Rahmen eine natürliche Person mehrere Funktionen in einem Unternehmen wahrnimmt, ist ein kompliziertes rechtliches Thema. Die parallele Ausübung von bestimmten Funktionen wird gesetzlich ausdrücklich verboten, wie z.B. die parallele Ausübung der Funktion eines Mitglieds eines satzungsmäßigen Organs (Vertretungsorgans bzw. Statutarorgans) und eines Kontrollorgans, oder der Funktion eines Mitglieds eines Kontrollorgans und eines Prokuristen einer GmbH (§ 201 Abs. 3 Handelsgesellschaftsgesetz der Tschechischen Republik). Ausdrücklich verboten ist auch die parallele Wahrnehmung der Funktion eines Mitglieds eines Kontrollorgans und eines Statutarorgans bzw. des Prokuristen einer Aktiengesellschaft (§ 448 Abs. 7 Handelsgesellschaftsgesetz).

 

Zulässig ist hingegen, wenn z.B. ein Prokurist parallel zu seiner Tätigkeit eine leitende Arbeitsposition – z.B. als Unternehmensdirektor - wahrnimmt. In diesem Zusammenhang sind jedoch zwei wichtige Fragen zu klären. Welche Regelung gilt bei der Ausübung von mehreren Tätigkeiten in Bezug auf die eventuelle Schadenshaftung? Wie können die Schadenshaftung und das Schadensrisiko eliminiert oder gemindert werden? Organmitglieder, Prokuristen, leitende Arbeitnehmer oder Manager sollten jeweils vor Übernahme einer neuen Tätigkeit zunächst den Haftungsumfang prüfen. Gleichzeitig sollten Sie sich erkundigen, welche Sanktionen ihnen bei Verletzung ihrer Pflichten drohen.


Nach unserer Auffassung sollte eine D&O-Versicherung (Manager-Haftpflichtversicherung) als unverzichtbares Instrument in Anspruch genommen werden. Der Vorteil für Personen, die parallel z.B. als Prokurist und Unternehmensdirektor tätig sind, besteht darin, dass die meisten Versicherungsgesellschaften, die eine D&O-Versicherung anbieten, sowohl eine Haftung für im Rahmen der Prokuristentätigkeit verursache finanzielle Schäden als auch eine Haftung für etwaige bei der Ausübung einer Tätigkeit als leitender Arbeitnehmer verursachte finanzielle Schäden abdecken. Bei Schadensentstehung ist damit zu rechnen, dass die Versicherungsgesellschaft die Umstände des jeweiligen Falls umfassend prüfen wird. Der Grund dafür ist die eindeutige Feststellung der Ursache der Schadensentstehung, da die Haftung eines Prokuristen und die Haftung eines leitenden Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis unterschiedlich geregelt sind. Bei Nachweis der Schadensentstehung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ist der Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens gemäß dem tschechischen Arbeitsgesetzbuch auf das 4,5-fache des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes beschränkt. Dies bedeutet, dass die Versicherung in diesem Fall maximal bis zu dieser Höhe leisten würde. Wird die Entstehung eines Schadens im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit eines Prokuristen nachgewiesen, wird die Versicherungsgesellschaft für den Schaden bis zur Höhe der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme aufkommen (der Prokurist haftet für die durch ihn verursachten Schäden – ähnlich wie Organmitglieder einer Gesellschaft - in der Regel unbeschränkt).  

 

Wesentlich ist, dass die Versicherung nicht nur den Verlust und den Vermögensschaden abdeckt, die dem Prokuristen und dem leitenden Arbeitnehmer in einer Person entstanden sind, sondern dass auch die Ehepartner, die Erben und gesetzliche Vertreter als Versicherte gelten. Auf diese würde die Schadensersatzpflicht übergehen, wenn der Prokurist bzw. der Unternehmensdirektor nicht in der Lage wäre, den Schaden zu ersetzen. Durch eine D&O-Versicherung wird in letzter Folge auch die Gesellschaft als solche geschützt, da die Wahrscheinlichkeit, dass ihr bei Nachweis der Schadenshaftung der Schaden ersetzt wird, bei Abschluss einer derartigen Versicherung viel höher ist.


Gegenstand des Versicherungsschutzes sind neben dem finanziellen Schaden auch z.B.:

  • Kosten der anwaltlichen Vertretung
  • Kosten für die Erhaltung des guten Rufs
  • Untersuchungskosten und Kosten zur Stellung einer Kaution
  • Kosten eines Verfahrens bezüglich Vermögen und die persönliche Freiheit
  • Kosten für persönliche und Familienausgaben

Weitere, nicht weniger bedeutende Bestandteile der Versicherung sind:

  • Kosten eines Insolvenzverfahrens
  • Haftung für Steuerschulden
  • Versicherung von gegen die Versicherten geltend gemachten Strafen und Bußgeldern
  • Versicherung der Verteidigungskosten im Zusammenhang mit Umweltschäden
  • durch die Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Krisensituation aufgewendete Kosten

 

Sollten Sie nach dem Lesen unseres Beitrags feststellen, dass sie als Prokurist oder Organmitglied einer Gesellschaft zu der Risikogruppe der unbegrenzt Haftenden gehören, sollten Sie den Abschluss einer D&O-Versicherung dringend in Erwägung ziehen. Es handelt sich um einen notwenigen Bestandteil Ihrer verantwortungsvollen Funktion. Ein einziger Fehler oder eine einzige Unterlassung in Ihrem Tun können weitreichende oder dramatische Folgen haben. Dabei müssen nicht Sie persönlich den Fehler begangen haben. Dieser kann sich beispielsweise aus fehlerhaften Unterlagen ergeben, die Sie von Ihren Mitarbeitern erhalten haben. Der Abschluss einer D&O-Versicherung ist nach unserer Auffassung immer eine gute Entscheidung. Für die Erstellung eines unverbindlichen Angebots stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.



Kontakt

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Alena Spilková

Unternehmensberaterin (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1637 70

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