Ukraine: Vereinfachte Prozedur für die Eröffnung der Repräsentanzen

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​veröffentlicht am 12. November 2019 | Lesedauer ca. 1 Minute

 

Am 23. Oktober 2019 hat das ukrainische Ministerkabinett einen Beschluss zur Registrierung von Vertretungen ausländischer Unternehmen erlassen. Durch den Beschluss wurde die Prozedur zur Eröffnung von Vertretungen durch ausländische Unternehmen erheblich erleichtert.  

 

 

Der Beschluss führt folgende Änderungen ein

  • Die Gebühr für die Registrierung einer Vertretung ausländischer Unternehmen wird erheblich gesenkt. Bis jetzt war die Registrierung relativ kostspielig und betrug umgerechnet 2.500 US-Dollar. Der Beschluss bestimmt die neue Höhe der Registrieungsgebühr: Es soll das Äquivalent eines existenzsichernden Lohns für erwerbsfähige Personen in der Ukraine betragen. (In 2019 beträgt der existenzsicherende Lohn in der Ukraine 1.921 UAH; das entspricht ca. 71 Euro entspricht).
  • Die Registrierungsfristen wurden mit dem Beschuss ebenfalls erheblich verkürzt. Bis jetzt dauerte das Verfahren bis zu 60 Arbeitstage. Die neue Registrierungsfrist für die ausländischen Vertretungen beträgt nun 20 Arbeitstage.
  • Andere Regelungen gelten lediglich für ausländische Unternehmen, die im Aggressorstaat ansässig sind. Es sind nach wie vor hohe Registrierungskosten vorgesehen (30 existenzsicherende Löhne) und lange Bearbeitungsfisten ( 60 Arbeitstage).

 

Mithilfe des Beschlusses erstrebt die ukrainische Regierung die Schaffung günstiger Bedingungen für ausländische Investoren, die Erhöhung der Präsenz ausländischer Unternehmen in der Ukraine sowie insgesamt die Steicherung der Anzahl ausländischer Investitionen.

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Dr. Beata Pankowska-Lier

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