Legislativberatung

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Rund 8 Milliarden Euro reichen die Landesministerien aus den sogenannten Regionalisierungsmitteln des Bundes an öffentliche Träger und Unternehmen weiter. Zudem werden weitere Landesmittel bereitgestellt. Die Haushaltslage der öffentlichen Hand und die Finanzierungsbedarfe erfordern eine Fokussierung und Priorisierung der Mittel.
 
Neben klaren landesspezifischen Zielen muss die Förderung und Ausgleichsgewährung den rechtlichen Anforderungen insbesondere des Vergaberechts und des Beihilferechts genügen.
  

Unsere Leistungen für Sie:

  • Ausgestaltung landesrechtlicher Förderprojekte (z.B. Fahrzeugförderung)
  • Ermittlung von landesrechtlichen Sollkostensätzen gem. § 45a PBefG
  • Landesrechtliche Neuausrichtung von Verteilungssystemen (z.B. Vorschläge zur Neugestaltung des Ausgleichsverfahrens im Ausbildungsverkehr)
  • Leitlinien für die landeseinheitliche Genehmigungspraxis (z.B. Genehmigungserteilung nach PBefG)
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