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veröffentlicht am 27. November 2019
Am 2. November 2019 trat das Gesetz „Über die Änderung bestimmter Gesetzgebungsakte der Ukraine zum Schutz der Eigentumsrechte" (das „Gesetz zum Schutz des Eigentums") in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz der Eigentümer zu verstärken und Unternehmensüberfälle sowie illegale Übernahmen von Immobilien in Zukunft zu verhindern. Das soll durch die Änderung bestimmter Rechtsakte erreicht werden. Das Gesetz soll die wichtigsten rechtlichen Lücken schließen, die in der Vergangenheit existiert haben und für die Immobilien- und Geschäftsinhaber problematisch waren. Es wurden v.a. die Änderungen der Aufforderungen für die staatliche Registrierung von Immobilienrechten sowie der staatlichen Registrierung von juristischen Personen, Einzelunternehmern und öffentlichen Organisationen eingeführt.
Dr. Beata Pankowska-Lier
Rechtsanwältin
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Oksana Panasjuk
Senior Associate
Rödl & Partner in der Ukraine