Künftige Visafreiheit für Ukrainer

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veröffentlicht am 13. April 2017

 

 
Am 6. April 2017 hat die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die visumfreie Einreise für Ukrainer in die Europäische Union (EU) gestimmt. Für die ukrainischen Bürger bedeutet das, dass sie voraussichtlich schon ab Sommer 2017 (Juni/Juli) ohne Visum in die Länder der EU einreisen dürfen (mit Ausnahme von Großbritannien und Irland aufgrund des anstehenden EU-Austritts).

 

  
Die Visafreiheit wird für Inhaber biometrischer Pässe gelten. Ukrainer können dann für 90 Tage in beliebige EU-Länder einreisen. Bei der Anreise müssen sie das Vorhandensein der finanziellen Mittel für den geplanten Aufenthalt nachweisen (45 Euro pro Tag sowie eine Hotelbuchung oder anderweitige Aufenthaltsmöglichkeit, z.B. eine Unterkunft bei Freunden oder der Familie). Mit der Visafreiheit ist jedoch keine Arbeitserlaubnis verbunden. Sie muss separat beantragt und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden.
 
Für die Ukrainer hat die Visafreiheit auch eine symbolische Bedeutung: Sie bedeutet für die meisten Bürger eine Annäherung an die EU – die Ukrainer sind und fühlen sich als Europäer. Für das Land selbst bedeutet die Visafreiheit außerdem eine Anerkennung der durchgeführten Reformen und politischen Veränderungen, die in den letzten Jahren seit der Maidan-Revolution im Land durchgeführt worden sind. 

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