Elektromobilität - Potenziale für Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerke

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Die Ziele der Bundesregierung zur Elektromobilität sind ambitioniert: Eine Millionen Elektrofahrzeuge sollen bis zum Jahr 2020 auf Deutschlands Straßen rollen. Um der bislang nur schleppenden Umsetzung des Vorhabens entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung jüngst mehrere Förderprogramme für Elektrofahrzeuge, Ladesäulen und Elektromobilitätskonzepte beschlossen.

 

Dass sich Elektrofahrzeuge im Massenmarkt etablieren werden und somit eine Transformation der Mobilität stattfinden wird, ist nach Meinung von Experten unstrittig. Die Frage ist nur, wann sich dieser Wandel endgültig vollzieht. Viele Stadtwerke und kommunale Energieversorgungsunternehmen setzen sich aktuell bereits intensiv mit dem Thema der Elektromobilität auseinander und zeigen in zahlreichen Projekten deutschlandweit, wie sie emissionsfrei, lokal und kostengünstig die Mobilität der Zukunft aufbauen und sich zugehörige Geschäftsmodelle am Markt etablieren lassen.

 

Wir beraten Kommunen, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen bei dem Einstieg in das Geschäftsfeld Elektromobilität mit umfassenden betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Beratungsleistungen.

 

Unsere Leistungen für Sie im Bereich Elektromobilität

 

Unternehmensberatung 

  • Marktanalysen
  • Strategische Beratung bei der Geschäftsmodellentwicklung
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse und Businessplanung
  • Beratung für Fördermittel der EU, des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes
  • Finanzierungskonzeption
  • Kooperationspartnersuche
  • Organisations- und Prozessberatung

 

Rechtsberatung 

  • Umfassende Beratung in allen relevanten Rechtsgebieten
  • Rechtliche Begleitung von Fördermittelanträgen
  • Rechtliche Gestaltung von Kooperationsmodellen
  • Gestaltung notwendiger Verträge
  • Ggf. Abstimmung mit Behörden und Ministerien

 

Steuerberatung

  • Prüfung der optimalen Rechts- und Organisationsform
  • Nutzung/Vermeidung von Einmaleffekten bei Gründung
  • Steuerliche Projektbegleitung
  • Einholung verbindlicher Auskünfte
  • Verlustverrechnung
  • Vermögensübertragung
  • Laufende Beratung für die Optimierung im laufenden Betrieb

 

 

 

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