Verfassungsbeschwerde in einem Klageerzwingungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung

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​veröffentlicht am 4. März 2019 | Quelle: Journal der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V.

 

Der Entscheidung des BVerfG lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Beschwerdeführer ist der Ehemann seiner am 1. Juni 2010 verstorbenen Frau. Gegenstand der Verfassungs­beschwerde ist ein Klageerzwingungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung. Der Be­schwerde­­führer ist der Auffassung, seine Frau sei aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Chemotherapie eines Mammakarzinoms verstorben.

 


 

Der Beschwerdeführer zeigte die behandelnden Ärzte seiner Frau am 1. Juni 2010 wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung an. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gemäß § 170 II StPO eingestellt. Dies erfolgte mit der Begründung, der erforderliche Ursachenzusammenhang zwi­schen dem Tod der Ehefrau und der eingeleiteten 5-FU-Therapie sei nicht nachweisbar. Auf das Vorliegen et­waiger Behandlungs­fehler käme es daher gar nicht an.

    
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