Vergabestatistik: Meldepflicht ab 1. Oktober 2020

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​veröffentlicht am 01. Juli 2020

 

Die Vergabestatistik wird nach aktuellem Stand zum 1.10.2020 den Betrieb beim Statistischen Bundesamt (Destatis) aufnehmen.

 

Wichtige Aspekte für die Beschaffungspraxis

  • Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber sind für vergebene öffentliche Aufträge und Konzessionen meldepflichtig, die ab dem 1.10.2020 bezuschlagt werden.
  • Auftraggeber müssen eine Berichtsstelle bestimmen, um Vergabedaten melden zu können. Berichtstelle kann die Vergabe-/Beschaffungsstelle selbst sein („eigene Arbeitseinheit”) oder die Stelle, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen im Auftrag anderer Auftraggeber vergibt („externe Stelle”).
  • Die Berichtsstelle muss sich vorab bei Destatis registrieren. Die Registrierung wird ab dem 1.7.2020 über diesen Link möglich sein.
  • Die Vergabedaten können durch die registrierte Berichtsstelle entweder automatisiert per Datenschnittstelle aus einem IT-System bzw. Fachverfahren (sog. CORE-Dateneingang) oder manuell über ein Online-Formular (IDEV) gemeldet werden.
  • Welche Vergabedaten zu melden sind, regeln die Anlagen zur Vergabestatistikverordnung (VergStatVO).
  • Weitere Informationen zur Vergabestatistik können über diesen Link abgerufen werden.      

 

 

Vergaberecht bei Pandemien

 

 

 

Hier finden Sie (Stand: 26.06.2020) Antworten zu häufig gestellten Fragen im Vergaberecht bei Pandemien.

 

 

 

 

 

 

 

 

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