EU beschließt Reisefreiheit für Ukrainer

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​veröffentlicht am 9. Juni 2017
 

Ab dem 11. Juni 2017 können Ukrainer mit biometrischen Reisepässen ohne Visum in die Länder der Europäischen Union (EU) einreisen. Die ukrainischen Bürger, die keinen biometrischen Pass besitzen, werden weiterhin ein Visum beantragen müssen. 
 

 

Die Visafreiheit ist für das Land eine Belohnung für den langwierigen, aber erfolgreichen Reformprozess, der nach der Maidan-Revolution 2014 eingeschlagen wurde. Die Ukraine ist nach Moldau und Georgien das dritte Land, dem die Visafreiheit nach der Unterzeichnung des Assozierungsabkommen gewährt wurde.

 

Ukrainer können sich so bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visafrei im Schengen Raum aufhalten. Die Visafreiheit bedeutet jedoch nicht, in der EU arbeiten zu dürfen.

 

Diese Entwicklung ist zu begrüßen: Den Ukrainern werden so Geschäfts- und Touristenreisen sowie Familienbesuche erleichtert. Zudem ist es auch eine Anerkennung für die Bemühungen, den Reformprozess in der Ukraine voranzutreiben und fortzusetzen. 
 

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