Beihilfekonformität

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​Der öffentliche Nahverkehr in Deutschland finanziert sich zu weniger als 50 Prozent aus Fahrgelderlösen. Zur Sicherstellung der bestehenden Standards ist daher die öffentliche Hand gefordert. Die Gewährung von öffentlichen Mitteln an Unternehmen (Beihilfen) birgt die Gefahr der Verzerrung des Wettbewerbs.
  
Um Rückforderungen zu vermeiden, unterliegt die öffentliche Co-Finanzierung einer beihilferechtlichen Regulierung. Zur Sicherstellung einer beihilfekonformen Finanzierung sind branchenbezogene Kenntnisse sowie rechtliche und ökonomische Zusammenhänge erforderlich.
   

Unsere Leistungen für Sie:

  • Erstellung und Ertüchtigung von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen nach der VO (EG) Nr. 1370/2007
  • Infrastrukturfinanzierung unter Beachtung des europäischen Primärrechts
  • Begleitung von Beihilfeprüfverfahren bei unzulässiger Finanzierung von Mitbewerbern
  • Betriebswirtschaftliche Umsetzung und Nachweisführung über Trennungsrechnungen
  • Ermittlung eines angemessenen Gewinnaufschlags zur Vermeidung einer Überkompensation
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