Aktuelle EU-Russland-Sanktionen

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aktualisiert am 30. Juni 2023 | Lesedauer ca. 2 Minuten
     

Die EU hat das 11. Sanktionspaket gegen Russland am 23. Juni 2023 veröffentlicht. Das neue Paket, das am 24. Juni 2023 in Kraft getreten ist, soll unter anderem die An­wendung und Durchsetzung der EU-Sanktionen ver­bessern. Kern des 11. Sanktions­pakets sind Maßnahmen gegen die Umgehung der Sanktionen über Dritt­staaten. Im Vordergrund steht dabei die engere Zusammenarbeit der EU mit den betroffenen Dritt­staaten. Darüber hinaus sieht das Sanktionspaket weitere Handlungsoptionen bezüg­lich der Sanktionierung von Um­gehungstatbeständen vor. 



So sind Maßnahmen gegen einzelne Unternehmen aus Drittstaaten, aber auch Ex­port­beschränkungen gegen­über Drittstaaten selbst, möglich. Exportbeschränkungen für einzelne besonders kritische Güter gegenüber Drittstaaten sollen nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Maß­nahmen ohne Erfolg bleiben.
 

Bezüglich der VO (EU) 833/2014 ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Neues Verbot der Vergabe von Lizenzen oder Rechten des geistigen Eigentums usw., in Verbindung mit Güterlisten der EU-VO Nr. 833/2014 (EU-Dual-Use-Güterliste, Anhang II, Anhang VII, Anhang X, Anhang XI, Anhang XVI, Anhang XVIII, Anhang XXIII) 
  • Bei den Güterliste gem. Anhang VII, Anhang XI und Anhang XX wird ein Durchfuhrverbot dieser Güter durch das Hoheitsgebiet Russlands eingeführt.
  • Das ab 30. September 2023 gültige Importverbot aus Nicht-EU-Staaten bezüglich Güter des Anhangs XVII, die vom Drittstaat mit ebenfalls in Anhang XVII gelisteten Vorprodukten russischen Ursprungs hergestellt wurden, wurde mit der Pflicht zur Angabe des Ursprungslandes beim EU-Importverfahren ergänzt. 
  • Der Einführer muss zum Zeitpunkt der Einfuhr einen Nachweis über das Ursprungsland der Eisen- oder Stahlprodukte, die vom Drittland für die Herstellung der Importware verwendet wurden, vorlegen.
  • Die Beschränkungen für Luxusgüter gem. Anhang XVIII werden jetzt auch auf technische Hilfe etc. erweitert.
  • Anhang XXIII wurde ganz neu veröffentlicht. Die bisherige Unterteilung in Teil A, B, C wurde aufgehoben, d. h. alle KN-Codes werden in chronologischer Reihenfolge aufgeführt. 
  • Das 11. Sanktionspaket enthält derzeit keine Beschränkung des Warenverkehrs mit sog. umgehungssensiblen Drittstaaten. Der neue Artikel 12f in Verbindung mit dem neuen Anhang XXXIII sieht zukünftige Sanktions­maßnahmen vor. Derzeit ist der Anhang noch nicht mit Namen gefüllt.
  • Weitere 87 Unternehmen wurden in die EU- Sanktionsliste aufgenommen.

Rechtsgrundlagen:

  • VERORDNUNG (EU) 2023/1214 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
  • VERORDNUNG (EU) 2023/1215 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
  • DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1216 DES RATES vom 23. Juni 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.

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Dipl. Finanzwirt (Zoll), Experte für Zoll-, Verbrauchsteuer- und Außenwirtschaftsrecht

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